Zweckentfremdung bei Einliegerwohnung Bayern

Christine-and-Franz0
Level 5
Deggendorf, Germany

Zweckentfremdung bei Einliegerwohnung Bayern

Hallo zusammen,

es ist schon sehr viel über dieses Thema geschrieben worden - ich blicke aber immer noch nicht durch.

Ich vermiete seit über einem halben Jahr mit gutem Erfolg - vor allem Kurzzeitgäste, die meistens nur 1 - 2

Nächte bleiben. Jetzt in der Ferienzeit sind dies mehr als 50 % der Tage/Monat.

Bei den Wohnungen handelt es sich um abgeschlossene Einheiten in unserem Haus, die wir nicht an Dauer-

mieter vermieten wollen.

Kommen dadurch Probleme auf mich zu bzw. wo müsste ich mir eine "Lizenz" dafür holen?

Raum Niederbayern. Einen Anwalt oder Steuerberater zu Hilfe nehmen möchte ich aus Kostengründen nicht.

 

Vielen Dank vorab für euere Antworten.

Schöne Grüße

Christine

27 Antworten 27
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Christine-and-Franz0, das Thema "Zweckentfremdung" wird auf kommunaler Ebene geregelt. Mit Google konnte ich dazu nichts finden. Zur Sicherheit erkundigst du dich am besten auf deiner Gemeinde.

@Christine-and-Franz0 Ins Blaue. In Deggendorf gibt es meines Wissens keine Zweckentfremdungsverordnung. Aber Du bist ja auch schon lange dabei, wäre jetzt eh ein bisschen spät. 😉
Wenn Du jemanden beschäftigst, der die Gäste in die Wohnung lässt, solltest Du vorsichtshalber mal beim Gewerbeamt nachfragen, ob Du mit Deiner Art und Weise der Vermietung schon gewerblich bist.

Vielen Dank für euere Antwort.

Ich habe sicherheitshalber eine Anfrage an die Stadt Deggendorf gestellt, um zu vermeiden, dass ich im nachhinein Schwierigkeiten bekomme oder noch schlimmer eine Geldstraße zu zahlen habe.

Im Moment ist das Ergebnis, dass erst geprüft werden muss, ob in unserem Stadtteil ein "Beherbergungsbetrieb" überhaupt gestattet ist. Es handelt sich um die Einliegerwohnung bei uns im Haus.

Auf jeden Fall werde ich euch informieren, wie es weiter geht.

Schöne Grüße aus Deggendorf

Christine

Hallo zusammen,

im Moment läuft meine Anfrage bei der Stadtverwaltung immer noch...ohne konkretes Ergebnis.

Die Stadtverwaltung hat mir jetzt zum Zweck der Vermietung über airbnb einen

"Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß Art. 71 der BayBO" zugesandt, den ich ausfüllen

und zur Genehmigung wieder einreichen soll.

Gleichzeitig habe ich noch eine Anfrage an die zuständige IHK gestellt. Hier warte ich noch auf
eine nähere Auskunft.

Hattet ihr ähnliche Probleme?

 

 

 

 

 

Vielen Dank für euere Antwort.

Ich habe eine Anfrage bei der Stadtverwaltung gestellt.

Über das Ergebnis werde ich euch berichten.

Schöne Grüße aus Deggendorf

Christine

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Christine-and-Franz0: Du kannst Dich auch an die IHK (Industrie und Handelskammer) wenden. Die sollten in der Regel über die örtlichen Begebenheiten Bescheid wissen und Dir weiterhelfen können. Jedes Bundesland hat da seine eigenen Regelungen. Ansonsten auch das zuständige Gewerbeamt. Hier ist es sicherlich wichtig einzuschätzen, was Du an Jahreseinnahmen durch die Vermietung erzielst und ob Du Servicezusatzleistungen gegen Entgelt anbietest.

Hallo Axel,

ganz herzlichen Dank für den zusätzlichen Tipp.

An die IHK habe ich überhaupt nicht gedacht.

Gewerbeamt habe ich in Verbindung mit der Stadtverwaltung angefragt.

 

Ich halte dich gerne auf dem laufenden, wie mein "Problem" behandelt wird.

 

Schöne Grüße aus Deggendorf

Christine

 

 

Christine-and-Franz0
Level 5
Deggendorf, Germany

Lange genug hat es gedauert - viel Korrespondenz war nötig.

FAZIT: Die Stadtverwaltung hat die Ferienwohnung zur "zeitweisen" Vermietung genehmigt -

vorerst für die Dauer von 3 Jahren. Dann habe ich einen "BAUANTRAG" einzureichen ???
Was auch immer ich dann bauen soll, ist mir nicht klar. Aber egal. Jetzt ist erst mal 3 Jahre Ruhe.

