Sehr geehrte Airbnb Support Team
Um mein Airbnb Apartments „Joline“ in städtischen Umfeld zu bewerben überlege ich mir weitere Werbeaktivitäten.
Damit stellen sich folgende Fragen.
- Darf ich den Begriff „airbnb“ in meinen Werbeäusserungen, insbesondere der Listung in unserem städtischen online Tourismus Guide nennen?
- Ist es nach Airbnb Regeln zulässig, Buchungen welche von Gästen ausserhalb Ihrer Airbnb Buchungswebsite direkt an mich gelangen, anzunehmen? Ich habe ja mein eigenes Geschäft mit Namen „Joline“ private guest apartment.
Es geht hier vor Allem um mögliche Direktbuchungen von hier ansässigen Industrieunternehmen.
- Hat Airbnb einen geeigneten Modus um „fehlende“ Bewertungen von Geschäftsreisenden/Buchungen trotzdem positiv zu erfassen. Will damit sagen, dass Geschäftsleute kaum Zeit haben im Tagesgeschäft noch persönliche Bewertungen abzugeben.
Für die perfekte Betreuung und Administration von airbnb danke ich Ihnen schon bestens. Wir hatten einen sehr guten Start verzeichnet.
Mit freundlichen Grüssen, Dominique ***
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