Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
ich habe eine ETW in Muenchen, die ich auf Air BnB angeboten hatte. Die meiste Zeit lebe ich im Ausland. Jetzt hat mich die Stadt Muenchen angeschrieben, und mir mitgeteilt, dass ersten Ermittlungen zufolge ich gegen das Zweckentfremdungsgesetz verstosse. Ich bin nicht up-to-date und wusste nur von den strengen Auflagen in Berlin, nicht aber Muenchen.
Was mich noch mehr wundert, wie kamen die Behoerden an meine auslaendische Adresse und gibt es andere Leute in Muenchen, die auch so ein Schreiben erhalten haben. Ich habe meine Wohnung jetzt runtergenommen, da sie momentan eh laengerfristig vermietet ist, aber es "kotzt" mich an, dass ich mit meiner Wohnung nicht mehr machen kann was ich will.
Gibt es Leute mit aehnlicher Erfahrung, wie kommt man da raus, wenn ueberhaupt?
@Birgitta1, ganz allgemein: Städte und Länder erlassen aus verschiedensten Gründen Gesetze, die Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie airbnb und Co. einen Riegel vorschieben. Ob es nun Wohnraum betrifft oder fehlende Abfuhr von Tourismusabgaben. Und es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wie sie darauf aufmerksam wurden. Entweder durch eigene Recherche, durch Meldungen "netter" Nachbarn etc. Auf vielen Inseraten geben Gastgeber die Straße an und durch Fotos vom Haus und Ausblicke von dort ist so manches leicht erfassbar. Ich kenne da einige, die bereits von der öffentlichen Hand Nachforderungen von Abgaben erhalten und bezahlt haben.
Zu Wohnadressen zu kommen ist für Behörden relativ einfach.
Für Gastgeber ist es das Gebot der Stunde: Auf dem Laufenden bleiben, was sich in der eigenen Stadt auf dem Sektor gerade tut und sich bewußt sein, dass durch neue Regelungen sich rasch was ändern kann.
Und ja - leider ist es so: Über sein Eigentum frei nach Lust und Laune verfügen zu können - das ist ein Wunschdenken. Zuerst ist alles rechtens, dann kommt ein neues Gesetz und auf einmal gibt es Hürde über Hürde und alles ist anders.
That`s life.
@Birgitta1 In München gibt es schon seit geraumer Zeit ein Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum. Liegt ein Verdacht vor, werden automatisch Besitzer und Eigentümer angeschrieben.
Wird in München eine ganze Wohnung für mehr als 6 Wochen im Jahr an, gilt das als Zweckentfremdung.
Ich kenne einige Münchner, die solche Briefe erhalten haben. Viele konnte zeigen, dass es keine Zweckentfremdung ist, es gibt auch einige Verurteilungen.
Hier findest Du alle Verordnungen:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Zweckentfremdung.html
Du solltest Dir schnellstmöglich in München einen Anwalt nehmen.
In München gibt es auch einen Home Sharing Club, wo sich aktuell hier noch viele austauschen:
Ist das sowas wie ne Abmahnung oder gleich Geldbuße...?
Ich wurde auch von dem Wohnungsamt in München kontaktiert, kannirgendjemand dem es auch so erging sich mit mir in Verbindung setzen? Was dürfen die denn alles erfragen? Muss ich alles preisgeben was sie gerne wollen - untermietverträge usw.
@Anne843, das KVR darf erfragen, was es will. Es kann Dich niemand zwingen die Fragen zu beantworten. Ob das sinnvoll ist, oder nicht kann Dir nur ein Anwalt sagen.
Wenn das Einreichen von den geforderten Unterlagen allerdings beweist, dass Du Deine Wohnung nicht zweckentfremdet hast, spricht ja nichts dagegen diese Unterlagen einzureichen.
Aus Deinen Bewertungen (die von jedermann öffentlich einsehbar sind, auch vom Wohnungsamt) kann man jedoch ersehen, dass Du überwiegend tageweise und meist die gesamte Wohnung vermietest hast, seltenst nur das Zimmer in der Wohnung. Auch wenn Du das Inserat mittlerweile geändert hast auf „Privatzimmer in Wohnung“, sagen die Bewertungen und auch der Übernachtungspreis von 85 € pro Nacht etwas anderes aus. Hast Du wirklich genügend Untermietverträge (die ja nur bei längerem Aufenthalt erstellt werden), die belegen, dass die Wohnung nicht zweckentfremdet wurde?
