[Aktualisiert: Jan 2021] Neuigkeiten zu unseren Richtlinien für besondere Umstände im aktuellen Update für Gastgeber

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[Aktualisiert: Jan 2021] Neuigkeiten zu unseren Richtlinien für besondere Umstände im aktuellen Update für Gastgeber

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Zuletzt aktualisiert: Jan, 2021

 

Hallo zusammen,

 

Die unten beschriebene Aktualisierung der Richtlinien ist nun in Kraft.

 

Informiert euch hier, wie Stornierungen unter unseren aktualisierten Richtlinien für besondere Umstände, die für Buchungen ab dem 20. Januar 2021 gelten, funktionieren werden.

 

Vielen Dank!

 

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Catherine Powell meldet sich mit einem neuen Update für Gastgeber zu Wort und erklärt, wie wir bei Airbnb unsere Richtlinien für besondere Umstände transparenter und fairer für Gastgeber gestalten möchten. Die Änderungen beziehen sich auf Buchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb mit einem Check-in- oder Startdatum ab dem 20. Januar 2021*: Gastgeber können hierdurch künftig selbst entscheiden, ob sie Gästen, die aufgrund unerwarteter persönlicher Umstände nicht anreisen können, eine Rückerstattung gewähren möchten. Naturkatastrophen und ähnlich einschneidende Ereignisse bleiben weiterhin durch die Richtlinien abgedeckt.

 

Drück den Zahnrad-Button im Youtube Video um Untertitel in der ausgewählten Sprache hinzuzufügen.

 

Näheres zu den bevorstehenden Änderungen unserer Richtlinien haben wir in diesem Artikel im Hilfe-Center zusammengefasst. Lasst uns außerdem gerne wissen, welche Themen Catherine in zukünftigen Updates für Gastgeber ansprechen soll. Abschließend möchten wir uns bei euch bedanken, dass ihr immer wieder die Themen mit uns teilt, die euch besonders wichtig sind.

 

* Die Richtlinien gelten nicht für Buchungen auf Airbnb Luxe. Diese unterliegen unseren separaten Richtlinien für Rückerstattungen an Gäste auf Airbnb Luxe.

20 Antworten 20

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@Sabine-Ingrid0   

 

Du schreibst:

 

  • Auch wenn die Buchung während einer Pandemie getätigt wurde, ist es für den Buchenden (und ebenso für den Gastgeber) vorher nicht absehbar, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Beherbergungsverordnungen verschärfen und die Reise nicht mehr möglich ist..., bzw die Unterkunft geschlossen werden muss.

    Selbstverständlich muss in diesem Fall eine kostenlose ........ Stornierung möglich sein

 

Das was du da schreibst ist falsch, falsch und falsch.

 

Wir haben hier in Bayern mittlerweile die 11. Infektionsschutzverordnung und in jeder Verordnung stand etwas anderes drin. Wir werden zu Ostern, Pfingsten und für die Sommerferien neue Verordnungen bekommen, von denen heute kein Mensch weiß was da drinstehen wird. Was wir heute wissen ist, daß wir nicht wissen wie in der Zukunft die Reisebedingungen sein werden, und das ist jedem bekannt.

 

Diese immer wiederkehrende Argumentation von Gästen: „Als ich gebucht habe war die Beherbergung erlaubt, jetzt ist sie plötzlich nicht erlaubt und ich will mein Geld zurück“ ist der größte Unfug den es gibt. Das ist genauso wie wenn jemand sagt: „Als ich vor 2 Monaten meinen Berlin-Aufenthalt gebucht habe war da Sonnenschein,  jetzt regnet es und ich will mein Geld zurück“.

 

Ja, man weiß nicht wie das Wetter wird und man weiß auch nicht wie die Verordnungen werden.

 

Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit dem Problem aus dem Weg zu gehen, indem Gäste unter moderaten oder besser noch flexiblen Stornobedingugen buchen.

