"Akzeptierte Buchungen"-Quote zu niedrig

Lisa874
Level 2
R, Germany

"Akzeptierte Buchungen"-Quote zu niedrig

Hallo zusammen,

 

bei mir ist folgendes Problem- es gibt die Meldung, daß mein Inserat rausgenommen werden kann, weil ich statt der geforderten 88% nur 83% "akzeptierte Buchungen" habe. Es wird aber überhaupt nicht berücksichtigt, daß viele Buchungsanfragen für nur z.b. eine Nacht ( Mindestaufenthalt 2 Nächte), Anfragen für einen Termin mit der Frage "eigentlich suche ich ein Zimmer für das ganze Wintersemester" o.ä, oder gar zwielichtige Anfragen wie die hier kommen...

 

 

 

"Good evening.

 

I am watching for house on airbnb to go on a business trip to your country and noticed your apartment and it is very appropriate for me. The intention of booking is simple I will clarify my situation to you now and I would like to speak to you about this in another place. In fact I 'm probably to stay in my friend 's apartment and I won 't require your house and I wish you could help me and we could make some simple money with you. My employer, hirer pays for my house but as I said to stay I will most likely elsewhere and want to book your house but in fact will not stay with you. So you 'ill help me and make some money. If you are interested in such an offer, 

 

please contact whatapp 

 

 sseeevenn nnninnne eeigggghttt ffffffiiivee fff (Phone number hidden by Airbnb) e eeeiighhht ttthreee oonnneee sseevvvveen nniiinnneee twwwoo"

 

 

 

Natürlich akzeptiere ich solche Buchungsanfragen nicht, die zitierte habe ich gemeldet, die anderen nicht, es waren ja großteils nette Anfragen, wenn auch am Thema vorbei.

 

 

 

Werde ich dafür sanktioniert? Hat jemand das gleiche Problem?

 

 

 

LG, Lisa

 

 

 

 

5 Antworten 5
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Lisa874 ,

 

wenn Du eine Mindestaufenthalt von 2 Tagen eingestellt hat, dann sollten keine Buchungsanfragen (ausgewählter Zeitraum vom Gast) für einen Tag möglich sein. Es kann natürlich sein, dass im Text ein kürzerer Aufenthalt vom Gast angefragt wird. Hier muss man unterscheiden zwischen Erkundigungen  und verbindlichen Buchungsanfragen, Der Unterschied wurde in mehren Threads bereits detailliert, u.a. sehr übersichtlich von Till und Jutta, such einfach mal nach "Erkundigung"und der Beitrag sollte dann angezeigt werden. 

 

Bei Erkundigungen musst Du nicht zwingend Ablehnen, sondern hier genügt ein einfache Text-Antwort.

 

Bei verbindlichen Buchungsanfragen musst Du Annehmen oder Ablehnen, aber die können systemtechnisch ja nur für Zeiträume länger als der eingestellte Mindestaufenthalt sein. Wenn im Text ein anderen Zeitraum gewünscht wird, dann würde ich den gast bitten seine Anfrage zurückzuziehen oder Du kannst natürlich auch den verbindlich angefragten Zeitraum annehmen, den der Gast ja eigentlich nicht will, aber das ist dann sein Problem. 

 

Ansonsten fällt mir auch nichts ein, wie Du Deine Akzeptanzrate verbessern kannst. Vielleicht könntest Du zu Beginn der Inseratsbeschreibung eine Satz einfügen "Wichtig:  Bitte nur Anfragen für im Kalender frei buchbare Zeiträume" oder so ähnlich. 

 

Betrugsversuche wie die ob einkopierte Nachricht, würde ich auch melden/flaggen und mit dem entsprechenden Grund ablehnen. Wie oben erwähnt würde auch hier eine einfache Textnachricht genügen, wenn diese Fake-Anfrage nur eine Erkundigung ist.

 

 

 

Normalerweise wird in diesen Fällen eine verbindliche Buchungsanfrage gestellt für einen Zeitraum, der im Kalender frei ist, und dann steht im Freitext, daß etwas ganz anderes gewünscht wird.

Meist kommt auf die Bitte die Buchungsanfrage zurückzuziehen gar keine Reaktion mehr.

Wir sind Uni- Stadt mit Wohnungsmangel, deshalb scheinen immer mehr Leute Airbnb-Vermieter anzuschreiben, ob nicht doch eine Langzeitvermietung zum Spezialpreis möglich wäre... Daher viele Anfragen dieser Art...

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Lisa874, ich würde ihnen in so einem Fall ganz klar zurückschreiben, was geschieht, wenn sie die Anfrage (soferne sie verbindlich ist) nicht zurückziehen. 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Lisa874   

 

Ich nehme grundsätzlich alle Buchungsanfragen an.

 

Nehmen wir mal an ein Gast schreibt: Hallo Fr. Ute, ich möchte gerne mit 8 Hunden kommen, ist das möglich? Dann schreibe ich zurück: Hallo Gast, in meinem Inserat steht, daß ich maximal 2 mittelgroße Familienhunde akzeptiere. Sie müßten also 6 Hunde zu Hause lassen, mit 2 von den Hunden können Sie gerne einchecken und ich nehme an daß das für Sie ok ist, deshalb habe ihre Buchungsanfrage gerade angekommen.

 

Oder der Gast schreibt: Ich möchte gerne buchen aber wir würden mit 15 Personen kommen. Dann schreibe ich zurück: Die maximale Belegungszahl des Hauses ist laut Inserat zu jeder Tag- und Nachtzeit 10 Personen. Es können also maximal 10 Gäste einchecken, die anderen müssen zu Hause bleiben. Ich nehme an daß das ok ist und habe deshalb die Buchungsanfrage angenommen.

 

Ein Gast kann schreiben was er/sie will, ich nehme immer zu den in meiner Anzeige angegebenen Konditionen an.

 

 

Man muß sich mal überlegen was es eigentlich bedeutet wenn ein Gast eine Buchungsanfrage mit Sonderwünschen schickt. Das bedeutet nämlich:

 

  • Lieber Gastgeber, hiermit buche ich deine Unterkunft, aber nur, wenn du deine Inseratsangaben und deine Hausregeln über Bord wirfst und für mich eine Extrawurst brätst.

 

Das ist Nötigung und das mag ich nicht.

 

 

Nachdem ich die Buchung bestätigt habe kann der Gast entweder bezahlen und er kommt zu meinen Konditionen, oder er muß stornieren. Ich habe mit all dem nichts zu tun, das hat sich der Gast selber eingebrockt.

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Lisa874 ,

 

in  deinem Fall bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als so vorzugehen wie von @Ute42 geschildert.

 

Ich würde das knallhart durchziehen und die offiziell angefragten Zeiträume bestätigen, wenn dem Gast das nicht passt, dann muss er halt stornieren. Irgendwie müssen ja die Gäste erzogen werden, zumal es bei Dir darum geht, dass Dein Inserat andernfalls suspendiert wird. 

 

Vorsicht bei Storno-Anfragen, denen Du zustimmen musst: hier hat der Gast angeklickt "mein Gastgeber muss stornieren". Dieser Aufforderung auf gar keinen Fall zustimmen, denn dann gilt es systemtechnisch so, als Du selbst storniert hättest und dann wirst Du auch noch sanktioniert...

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