Wenn das nicht der Fall ist, würde ich an Deiner Stelle einen kompetenten Anwalt suchen, der sich mit der Zweckentfremdung in München auskennt und Dich beraten lassen. Weil, sollte Dir die Stadt München nachweisen, dass Deine Wohnung zweckentfremdet wurde, kann dies ganz schön teuer werden.
Vor einigen Wochen musste Airbnb die Daten an die Deutsche Steuerfahndung heraus gegeben. D. h. zusätzlich zur Zweckentfremdung kommt für einige Anbieter vielleicht auch das Thema Steuerhinterziehung. Dies nur nebenbei bemerkt.
@Anne843, das KVR darf erfragen, was es will. Es kann Dich niemand zwingen die Fragen zu beantworten. Ob das sinnvoll ist, oder nicht kann Dir nur ein Anwalt sagen.
@Anne843 , dann erstmal Herzlichen Glückwunsch zum Baby!!
Zu Deinen Fragen:
Leider kenn ich keinen kompetenten Anwalt bzgl. Zweckentfremdung. Du könntest bei der Anwaltskammer mal nachfragen oder googeln. Das Thema ist in den letzten Jahren ja ganz schön präsent und es gibt sicher schon ein paar die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Man wird bestimmt im Internet fündig.
Du hast mit Sicherheit einen Mieter RS, d.h. für Deine Mietwohnung. Für Deine eigene Vermietung hättest Du ja einen Vermieter RS haben müssen. Du kannst aber beim Versicherer nachfragen, ob sie aus Kulanz eine Beratung geben. Das machen manche Gesellschaften. Unabhängig davon können Sie Dir vielleicht auch einen Tipp für einen Fachanwalt auf eigene Kosten geben.
Sorry, mit dem Privatzimmer kam das bei mir irgendwie etwas unschlüssig aus dem Text rüber. Und 85 € für ein Zimmer find ich zwar hoch, obwohl ich auch nicht viel billiger bin, aber mit eigenem Bad und eigenem Balkon. Aber egal, wenn das bei Dir immer geklappt hat, ist doch gut.
Wenn Du immer Mitbewohner hattest, finde ich das positiv für die Fragestellung des KVR. Das kannst ja dann belegen mit Untermietverträgen. Das ist aber rein meine persönliche Einschätzung. Unabhängig davon würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Waren die echt bei Dir in der Wohnung und haben kontrolliert?
Man weiss ja nicht, was da protokolliert wurde und ein Anwalt kann erstmal Akteneinsicht beantragen und dann entscheiden, was richtig oder falsch ist. Toi, Toi, Toi.
Christa
.
Hier hat man einem Gastgeber wg. Zweckentfremdung ein Bußgeld von 6000 Euro aufgebrummt.
Mit einem so hohen Bußgeld mußt du im Fall der Fälle aber wohl nicht rechnen, denn dieser Gastgeber hat es ganz schön krachen lassen.
Du kannst ja mal mittels Aktenzeichen im Geschäftszimmer des Amtsgerichts nachfragen welcher Anwalt diesen Fall bearbeitet hat. Ob man dort solche Auskünfte erteilt weiß ich nicht.
Wissen Sie was für Strafe man bekommt wenn man erwischt ist - mit nur eine Wohnung auf Airbnb? in München? danke.
