@Paul264 ciao, Airbnb hat im Inserat ein Feld zur Eintragung der „Grundbuchblattnummer“ eingestellt ohne auf die Besonderheiten der einzelnen Länder einzugehen. Eine Anleitung, wie die Grundbuchblattnummern in den einzelnen Ländern gestaltet sein müssen, gibt es bei Airbnb nicht.
Auch wir in Italien haben anfangs große Schwierigkeiten gehabt, zu verstehen, was mit der Grundbuchblattnummer gemeint ist denn nur durch die Angaben (verfügbar im Katasteramt, in einer Kauf- Verkaufsurkunde u. ä.) der Nummer der Gemeinde wo die Immobilie registriert ist, des Blattes, der Parzelle, Sub - Einteilung usw.. wird hier eine Immobilie einwandfrei identifiziert. Also ist es in Italien keine eigene Nummer sondern eine Reihe von Ziffern die, getrennt durch ein Komma, eingetragen werden müssen.
Da Airbnb in Italien seit Anfang des Jahres dazu verurteilt worden ist, 21% Steuer auf die Mieteinnahmen einzubehalten und an den italienischen Staat abzuführen, ist es hier für uns zwingend nötig, die Immobilie, für die diese Steuer abgeführt wird, eindeutig zu identifizieren.
Das Gesetz beruht auf der europäischen Verordnung DAC7 .
Das Fehlen der „Grundbuchblattnummer“ im Inserat bezieht sich nicht auf die fehlende Eintragung sondern nur auf die fehlende eindeutige Identifizierung seitens des Landes wo die Immobilie steht. Wenn das Land die Immobilie auf irgendeine Weise identifiziert, bist du verpflichtet, diese Angaben einzutragen.