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Kannst du Reisenden die Möglichkeit bieten, besondere Orte zu erkunden und an einzigartigen Aktivitäten teilzunehmen? Erwä...
Um die ab 1. Januar 2023 geltenden EU-weiten Steuervorschriften zu erfüllen, ist Airbnb verpflichtet, Steuerinformationen von in der EU ansässigen Personen sowie von Personen, die in der EU Gastgeber:in oder Co-Gastgeber:in sind, zu erfassen.
Gastgeber:innen müssen diese Informationen für jedes Inserat einreichen. Wenn sich inserierte Unterkünfte in mehreren Ländern befinden, sind für jedes Land Steuerinformationen erforderlich.
Füge jetzt deine Steuerinformationen hinzu, um im Jahr 2023 weiterhin Gäste aufnehmen zu können – Steuerinformationen hinzufügen
Wir haben auch damit begonnen, Antworten auf deine häufigsten Fragen zum EU-Steuerrecht zusammenzustellen, und werden sie weiter aktualisieren, sobald wir mehr erfahren. Welche Fragen hast du zu den bevorstehenden EU-Steueränderungen?
Ich bin wohnhaft in Deutschland, vermiete seit 2022 über Airbnb in Frankreich. Meine erste Steuererklärung in Frankreich kann ich demnach erst Anfang 2023 machen (Abgabefrist ist 07/2023). Laut Auskunft der französischen Steuerbehörde erhalte ich meine Steueridentifikationsnummer erst mit dem Steuerbescheid (also erst irgendwann Mitte 2023). Eine Vorab-Vergabe einer Steueridentifikationsnummer ist laut der französischen Steuerbehörde nicht möglich. Kann ich in diesem Fall Buchungen ab dem 01.01.2023 annehmen bzw. was muss ich tun, um entsprechende Buchungen annhemen zu können? @Airbnb
gute Frage, ich vermute, dass das Airbnb System mal wieder zu limitiert ist, um solche Sonderfälle abzubilden. Eigentlich müsste hier eine separate Zeile zum Anklicken existieren: Steuernummer liegt noch nicht vor.
Du könntest nun den Support anrufen, aber der wird sich auch nicht auskennen und Dich von Pontius zu Pilatus schicken und am Ende wird Dir vermutlich gesagt, dass in diesem Fall (strikt nach System-Vorgabe) keine Buchungen durchgeführt werden können.
An Deiner Stelle würde ich, falls Du bei dem Support nicht weiter kommst, mit folgendem Trick arbeiten: wähle erst einmal Deutschland aus, danach gib Deine deutsche persönliche Steuer-ID-Nummer ein und speichere dies so ab.
Sobald die französische Steuernummer vorliegt, kannst Du diese "falsch" bzw. "irrtümlich" eingegebene Steuernummer löschen (kleine Punkte rechts neben der Nummer, dann löschen und bestätigen) und im zweiten Schritt als Land Frankreich auswählen mit der neuen richtigen Steuernummer.
Habe es gerade eben ausprobiert, das Löschen und die Neueingabe funktioniert !
Die Steuernummer wird bei mir nicht akzeptiert, da sie durch einen Schrägstrich getrennt ist, und Sonderzeichen nicht akzeptiert werden.
Hallo Gaby ich habe dasselbe Problem hast Du inzwischen eine Lösung gefunden?
danke, ich hätte halt schon gerne die Steuer Nummer eingetragen, weil ich extra eine Steuer Nummer für die Vermietung habe. Und da es da auch steht, dass die Steuer Nr. eingetragen werden kann, sollte es doch auch möglich sein.
Hier einige Infos (zusammengefasst) :
3. Was ist der Unterschied zur „steuerlichen Identifikationsnummer“
Die Steuernummer ist von der „steuerlichen Identifikationsnummer“, abgekürzt „IdNr“, zu unterscheiden.
Die Steuernummer ist ein Ordnungsmerkmal des für Sie zuständigen Finanzamts. Ändert sich die Zuständigkeit etwa weil Sie in den Amtsbezirk eines anderen Finanzamts umziehen, so erhalten Sie von dem neu zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer.
Demgegenüber ist die steuerliche Identifikationsnummer ausschließlich personenbezogen. Sie wurde jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt und mittels eines persönlichen Informationsschreibens bekannt gegeben. Neugeborene und Personen, die erstmals aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Mitteilung über ihre Identifikationsnummer innerhalb weniger Tage.
