Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Guten Morgen liebe airbnb community,
hatte gestern einen Brief von der Stadt Köln im Briefkasten bezüglich einer möglichen Zweckentfremdung meiner Wohnung durch die Vermietung bei airbnb. Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir Tips geben?
Herzlichen Dank und einen schönen Tag!
Carsten
Ich hatte dieses Problem ebenfalls in Hamburg und habe einen Fachanwalt zu Rate gezogen.
Das würde ich Dir auch unbedingt empfehlen.
Das Beratungsgespräch mit einem Anschreiben an die Beörde hat mich 250,00€ gekostet.
Dann nochmals 250,00€ für ein weiters Schreiben und die Anwesenheit bei der Ortsbesichtigung.
Empfehlen möchte ich Dir auch sofort telefonischen Kontakt zu dem Sachbearbeiter aufzunehmen um kooperativ zu erscheinen.
Aber nicht aus dem Nähkästchen plaudern!Sondern ganz lieb mitteilen,das Du Dich überfordert fühlst und Dir Beratung durch einen Anwalt einholst.
Mir hat das sehr geholfen und hatte Glück an eine sehr nette und verständnisvolle Sachberaterin zu treffen.
Zwischenzeitlich kannst Du auch schon mal im Internet recherchieren was so abgeht im Raum Köln betreffend Zweckentfremdung.
In Hamburg spielt da auch die Mindestaufenthaltszeit eine Rolle.
Liebe Grüße
Sybille
Du solltest @Dimitri bitten Deinen Beitrag in den geschlossenen Bereich zu verschieben.
Möglicherweise erhältst Du dann mehr Feedback.
Hier kann jeder mitlesen.
Hallo zusammen - wie bitte komme ich in den geschlossenen Bereich?
Super, danke. Bin aber auf der englisch-sprachigen Seite. Kannst du mir sagen, wie ich auf deutsch umstellen kann?
Genau weiß ich es nicht. Passiert mir allerdings auch oft, meistens wenn ich über die Mail Nachricht ins CC gehe.
Einfach noch mal ausloggen und wieder einloggen.
Bist Du mit der App unterwegs?
Moin Liebe Sybille
mich würde interessieren wie es dann für dich ausgegangen ist. Ich habe jetzt auch einen Brief erhalten und wurde aufgefordert meine Buchungen seit 01.01.19 zu übersenden.
freue mich auf info😬
ps. Wie kommt man in den geschlossenen Bereich?
LG
mona
Schau mal zwei Beiträge vor diesem, dort habe ich gezeigt wie man in den geschlossenen Bereich gelangt.
Für uns ist alles gut ausgegangen, das lag aber insbesondere an der Lage und der Beschaffenheit unserer Ferienwohnung, also sehr speziell.
Auf jeden Fall solltest Du kooperativ mit der Behörde sein, anscheinend sind sie in Deinem Fall eher an der Tax Gebühr interessiert. Das wird nicht teuer, kann man sehr gut einkalkulieren.
Hast Du bereits eine Wohnraumschutznummer beantragt?
Falls nicht, solltest Du dieses schleunigst nachholen, ohne geht es gar nicht mehr, auch auf anderen Portalen nicht.😉
Hallo Mona, wie hat es sich bei dir entwickelt? Ich möchte ebenfalls eine Wohnung in Köln anbieten, möchte allerdings keine Strafe zahlen.
@Sybille-and-Harry0 Danke dir für den Hinweis! Kannst du mir evt weiterhelfen oder einen Host nennen, der mir einen Einblick ermöglichen könnte, wie mit den Regularien umzugehen sind?
Sorry, das ich mich erst jetzt melde, es gab hier technische Probleme und ich konnte mich nicht einloggen. Bist Du mit Deinem Problem inzwischen schon weitergekommen?
@Carsten18, du wirst um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen. Du entziehst dem Wohnungsmarkt 2 komplette Wohnungen, und wenn ich im Internet lese, dass eine Frau in Köln 5000.- € bezahlen muß, rechtskräftig bestätigt in der 2. Instanz im Mai diesen Jahres, geht es bei Dir eventuell nicht nur um die weitere Nutzung, sondern wenn du Pech hast um ein sehr hohes Bußgeld. Ich an deiner Stelle würde sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Bei der Frau ging es aber nur um eine Wohnung die sie einfach leer stehen hat lassen, daher das niedrige Bußgeld, bei Dir können sie anhand deiner Bewertungen hochrechnen wieviel du mit den Wohnungen mindestens verdient hast, was als Grundlage dienen kann für die Berechnung des Bußgeldes. Da hilft ausschließlich ein RA.
Nachtrag:
Köln scheint echt gnadenlos, die haben im Jahr 2016 schon 300 000.- € Bußgelder an Airbnb und Co Vermieter verhängt, die höchste Einzelstrafe 100 000.- €.