Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie etwas fragen. ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie etwas fragen. Es geht um 8 neue Appartements die vermarktet werden sollen. Kann...
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Wie alle anderen auch hatte ich Mitte März jede Menge Stornierungen. Mir ist es auf dem Verhandlungswege gelungen alle Gäste auf einen späteren Termin umzubuchen, nur in einem Fall gelang das nicht. Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um eine airbnb Buchung.
Eine Frau Mustermann hatte im Jan 2020 einen Termin für Ende März gebucht und eine Anzahlung von 336 Euro gleistet. Am Mitte März hatte sie dann angerufen und gesagt, sie sei sich nicht sicher ob ihre Gruppe kommen würde, wg. Corona. Ein paar Tage später rief dann ihr Mann an, das war leider kein gutes Telefonat denn den konnte ich von Anfang an nicht ausstehen und er mich wohl auch nicht. Von mir angebotene Ausweichtermine wollte er nicht haben, statt dessen hat er mir am Telefon die Rechtslage erklärt. Schließlich meinte er:
Wenn Sie mir die Anzahlung nicht zurückerstatten verklage ich Sie
Ute: Dann machen Sie das. Zack, und ich habe aufgelegt.
Danach gingen ein paar Mails hin und her in denen mir nochmal die Rechstlage erklärt wurde und ich schrieb zurück daß ich nicht zahlen werde.
Anfang Juni traf dann per Mail das Schreiben einer Rechtsanwältin ein. Der Text ist zweieinhalb Seiten lang, das will ich jetzt hier nicht alles reinschreiben. Jedenfalls war Ihre Argumentation, daß es zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthalts ein Verbot von touristischen Vermietungen in Bayern gab, das stimmt.
Sie führt dazu aus:
Die Rechtslage stellt sich so dar, dass gem. §275 Abs. 1 BGB Ihre Leistungspflicht entfiel, da die Zurverfügungstellung des Mietobjekts aufgrund der Verbote nach der Bay. Allgemeinverfügung vom 16.3. unmöglich war. Gleichzeitig war/ist unser Mandant von seiner Leistungspflicht befreit, (§ 326 Abs. 1 BGB), so dass die Anzahlung von Ihnen zurückzuzahlen ist.
Das ist leider alles richtig was die Anwältin hier schreibt.
Worum geht es hier? Es geht um die sogenannte „Unmöglichkeit der Leistung“. Wenn man als Vermieter einen Zeitraum vermietet zu dem man nicht vermieten darf weil es die Bayerische Staatsregierung verboten hat, muß der Mieter auch nichts bezahlen.
Das gilt übrigens auch für Teilleistungen. Wenn ich also im Inserat WLAN anbiete, aber das WLAN funktioniert nicht weil die Telekom eine Störung hat, hat der Gast einen Anspruch auf (Teil)Erstattung des Mietpreises. Es spielt keine Rolle ob ich selbst daran Schuld bin daß ich die Leistung nicht erbringen kann. Ich kann sie nicht erbringen, warum auch immer, und der Gast muß nicht bezahlen. So genau war mir das vorher auch nicht klar.
In dem Schreiben der Anwältin wurde ich schließlich aufgefordert 336 Euro plus 83 Euro Anwaltsgebühr für den zweieinhalb Seiten langen Anwaltsbrief zu zahlen.
Ich habe nur zurückgeschrieben daß ich den Eingang des Schreibens bestätige, sonst habe ich nichts geschrieben. Man soll in Rechtsangelegenheiten nicht zu viel schreiben, das wird nur gegen einen verwendet.
Dann habe ich mir das Anwaltsschreiben mal genauer durchgelesen. Da steht:
….. mein Mandant Herr Max Mustermann .............
Moment mal, was ist denn da los? Gebucht hatte den Termin doch eine Frau Mustermann. Fr. Mustermann hatte eine Buchunganfrage geschickt, ich hatte ein Angebot an Fr. Mustermann geschickt, ich habe mit Fr. Mustermann telefoniert und die Buchungsbestätigung ging auch an Fr. Mustermann. Warum ist denn jetzt plötzlich ein Herr Mustermann der Mandant?
Das liegt vermutlich daran, daß Herr Mustermann eine Rechtsschutzversicherung hat, seine Frau aber nicht. Sowas ist natürlich nicht zulässig einfach den Vertraagspartner auszutauschen wie es einem gerade in den Kram paßt. Außerdem ist das ja auch versuchter Betrug an der Rechtsschutzversicherung.
Mein Mann hat dann einen Studienkollegen angerufen der Rechtsanwalt ist und ihn gebeten sich um die Sache zu kümmern. Das ist aber kein Wald- und Wiesen Anwalt der nach Gebührenordnung für 80 Euro einen zweieinhalb Seiten langen Brief schreibt. Dieser Anwalt arbeitet nur nach Stundensatz und eine Stunde kostet 330 Euro plus MWST. Jedenfalls muß der einen Ruf haben wie Donnerhall.
Der Stundensatzanwalt hat dann an die Anwältin von Herrn Mustermann geschrieben, daß er mit dem Fall beauftragt wurde. Den Brief der Anwältin hat er überhaupt nicht beantwortet und das bedeutet: Sie muß jetzt vor Gericht klagen.
