@Marco2922 ,
ich könnte mir vorstellen, dass als Nachweis für eine nicht-touristische Reise auch bereits die Absicht genügt eine Wohnung und Arbeit zu suchen, jedoch sollte diese durch geeignete Termine von Vorstellungsgesprächen (Interviews) und Wohnungsbesichtigungen dem Gastgeber nachgewiesen werden. Im Gesetz zum Beherbergungsverbot ist dies meist nicht so ganz genau definiert. Auch wenn dort Beispiele genannt werden und auch Ausschlussfälle definiert sind, so wird immer der Einzelfall beurteilt.
Dein Gastgeber kann beim zuständigen Landratsamt nachfragen, ob dies in Deinem Fall möglich ist, auch wenn die Bestätigungen erst nach und nach vorgelegt werden können.
Ich würde versuchen, von Italien aus schon ein oder zwei Interview-Termine zu erhalten, die von den zukünftigen Arbeitgebern bestätigt werden. Dies sollte meines Erachtens fürs Erste genügen.
Coraggio!