EU - Deine Steuerinformationen werden benötigt

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EU - Deine Steuerinformationen werden benötigt

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Um die ab 1. Januar 2023 geltenden EU-weiten Steuervorschriften zu erfüllen, ist Airbnb verpflichtet, Steuerinformationen von in der EU ansässigen Personen sowie von Personen, die in der EU Gastgeber:in oder Co-Gastgeber:in sind, zu erfassen.

 

Gastgeber:innen müssen diese Informationen für jedes Inserat einreichen. Wenn sich inserierte Unterkünfte in mehreren Ländern befinden, sind für jedes Land Steuerinformationen erforderlich.

 

Füge jetzt deine Steuerinformationen hinzu, um im Jahr 2023 weiterhin Gäste aufnehmen zu können – Steuerinformationen hinzufügen


Wir haben auch damit begonnen, Antworten auf deine häufigsten Fragen zum EU-Steuerrecht zusammenzustellen, und werden sie weiter aktualisieren, sobald wir mehr erfahren. Welche Fragen hast du zu den bevorstehenden EU-Steueränderungen?

40 Antworten 40
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, das ist anscheinend das Problem bei Formularen die für möglichst viele Länder erstellt werden, da bleibt einiges unklar und verwirrt.

Hallo, ich habe meine Steuer ID eingegeben. Auf meiner Gebührenrechnung erscheint keine Mehrwertsteuesatz für Deutschland und kein ausgewiesener Betrag. Was mache ich falsch ?

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Dagmar150  du machst alles richtig, genau so muss es nach der reverse charge Steuervorschrift sein.

 

Bei der Umsatzsteuererklärung musst du dann ausrechen wieviel Gebühren du an airbnb bezahlt hast. Dann berechnest du darauf die 19 % MwSt und überweist diese an das Finanzamt, da bei einem EU Geschäft die Steuerschuld von airbnb auf Dich über geht. So einfach ist das, fertig.

 

P.S.: Wenn du selbst Umsatzsteuer pflichtig bist und 7% für die Übernachtung abführen musst, dann kannst du natürlich beides gegeneinander aufrechnen.

Vielen Dank, das ist mir alles schon klar. 

Aber bis Juli war die MwSt. aufgeführt.

Warum jetzt nicht mehr ?

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Dagmar150Vermutlich hat airbnb endlich registriert, dass die Ausweisung der MwSt gegen EU Gesetze verstößt und hat nun nach fast 10 Jahren endlich auf korrekte Rechnungsstellung umgestellt 😂

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

Ich habe Steuerdaten bzw. die SteuerID hinzugefügt, hat auch geklappt, erhielt die Mitteilung, „du bist auf dem neuesten Stand“ und trotzdem, wenn ich unter Menü, Inserate gehe, erhalte ich immer noch die Aufforderung, „Steuerdaten zufügen“. Toll, klicke ich dann darauf, kommt die Nachricht, „das ist jetzt an einem anderen Ort“. Na wunderbar, liebe Airbnbler, Ihr liebt es wohl die Menschen zu verunsichern? Diese Software hier ist wirklich schlimm, nirgends sonst erlebe ich das, nur hier auf Airbnb! Nicht auf Booking, nicht auf eBay, nicht auf anderen Portalen, die auch nicht gerade klein sind.



Thomas3246
Level 2
Lower Austria, Austria

Da gebe ich die 100% recht , die künstliche Intelligenz ist in vielen Dingen noch nicht ausgereift und die anderen Intelligenzen ( Experten ) leider auch nicht viel besser  . Rechnen kann hier auch niemand, Ich habe 4 Tage gebraucht um eine frühere Abreise richtig abgerechnet zu bekommen . .. 4 Tage !!  das macht einen Stundensatz von 0,5 Euro !! . Es ging nicht um viel aber die Buchhaltung sollte stimmen 

Muss ich als Co-Host auch meine Steuerinfos anführen, obwohl ich keine Auszahlungen erhalte?

Die Frage stelle ich mir auch gerade... nur weil ich als Co-Host sozusagen vertretend eingreife, falls mal etwas not am Mann ist, verstehe ich nicht warum meine Steuerinformation nötig ist.

 

Warum soll ich als Co-Gastgeber meine Steuerinformation angeben. Ich mache nur "Urlaubsvertretung" und kümmere mich bei Abwesenheit. Ich will steuerlich damit nichts zu tun haben... Dann mach ich meinen Account halt platt und logge mich mit den Gastgeberdaten ein. Is ja auch nicht im Sinne des Erfinders, oder?

Kann dich verstehen,gute Antwort und Frage 👍

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