Wohnungsgeberbestätigung für kurze Zeit

Beantwortet!
Marco2922
Level 2
Frattamaggiore, Italy

Wohnungsgeberbestätigung für kurze Zeit

Hallo zusammen! Entschuldigung für Deutsch. Ich werde nächsten Monat nach Düsseldorf ziehen. Ich wollte wissen, ob ich - mit Zustimmung des Gastgebers - für einen Monat in seiner Wohnung anmelden kann. So könnte ich Arbeit suchen, ein Konto eröffnen und eine dauerhafte Unterkunft finden, und dann den Wohnsitz wechseln. Ich habe den Gastgeber bereits nach der Möglichkeit gefragt, die Wohnungsgeberbestätigung für einen Monat auszustellen. Ich wollte wissen, ob ich die Anmeldung für so kurze Zeit oder nur länger durchführen kann. Vielen Dank.

7 Antworten 7
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Marco2922 , dein Deutsch ist perfekt!

 

Zu deiner Frage: Theoretisch vielleicht, falls dein Gastgeber mitmacht.

Weil: Eine Anmeldung für Ausländer nach § 18 Bundesmeldegesetz ist erst erforderlich, wenn du mehr als drei Monate dort zu wohnen beabsichtigst (§ 27 Abs. 2 BMG). Darunter genügt der Meldeschein nach §29, 30 Bundesmeldegesetz. Eine Kopie dessen hat unseren Gästen z.B. für die Krankenkasse auch schon gereicht.

 

Und: In einer Ferienwohnung könnte eine Wohnanmeldung Probleme geben, denn dort ist aufgrund der Widmung ggf. nur Beherbergung (Kurzzeitmiete) erlaubt. Andererseits: Es soll auch Prominente geben, die haben ihren festen Wohnsitz im Hotel.

 

Also kann ich die Frage leider nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten.

 

[Keine Rechtsberatung, nur unverbindlicher Austausch persönlicher Erfahrungen.]

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Marco2922 

Ich bin mir da nicht sicher, der Gastgeber wird Dich z. Z. nicht beherbergen dürfen, solange Du die Arbeitsstelle nicht nachweisen kannst? Das könnte leicht als touristischer Grund ausgelegt werden.

Marco2922
Level 2
Frattamaggiore, Italy

@Gerlinde0 
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mit einer bayerischen Hotelierin gesprochen und sie hat mir gesagt, dass es ohne Arbeitsvertrag nicht erlaubt ist, über Nacht zu bleiben. Er sagte mir, er bekomme Informationen von IHK und DEHOGA. Wie kann ich herausfinden, ob dies auch für Nordrhein-Westfalen gilt?

@Marco2922 

Das kannst Du im Internet auch finden. NRW veröffentlicht es regelmäßig. Z. Z. gilt ein Lockdown und ein Beherbergungsverbot für Touristen in NRW. Ohne beruflichen Nachweis kann Dich kein privater Host und kein Hotel beherbergen. Es sind hohe Strafen, falls Du erwischt wirst, sowohl für den Host als auch für Dich.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Gefunden auf https://ga.de/news/politik/deutschland/coronavirus-in-nrw-aktuelle-corona-regeln-infos-und-massnahme...:

 

Hotels und Beherbergungsverbot

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken bleiben untersagt. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind nur aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung sowie aus dringenden sozial-ethischen Gründen erlaubt. Auch beruflich veranlasste Übernachtungen sind zulässig.

 

Jetzt stellt sich halt die Frage, ob Arbeitssuche eine berufliche Veranlassung ist.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Vielleicht genügt ja die Bescheinigung von der Arbeitsagentur?

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Marco2922 ,

 

ich könnte mir vorstellen, dass als Nachweis für eine nicht-touristische Reise auch bereits die Absicht genügt eine Wohnung und Arbeit zu suchen, jedoch sollte diese durch geeignete Termine von Vorstellungsgesprächen (Interviews) und Wohnungsbesichtigungen dem Gastgeber nachgewiesen werden. Im Gesetz zum Beherbergungsverbot ist dies meist nicht so ganz genau definiert. Auch wenn dort Beispiele genannt werden und auch Ausschlussfälle definiert sind, so wird immer der Einzelfall beurteilt. 

 

Dein Gastgeber kann beim zuständigen Landratsamt nachfragen, ob dies in Deinem Fall möglich ist, auch wenn die Bestätigungen erst nach und nach vorgelegt werden können.

 

Ich würde versuchen, von Italien aus schon ein oder zwei Interview-Termine zu erhalten, die von den zukünftigen Arbeitgebern bestätigt werden. Dies sollte meines Erachtens fürs Erste genügen. 

 

Coraggio!

 

 

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