 

Was Gäste aber machen ist: Sie suchen nach einer Unterkunft, finden eine die ihnen besonders gut gefällt und trotzdem diese Unterkunf strenge Bedingungen hat, wollen sie ihr Geld dennoch zurück wenns schief geht. No Way. Ich habe gerade wieder 2 aktuelle Fälle. Die kriegen keinen Cent.

 

@Ute42 

ich will mit dir über dieses Thema nicht mehr diskutieren da es zu nichts führt, denn so wie ich es sehe ist deine Meinung " falsch, falsch und nochmal falsch" .

 

Das einzige in dem ich dir Recht gebe ist, dass Gäste überhaupt keine Unterkunft mit strengen Stornierungsgebühren buchen sollten, da sie sonst einen Anwalt brauchen wenn sie an Vermieter wie dich geraten um ihr Geld wieder zurück zu bekommen.

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@Sabine-Ingrid0 

 

Ein Anwalt reicht bei mir leider nicht, wenn Gäste von mir Geld haben wollen brauchen sie dazu einen Richter. Aber so weit zu gehen traut sich scheinbar niemand. Es ist immer dasselbe, erst machen die Leute viel Wind und dann kommt nichts.

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Ute42 

 

Und jetzt bist du stolz !

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, ich finde die Art und Weise wie die Richtlinien beschrieben werden als verwirrend und wird zu zahlreichen Diskussionen und Auslegungen führen.

Wenn ich alles richtig gelesen habe, dann sind z.B. Geschworenen/Schöffenpflichten keine kostenloser Stornierungsgrund.

 

Was nicht abgedeckt ist

Alles andere. Im Rahmen dieser Richtlinien kannst du nur in Zusammenhang mit den oben beschriebenen Ereignissen stornieren. Alles andere ist ausgeschlossen. Beispiele für Situationen, für die diese Richtlinien keine Stornierungen vorsehen, sind: unerwartete Krankheit oder Unfall; behördliche Verpflichtungen wie Geschworenenpflichten, Gerichtsvorladungen oder militärische Pflichten; Reisehinweise oder andere behördliche Hinweise (die kein Reiseverbot oder keine Reisesperre darstellen); Stornierung oder ein neues Datum bei einer Veranstaltung, für die die Buchung ursprünglich vorgenommen wurde; Transportstörungen, die nicht mit einem abgedeckten Ereignis zusammenhängen, wie Straßensperrungen sowie Flug-, Zug-, Bus- und Fährstornierungen. Wenn du in diesen Fällen eine Buchung stornierst, richtet sich der Betrag, den du zurückerstattet bekommst, nach den Stornierungsbedingungen, die für die Buchung gelten.

@Monika--Elisabeth0  ja du hast Recht, viel undeutlicher kann man es eigentlich nicht schreiben.

Das mit den Geschworenen haben sie jetzt tatsächlich auch rausgenommen, ist also kein Stornierungsgrund mehr, das hatte ich überlesen.

Das einzige was bleibt ist...

 

"Gäste können aber weiterhin stornieren und eine Rückerstattung anfordern, falls Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Tsunamis oder andere einschneidende Ereignisse eintreten."

 

..andere einschneidende Ereignisse ??? Was ist das genau ? eine Heirat oder eine Scheidung ?

Vulkanausbrüche und Tsunamis sind bei uns eher selten, d,h. man kann NIE stornieren ?

 

Es läuft jetzt so, der Gastgeber soll entscheiden ob er eine Rückzahlung an den Gast genehmigt und der Gast soll dann dagegen klagen wenn nicht.

 

Im Frühjahr wurden durch Airbnb die gebuchten Mietverhältnisse storniert obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gab... und die Vermieter waren die Dummen...

Jetzt wird trotz Beherbergungsverbot nicht storniert und nichts an die Gäste zurückgezahlt obwohl es eine gesetzliche Grundlage gibt... und die Gäste sind jetzt die Dummen.

 

Auf die Prozesswelle bin ich gespannt.. (falls es überhaupt noch welche gibt die mit längeren Stornierungsfristen buchen)...

Mit anderen Worten, Airbnb wälzt wieder mal alles auf die Gastgeber ab.

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