 

Schöne Grüße an alle

Christine

@Christine-and-Franz0,

 

gut, das Du die Genehmigung nun hast. Das mit dem Bauantrag ist mir allerdings auch unklar, da würde ich einfach mal persönlich bei dem Sachbearbeiter vorbeischauen und fragen (meist erfährt man dann mehr als telefonisch oder schriftlich).

 

Ein Gewerbe (beim Finanzamt) hast Du hoffentlich nicht extra angemeldet, das müsstest Du nur, wenn Du zusätzliche "hotelähnliche" Leistungen anbietest wie z.B. Frühstück, täglichen Zimmerservice, durchgängig besetzte Rezeption o.ä. Die reine Vermietung - auch an Kurzzeitgäste - begründet noch nicht eine gewerbsmäßige Ausübung, auch nicht das Bereitstellen von Bettwäsche und Handtüchern. Wenn Du allerdings einen Brötchenservice oder Getränkedienst anbietest, damit wäre dann wohl die Grenze zur Gewerblichkeit wohl schon überschritten.

 

Zu diesem Thema gibt es bereits mehrere Beiträge hier im CC, vielleicht suchts Du einfach nach den entsprechnenden Schlagwörtern.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Ralf5, das mit dem Bauantrag ist ein Frankfurter Spezifikum. Dort wird traditionellerweise das Baurecht als Hebel gegen Homesharing eingesetzt. Einmalig in DACH.

@Till-and-Jutta0, das mit dem Baubehörde hatte ich auch schon gehört, aber wenn der Bauantrag eine Frankfurter Spezialität ist, was hat das denn mit Deggendorf zu tun? Haben die sich das etwa abgeschaut? Wie auch immer, @Christine-and-Franz0 wird uns sicherlich auf dem Laufenden halten...

Christine-and-Franz0
Level 5
Deggendorf, Germany

Zweckentfremdung: Ich will euch auf dem laufenden halten, auch wenn es fast zwei Jahre gedauert hat: Wir haben es tatsächlich geschafft, in unserer kleinen Stadt Deggendorf eine endgültige Genehmigung für die Kurzzeitvermietung unserer Einliegerwohnung zu erhalten. Viel Schriftverkehr, persönliche Vorsprachen, und noch mehr Geduld. Außer Bauantrag stellen, mit allen möglichen Fragen, wurden vier Parkplätze gefordert. Der Hinweis,  dass wir auf unserem Grundstück SECHS Parkplätze haben und Fotos dazugemacht, hat nicht ausgereicht. Es mussten nach Maßstab auf dem Original- Lageplan die Stellplätze eingezeichnet wereden - Millimeterarbeit!

Erst als wir dann nach Aufforderung der Bauverwaltung die in der Wohnung vorhandenen Betten im Orignalplan eingezeichnet haben - selbstverständlich ebenfalls nach Maßstab - wurde die Genehmigung erteilt. ALSO: Gebt nicht auf, habt Geduld und nehmt euch reichlich Zeit, wenn ihr ähnliche Auflagen gestellt bekommt.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Christine-and-Franz0    

 

Vielen Dank daß ihr uns nach so langer Zeit auf dem Laufenden haltet.

 

Ich habe mir die ganze Geschichte nochmal von vorn bis hinten durchgelesen und es gibt eine Sache die ich nicht verstehe.

 

Offensichtlich habt ihr ein Genehmigungsverfahren durchlaufen das es Euch erlaubt, Eure Einliegerwohnung für Kurzzeitgäste zu vermieten. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Genehmigungsverfahren durchgeführt?

 

In Deutschland ist alles irgendwie gesetzlich geregelt. Wenn die Stadt ein Genehmigungsverfahren haben will, dann muss die Stadt sagen auf welcher Rechtsgrundlage das geschehen soll. Es muß also irgend ein Bundesgesetz, Landesgesetz (z.B. Bay Bauordnung) oder eine Verordnung der Stadt Deggendorf gegen in der steht:

 

  • Wenn jemand Wohnraum kurzfristig vermieten will, dann ist hierzu eine Genehmigung nach § XY in Gesetz XZ erforderlich.

 

Solch eine Regelung kenne ich aber nicht, und eine Zweckentfremdungsverodnung scheint es in Deggendorf nicht zu geben.

 

Wie also begründet die Stadt Deggendort dieses Genehmigungsverfahren?

 

Hallo Ute,

in der Begründung der Stadtverwaltung steht:

"Das Bauvorhaben ist nach Art. 55 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig."

und weiter

"Die Baugenehmigung war zu erteilen, weil dem Vorhaben bei Einhaltung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen waren (Art. 68 Abs.1 und Art. 59 Bay.BO."

 

Was auch immer die Paragraphen in der Bayerischen Bauordnung zu bedeuten haben - ich bin juristisch nicht ausgebildet und jetzt im Nachhinein froh, dass wir die Genehmigung beantragt und erhalten haben.

Viele Grüße aus Deggendorf

Christine

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