Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich habe für meinen Sohn über meinen Account eine Unterkunft in Boston USA gebucht. Mein Ausweis ist hinterlegt, aber nicht der meines Sohnes. Gibt es eine Möglichkeit einen zweiten Ausweis zu hinterlegen...??? Vielen Dank
@Dörte11 ... die hinterlegten Ausweisdokumente bekommt ein Gastgeber niemals zu sehen, daher spielt dies keine grosse Rolle.
... Jedoch, gemäss airbnb Nutzungsbedingungen sind Buchungen personenbezogen, wenn du für deinen Sohn buchst, ist dies ist eine unerlaubte Drittbuchung.
Vielen Dank für die Information.
Das ist ja ganz schlecht... war mir nicht so klar 😞
Mein Sohn ist Asperger Autist und er würde sich nie einen eigenen Account anlegen. Da ich ihn als Mutter betreue, ist es schon mein ganzes Leben mein Job, soetwas für ihn zu regeln...
Kann ich da jetzt Ärger bekommen?
@Dörte11 ich würde mir in Deinem Fall keine allzu großen Gedanken wegen der Drittbuchung machen. Wenn dies im Nachrichtentext eindeutig erwähnt wurde und der Gastgeber die Buchung angenommen hat, dann sollte dies in meinen Augen genügen.
Man kann jedoch auch die Drittbuchung offiziell von Airbnb genehmigen lassen, ich glaube, dass dies der Gastgeber veranlassen müsste, bin mir jedoch nicht sicher. Lies einfach mal den bereit gestellten Text in der Hilfe, dort ist diesem Thema recht gut erläutert.
Vielen lieben Dank, das beruhigt mich etwas. Manchmal hilft vorher lesen doch... Liebe Grüße Dörte
@Dörte11 Ich bin der gleichen Meinung wie @Ralf5
Wir haben auch schon mehrere Buchungen gehabt, wo z.B. die Kinder für die Eltern über ihren Account gebucht haben.
Ich würde aber in jedem Fall immer den Gastgeber darüber informieren, das nicht du, sondern dein Sohn kommt.
Wenn sich dann noch jemand „verschnupft“ reagieren sollte, kannst du ihm ja die Situation deinen Sohnes näher erklären.
lg
Torben (Mann von Christine)
@Dörte11 .. wie bereits @Ralf5 erläutert hat, können Drittbuchungen erlaubt werden, wenn dies im Nachrichtenaustausch klar erwähnt und vom Gastgeber akzeptiert wird .. evtl. ist eine (stillschweigende) Akzeptierung (seitens airbnb) gar der Fall, wenn der Gastgeber eine klar ausgesprochene Drittbuchung akzeptiert. Allerdings entscheiden (leider) die Supportmitarbeiter individuell und über vieles scheint es keine klare Richtlinie zu geben oder der jeweilige Supportmitarbeiter ist nicht darüber informiert.
So oder so, eine Drittbuchung muss zwingend (meiner Ansicht nach) im ersten Nachrichtenaustausch (also vor/oder mit Buchungsanfrage) erwähnt werden. Insbesondere wenn solche Umstände vorliegen, sollten auch diese Umstände ganz klar kommuniziert werden. Denn ganz ehrlich gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass viele Gastgeber damit überfordert sind und nicht das nötige Feingefühl aufweisen.
@Mika8............ch könnte mir vorstellen, dass viele Gastgeber damit überfordert sind und nicht das nötige Feingefühl aufweisen.....................
Mir ist es leider schon öfters passiert, das eine Buchung wegfiel, als ich den Drittbucher höflich bat einen eigenen Account für den eigentlichen Gast zu erstellen.
Eine schriftliche Genehmigung vom support habe ich noch nie bekommen !
Bei Monteurbuchungen bucht oft der Chef und erscheint selber hier nicht.
Ein wenig verzwickt ist es schon mit der Drittbuchung & Gastgebergarntie/Versicherung
@Till-and-Jutta0 haben einen guten thread dazu veröffentlicht
https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/FAQ-Sind-bei-Airbnb-Buchungen-f%C3%BCr-Dritte-zu...