Hallo, auch ich habe einen bösen Brief bekommen von diesen Amt wegen Zweckentfremdung. Ich nutze aber meine Wohnung selbst und dachte ich wäre absolut in Recht mit meinen Vermietungen. Ich wohne mit meinem Mann in der Nähe von Bonn aber bin Professorin in München. Ich bin präsent 8 Monaten im Jahr aber da ich nur eine 75% Stelle habe, schlafe ich nur Montags und Dienstags in München und an Wochenenden vermiete ich sowie in Semesterferien. Ich schlafe in meiner Wohnung circa 130 Nächte im Jahr verteilt auf diese 8 Monate. Wenn ich jetzt Airbnb nicht mehr machen darf ist niemand geholfen weil ich meine Wohnung selber brauche. Sie steht dann leer öfter. Zugegeben, ich habe die Wohnung optimal genutzt auf diese Weise. Aber wer ist geholfen wenn ich jetzt gestoppt werde? Eine Vermietung für den ganzen Sommer wäre vielleicht denkbar und würde dann vielleicht nicht unter Frembdenherbergung nicht fallen aber das ist nicht so einfach. Ich habe immer gedacht Airbnb würde seine Gastgeber Unterstützung geben in solchen Fällen oder zumindest warnen wenn die Gesetze sich ändern aber sie haben entäuschend gesagt es ist mein Problem und meine Verantwortung auf den neuesten Stand zu bleiben. Ich habe seit ich diesen Brief bekommen habe kaum geschlafen weil sie drohen mit bis 500.000€ Bußgeld!!!! Abartig!! Die Sommerferien haben gerade angefangen und ich bin bis Oktober ausgebucht. Ich weiß nicht ob ich alle meine Buchungen canceln sollte oder wie ich mich verhalten soll. Ich habe einen Anwalt genommen und muss eben abwarten. Ich bin ein Super Host und hätte mir mehr Hilfe von Airbnb erwünscht, auch wenn es nur Information wäre für Fälle wie meine (wirkliches House-Sharing). Ich brauche die Wohnung, sie gehört mir (und der Bank) und ich kann Sie mir nicht leisten ohne sie zu vermieten wenn ich nicht da bin. Hat irgendjemand was hilfreiches zu sagen dazu? Kennt jemand die Höhe in einem solchen Fall wie das Bußgeld aussieht? Ich zahle sogar Umsatzsteuer... dachte ich mache alles richtig... 😞
Aber hast du nicht dein privaten Sachen in der Wohnung wenn du nicht da bist?
Ein Schrank oder kommode was man abschließt. Und drauf schreibt "privat"
Wenn ja dann ist es nicht eine ganze Wohnung was man vermietet. Zumindest Schrank oder kommode Fläche fehlt. Und Verordnung gilt nur für gesamtes Wohnung oder?
Hallo, @Mary1070, danke fuer die Darstellung und ich hoffe, dass Du im Rechtsstreit gewinnst und weiter vermieten und dort wohnen kannst.
Ich habe keine Erfahrung, da das wahrscheinlich sittenwidrige Zweckentfremdungsverbot fuer mich als Nichtmuenchner nicht zutrifft,
aber gib uns bitte bescheid wie es ausgeht bei Dir.
LG
AirBnB ist nicht verantwortlich dafür, das Gastgeber die lokalen gesetzlichen Verpflichtungen einhalten. Dann könnte man ja auch fordern das Wimdu, VRBO(Fewo-Direkt) oder sonstige Anbieter aus dem Segment des "Short Terms Rental"- Home Share Economy Marktes für ihre Gastgeber den Klageweg beschreiten. Das ist natürlich ilusorisch.
Du hast ja bereits einen Anwalt, und dieser dürfte dann für dich vor Ort klären, inwieweit die Bestimmung der Stadt München dann auch dich betreffen würden, oder wie die Aussichten im Falle einer Verhandlung vor Gericht aussehen. Die Stadt hat schon Eigentümer verklagt, wohl auch welche erfolgreich, aber dazu müsste man die Einzelheiten kennen, gerade auch in Bezug auf die tatsächlichen Standzeiten.
Berlin selber war nicht so erfolgreich, dort hatten ein paar Gegenklagen der Eigentümer die Stadt zum Einlenken gezwungen. Also alles darf auch die Stadt nicht verlangen, ohne Grund/Landes- oder Bundesrechtliche Gesetze zu verletzen.
DIe Links zu den Münchener Community Mitglieder wurden schon im Thread genannt, dort mal nachsehen, die geben einen bestimmt moralische Unterstützung.
Das Du die Einnahmen steuerrechtlich mit Umsatzsteuer und in der Einkommensteuererklärung bei Vermietung und Verpachtung angegeben hast, hat keinen Einfluss oder eine "erlaubende Wirkung" auf deinen rechtlichen Status deiner Wohnungsvermietung in Beziehung zur Stadt. Es schützt dich nur davor, neben den Ärger mit der Stadt auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu bekommen.
Frag mal deinen Anwalt nach seiner Einschätzung der Lage und halte uns bitte auf den laufenden.
Danke Jarg. Das warten ist schwer aber da muss ich durch. Ich habe überlegt zu versuchen mich anzumelden nachträglich. Ich habe gelesen in Berlin kann man das, kostet 225€ was ich gerne zahlen würde. Ich schaffe keinen Wohnraum für andere wenn in meiner Abwesenheiten die Wohnung leersteht. Ist das dann wirklich Zweckentfremdung?