Die Identifikationsnummer ist ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht durch Umzug oder Heirat.
Sie benötigen die Identifikationsnummer zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen, den dazu gehörigen Anlagen und die damit verbundene weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt, sowie zur Nutzung der ELSTER-Dienste. Darüber hinaus muss die Identifikationsnummer den Stellen bekannt gegeben werden, die ihrerseits gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten zu steuerlichen Zwecken zu übermitteln. Dies sind insbesondere Ihr Arbeitgeber, Banken und Versicherungsträger.
Neben dem Informationsschreiben des BZSt finden Sie diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts.
Weitere Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, während die Steuernummer 13 Stellen hat. Die Steuer-ID lässt für sich gesehen keine Rückschlüsse auf die Person oder das zuständige Finanzamt zu. Die Steuernummer dagegen enthält Informationen über das zuständige Finanzamt, den Bezirk und die persönliche Unterscheidungsnummer.
Auch, wenn sich deine Steuernummer im Laufe deines Lebens ändern kann, so besteht sie immer aus 13 Ziffern. Dies wurde mit der Einführung des Elster-Verfahrens vereinheitlicht und so festgelegt. Der Aufbau besteht aus vier Codes.
Beide Steuernummern sollten Sie sofort selbst oder durch Ihren Steuerberater beantragen. Auch ohne Bekanntgabe der Steuernummer können Sie bereits beruflich tätig werden und Verträge abschließen sowie Ware bestellen sowie verkaufen.
@Gabi37, die Steuer ID ist der internationale Standard an den sich Deutschland anpasst, und die ID ersetzt bald die Steuernummer.
Insofern ist es wie beim Telefon mit Wählscheibe, ist zwar immer noch funtionabel (mit digital analog Wandler) wurde aber ersetzt durch den internationalen Standard smartphone 😉
wie von Christa oben beschrieben muss nicht zwingend die Identifikationsnummer eingegeben werden, sondern es kann auch die Steuernummer ohne Schrägstriche eingegeben werden.
@Jörg8 ,
ich denke nicht, dass in absehbarer Zeit die von den Finanzämtern vergebene Steuernummer durch die persönliche Identifikationsnummer ersetzt wird, da dies bei gewissen Konstellationen unmöglich ist:
1) als Ehegattengemeinschaft mit Zusammenveranlagung erhält man eine gemeinsame Steuernummer, die beiden persönlichen Identifikationsnummer fließen also in dieser einen Steuernummer zusammen
2) weiterhin kenne ich Fälle, wo ein Ehegatte mehrere Gewerbe angemeldet hat und für jedes zusätzliches Gewerbe wurde vom Finanzamt eine weitere separate Steuernummer vergeben. Daneben gibt es noch die gemeinsame Steuernummer der Ehegattengemeinschaft.
Persönliche ID und Steuernummer sind also nicht in allen Fällen Eins zu Eins übersetzbar, da es nachweislich Fälle gibt, wo mehrere ID's einer Steuernummer zugeordnet sind und anders herum gibt es auch Fälle, wo mehrere Steuernummern zu einer ID gehören. Aber wer weiß, vielleicht schafft es ja das Finanzamt, dies umzustrukturieren und zu vereinfachen...
Danke @Ralf5 , das ist genau der Punkt, Steuer Id und Steuernummer sind nicht 1:1 übersetzbar, mag wohl in vielen Fällen zutraffen, aber halt nicht in allen.
Steuernummer eingeben ohne Schrägstrich geht bei mir nicht, da die Nummer dann nur 10-stellig ist und nicht akzeptiert wird (Baden-Württemberg, scheint wohl in Bayern ein anderes Format zu sein.
hast Du mal versucht statt dem Schrägstrich ein anderes Zeichen einzugeben ..
zB Punkt oder Minus oder Null ?
ja das habe ich gemacht, es gehen nur Ziffern, keine Sonderzeichen. Wenn ich eine Null hintendran hänge, geht es, aber das kann es ja nicht sein, dass ich das System austricksen muss, wenn klar angegeben ist, dass ich meine Steuernummer eintragen kann.
@Gabi37 ich meinte Null anstelle Schrägstrich eingeben , nicht am Ende.. manchmal muss man tricksen wenn man weiterkommen will 😄