Wer eine Unterkunft mit Internetzugang von 1und1 vermietet, riskiert die sofortige Abschaltung des Internetzuganges durch 1und1. Dies ist in den AGBs unter Punkt 5.2. ausdrücklich untersagt. Dies hat der Anwalt von 1und1 (ich klage gerade dagegen) explizit bestätigt. Bei der Telekom und anderen Anbietern ist dies kein Problem. Wer aber einen 1und1 Zugang hat und diesen von einem Gast nutzen lässt, dem kann der Zugang sofort und ohne Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit abgeschaltet werden. Da mir genau dies passiert ist, möchte ich auf diesem Wege alle Vermieter warnen, die einen 1und1 (1&1) Zugang nutzen.