Die gesamten Rechtskosten bei einem Streitwert von 336 Euro sind 420 Euro. Sie bestehen aus den Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt plus den Gerichtskosten.
Das Schreiben der gegnerischen Anwältin kam Anfang Juni, jetzt haben wir Mitte September und ich habe seitdem nichts mehr gehört. Das bestätigt meine schon mehrfach geäußerte Erfahrung, daß von Leuten die einem mit dem Anwalt drohen in der Regel nichts mehr kommt.
Diesen Rechtsstreit hätte die Gegenseite auf jeden Fall gewonnen. H. Mustermann hat die Sache aber mit Zutun der Anwältin selbst vermasselt, weil er nicht bereit war aus eigener Tasche ein Kostenrisiko von nur 420 Euro vorzuschießen, statt dessen hat er mit seiner Rechtsschutzversicherung herummauschelt. Und diese Rochade beim Vertragspartner macht eine Klage für ihn jetzt unmöglich, denn das darf er nicht.
Jedenfalls war mein Eindruck am Telefon daß ich den Mann nicht ausstehen kann wohl berechtigt, denn genauso wie ich dachte ist er auch.
@Ute42 wenn ich richtig rechne wäre es doch für dich billiger gewesen die 336€ zu bezahlen ? Ok, hätte vielleicht weniger Spaß gemacht...
Was machst du wenn Frau Mustermann selbst nochmal zu einem Anwalt geht und eine erneute Zahlungsaufforderung sendet ?
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Ja, wenn der Anwalt eine Rechnung geschickt hätte, hat er aber nicht. Er meinte nur daß ich ein sehr schönes Ferienhaus habe, da könnte man doch mal ein Wochenende verbringen. Ja, könnte man. Mal sehen.
Nee, das hätte @Ute42 nicht fertig gebracht. Aber ausgestanden ist das sicher noch nicht. Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe, dann ist mein Gatte und meine Kinder, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Also, in dem Fall auch Frau Mustermann....
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Das sind für mich alles ungelegte Eier. Solange von der Gegenseite nichts kommt mache ich überhaupt nichts und ich denke auch nicht darüber nach was wäre wenn und hätten täten tüten.
Wir haben den Anwalt gefragt was er denn davon hält daß die Gegenseite einfach den Vertragspartner ausgetauscht hat. Darauf ist er überhaupt nicht eingegangen, er hat nur geschrieben: „.....jetzt schau mer mal ob von denen noch was kommt“. Und es kam nichts. Das wird nicht das erste Mal sein daß er sowas erlebt und er wird schon wissen was da zu tun ist.
Der Vorgang ist in der Altablage und da bleibt er jetzt erst mal.
Verstehe ich das richtig, @Ute42 , der Stundensatzanwalt hat nur seine "Vertretung in diesem Fall" angezeigt und sonst nichts geschrieben? D.h. sein Name hat zur Abschreckung ausgereicht?
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Richtig, so ist es. Er hat nur die von mir unterschriebene Prozeßvollmacht hingeschickt, sonst nichts.
Wir haben darauf gewartet ob die Anwältin den Austausch des Vertragspartners auch in einem Klageschreiben ans Gericht vornimmt. Wenn sie das gemacht hätte, dann hätte sie den Prozeß sowieso gleich verloren.
Diese Anwältin weiß ganz genau daß sie das nicht machen darf. Sie hat darauf spekuliert daß ich mir in die Hose mache weil ich ein Anwaltsschreiben bekomme und dann zahle. Hab ich aber nicht.
@Ute42: ich haette bei dem ersten Schreiben der gegenerischen Anwaltin erstmal geschaut,
ob der eine Vertretungsvollmacht vorlag.
Wenn nicht, haette ich sie gefragt, woher sie denn Deine Adresse hat und
Auskunft gemaess Datenschutzgesetz gefordert,
- woher sie Deine Daten hat
- wo diese und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert sind
- wohin sie diese weitergeleitet hat
- ob sie MS Windows benutzt was evtl rechtlich verboten ist
Wenn diese Anwaeltin keine Vollmacht beigefuegt haette,
haette ich auch geschrieben, dass ich kein Geschaeftsverhaltnis zu ihr habe
und sie mich nicht weiter belaestigen soll.
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Die Anwältin hatte meine Adresse nicht, das Schreiben kam als PDF-Anhang. Eine unterschriebene Vollmacht war beigefügt, denn ein anwaltliches Schreiben ohne Vollmacht ist überhaupt nichts wert.
@Ute42... betreffend Daten, du schreibst ja, dass gemäss blablabla du nicht hättest vermieten dürfen:
- hat Frau Mustermann denn vor dem 16.3. stornieren wollen? Hat sie überhaupt storniert?
- wäre zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes eine Vermietung auch untersagt gewesen, oder evtl. diese Verfügung bereits wieder aufgehoben?
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Ob und wie und wann diese Frau Mustermann storniert hat weiß ich nicht auswendig. Dazu müßte ich den Vorgang aus der Altablage herauskramen und dazu bin ich jetzt zu faul.
