Hallo liebe Düsseldorfer AIRBNB´s, jetzt ist ja das neue Zweckentfremdungsgesetz in Kraft und es ist ja jetzt offiziell lt. Amtsblatt verboten, den Wohnraum kurzzeitig zu vermieten. Jemand schon Tipps und Tricks dagegen, bevor man beim Wohnungsamt angeschwärzt wird?
@Christian569 ...bevor man beim Wohnungsamt angeschwärzt wird?
Welche Art von Tipps bzw. Tricks dagegen schweben Dir da so vor?
Ich würde hier im Forum auch niemand Tipps zur Steuerhinterziehung oder Schwarzbeschäftigung seiner Reinigungskraft geben bzw. danach fragen.
Außerdem ist der Beitrag in Sektion "Hilfe" gelandet, was zwar inhaltlich korrekt sein mag, aber vielleicht wäre das Thema aus Gründen der Vertraulichkeit allenfalls unter "Gastgeber unter sich" zu verorten.
Oha, das ist wohl falsch rübergekommen. Sorry, Es geht auf keinen Fall lum Steuerhinterziehung oder ähnliches, wir haben immer brav unsere Einnahmen versteuert, es gibt auch keine Schwarzbeschäftigung.
Es geht mir mehr darum, ob man evtl. eine Gewerbe anmelden soll etc. um weiter über AIRBNB zu vermieten oder ob sich schon jemand mit dem Wohnungsamt auseinandergesetzt hat und evtl. Tipps zur Legalisierung bekommen hat.