ich wollte fragen ob ich während meines Aufenthaltes verpflichtet bin einem Makler und künftigen Interessenten den zutrifft zu der Wohnung zu gewähren weil ich kurzfristig erfahren habe, das der Gastgeber ausziehen wird und noch während meinem Aufenthaltes Besucher etc durch die Wohnung führen möchte?
Hätte ich es im Voraus gewusst hätte ich nämlich nicht gebucht.
Liebe @Jazz0, leider geht aus deiner Frage nicht hervor, in welchem Land deine Unterkunft ist.
In Deutschland ist die Rechtslage bei normalen Mietverträgen m.W. so, dass du dem Vermieter (bzw. seinen Erfüllungsgehilfen) Zutritt gewähren musst - nach Vorankündigung und nur zu bestimmten Zeiten.
Bei Beherbungsverträgen kenne ich mich diesbezüglich leider nicht aus.