Hallo Aimee,
ich denke, dass keiner der Gastgeber hier spontan in der Lage sein wird, Dir eine ordentliche und verbindliche Auskunft zu geben. Es ist eine sehr spezifische Frage, die wenig die Allgemeinheit betrifft.
Dein Anliegen betrifft verschiedene Aspekte des Baurechts und der örtlichen Gesetzgebung in Österreich. Eine verbindliche Auskunft, können Dir daher nur die örtlichen Behörden geben. Meine Meinung....
Grüße
Mark
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Unser Motto als Gastgeber: Et es wie et es. Et kütt, wie et kütt. Et hätt noch immer jot jejange.