Zum Zeitpunkt des Aufenthalts war die touristische Vermietung in Bayern verboten. Wir durften erst ab Pfingsten wieder einigermaßen normal vermieten.
Ich habe übrigens in der heißen Zeit der Coronalage März bis Mai nicht einen einzigen Gast kontaktiert um die Situation zu besprechen. So war das auch bei Fr. Mustermann, irgendwann rief sie dann von sich aus an. Ich habe auch bei anderen Gästen immer gewartet bis die sich melden. Einige wollten von sich aus den Termin verschieben und kannten das Vermietverbot in Bayern garnicht.
Ich habe einen Fall da hat ein Gast im April mitgeteilt, daß er wegen Corona nicht kommen wird. Ich habe mich für die Mail bedankt und sonst nichts geschrieben. Der hat sich bis heute nicht mehr gemeldet. Ich habe keine Ahnung ob der sich überhaupt nochmal melden wird, vielleicht ist er ja verstorben. Wenn ja, dann verfällt die Anzahlung.
Ich bin eine große Anhängerin der Passivität, also nichts zu machen, erst mal sehen was die Gegenseite macht. Das war ja in dem Rechtsfall genauso. Ich habe nichts geschrieben und mein Anwalt hat auch nichts geschrieben, wir haben einfach abgewartet ob die Gegenseite einen Fehler macht. Den hat sie dann ja auch gemacht.
@Ute42: Passivitaet ist praktikabel,
ich bevorzuge es aber aktiv, indem ich gegenerische Fehler provoziere 🙂
Auch wenn sich dein Thema hier auf Anwälte und Klage bezieht, so stellt sich mir nach all den Texten die Frage, warum du nicht einfach beim ersten Kontakt mit Fr. Mustermann die Rückzahlung eingeleitet hast und das Thema somit erledigt gewesen wäre.
Und jetzt komme ich einfach mal von der anderen Seite - Unabhängig von jeder Rechtslage. Wenn ich nicht vermieten kann, aus welchen Gründen auch immer, geht das Geld zurück an den Gast. Ja, das tut weh. Aber wofür soll der Gast denn bitte zahlen? Wenn ich am XY in den Urlaub möchte und Corona nein sagt, will ich auch nicht YZ irgendwann bei meinem Host verbringen. Erst mal Geld zurück, abwarten und wenn ich weis wie es weiter geht, neu buchen.
Ich habe hier viel gelesen und es gibt sehr viele Hosts die unter Corona gelitten haben und noch immer leiden. Auch wir haben im März sehr geblutet. Alle Konzepte und Pläne waren dahin. Und bei uns ging es nicht nur um die Vermietung von ein paar Ferienwohnungen. Dennoch war es für uns nie eine Frage ob wir Anzahlungen zurück zahlen oder Stornierungen versuchen zu vermeiden.
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Du schreibst
warum du nicht einfach beim ersten Kontakt mit Fr. Mustermann die Rückzahlung eingeleitet hast und das Thema somit erledigt gewesen wäre.
Es ging Mitte März nicht um die Rückzahlung der Anzahlung von Fr. Mustermann, sondern es ging um die Rückzahlung von allen Anzahlungen. Ich war Anfang März für die gesamte Saison 2020 ausgebucht, wir reden hier von einem Umsatz von mehreren zehntausend Euro.
Im März, auf dem Höhepunkt des Coronawahnsinns sah es so aus als ob die Saison 2020 komplett ins Wasser fällt und ich alle Anzahlungen zurückerstatten soll. Als mir das klar wurde, habe ich in den Krisenmodus geschaltet. Krisenmodus bedeutet: Kein Euro verläßt mehr das Konto. Wenn ein Gast sein Geld haben will, dann kann er ja klagen. Das dauert derzeit in Deutschland 12 Monate bei streitigen Entscheidungen vor den Amtgerichten.
Am 2. April hat das Corona-Kabinett der Bundesregierung einen Beschluß gefaßt, daß sie ein Gesetz erlassen wollen nach dem Gäste keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung ihrer Anzahlung haben, sondern daß sie einen Gutschein akzeptieren müssen.
Das hat man dann aber doch nicht gemacht, statt dessen hat man die Lufthansa, TUI und andere mit Milliardenzahlungen gerettet damit sie nicht pleite gehen. Warum hat man das gemacht? Weil nächstes Jahr Bundestagswahlen sind und Gäste natürlich viel mehr Wähler repräsentieren als Gastgeber.
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit Corona mehrere Gesätze geändert, u.a. das Konkursrecht, das Mietrecht, sie hat Milliardenbeträge in verschiedene Wirtschaftssektoren gepumpt, das Kurzarbeitergeld wurde ausgeweitet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wurden gestundet, und so weiter und so fort. Nur zu dieser Gutscheinlösung für die Tourismusindustrie konnte man sich nicht durchringen und hat damit kleine Tourismusanbieter im Regen stehen lassen.
Nun gut, wenn mir die Bundesregierung nicht helfen will, dann helfe ich mir halt selbst. Ich würde das alles wieder ganz genauso machen.