Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewer...
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Stimmt es das man die Sortierung nicht mehr nach Kundenbewertung sortieren kann? .... wahrscheinlich mein Fehler, bitte um k...
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Wie alle anderen auch hatte ich Mitte März jede Menge Stornierungen. Mir ist es auf dem Verhandlungswege gelungen alle Gäste auf einen späteren Termin umzubuchen, nur in einem Fall gelang das nicht. Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um eine airbnb Buchung.
Eine Frau Mustermann hatte im Jan 2020 einen Termin für Ende März gebucht und eine Anzahlung von 336 Euro gleistet. Am Mitte März hatte sie dann angerufen und gesagt, sie sei sich nicht sicher ob ihre Gruppe kommen würde, wg. Corona. Ein paar Tage später rief dann ihr Mann an, das war leider kein gutes Telefonat denn den konnte ich von Anfang an nicht ausstehen und er mich wohl auch nicht. Von mir angebotene Ausweichtermine wollte er nicht haben, statt dessen hat er mir am Telefon die Rechtslage erklärt. Schließlich meinte er:
Wenn Sie mir die Anzahlung nicht zurückerstatten verklage ich Sie
Ute: Dann machen Sie das. Zack, und ich habe aufgelegt.
Danach gingen ein paar Mails hin und her in denen mir nochmal die Rechstlage erklärt wurde und ich schrieb zurück daß ich nicht zahlen werde.
Anfang Juni traf dann per Mail das Schreiben einer Rechtsanwältin ein. Der Text ist zweieinhalb Seiten lang, das will ich jetzt hier nicht alles reinschreiben. Jedenfalls war Ihre Argumentation, daß es zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthalts ein Verbot von touristischen Vermietungen in Bayern gab, das stimmt.
Sie führt dazu aus:
Die Rechtslage stellt sich so dar, dass gem. §275 Abs. 1 BGB Ihre Leistungspflicht entfiel, da die Zurverfügungstellung des Mietobjekts aufgrund der Verbote nach der Bay. Allgemeinverfügung vom 16.3. unmöglich war. Gleichzeitig war/ist unser Mandant von seiner Leistungspflicht befreit, (§ 326 Abs. 1 BGB), so dass die Anzahlung von Ihnen zurückzuzahlen ist.
Das ist leider alles richtig was die Anwältin hier schreibt.
Worum geht es hier? Es geht um die sogenannte „Unmöglichkeit der Leistung“. Wenn man als Vermieter einen Zeitraum vermietet zu dem man nicht vermieten darf weil es die Bayerische Staatsregierung verboten hat, muß der Mieter auch nichts bezahlen.
Das gilt übrigens auch für Teilleistungen. Wenn ich also im Inserat WLAN anbiete, aber das WLAN funktioniert nicht weil die Telekom eine Störung hat, hat der Gast einen Anspruch auf (Teil)Erstattung des Mietpreises. Es spielt keine Rolle ob ich selbst daran Schuld bin daß ich die Leistung nicht erbringen kann. Ich kann sie nicht erbringen, warum auch immer, und der Gast muß nicht bezahlen. So genau war mir das vorher auch nicht klar.
In dem Schreiben der Anwältin wurde ich schließlich aufgefordert 336 Euro plus 83 Euro Anwaltsgebühr für den zweieinhalb Seiten langen Anwaltsbrief zu zahlen.
Ich habe nur zurückgeschrieben daß ich den Eingang des Schreibens bestätige, sonst habe ich nichts geschrieben. Man soll in Rechtsangelegenheiten nicht zu viel schreiben, das wird nur gegen einen verwendet.
Dann habe ich mir das Anwaltsschreiben mal genauer durchgelesen. Da steht:
….. mein Mandant Herr Max Mustermann .............
Moment mal, was ist denn da los? Gebucht hatte den Termin doch eine Frau Mustermann. Fr. Mustermann hatte eine Buchunganfrage geschickt, ich hatte ein Angebot an Fr. Mustermann geschickt, ich habe mit Fr. Mustermann telefoniert und die Buchungsbestätigung ging auch an Fr. Mustermann. Warum ist denn jetzt plötzlich ein Herr Mustermann der Mandant?
Das liegt vermutlich daran, daß Herr Mustermann eine Rechtsschutzversicherung hat, seine Frau aber nicht. Sowas ist natürlich nicht zulässig einfach den Vertraagspartner auszutauschen wie es einem gerade in den Kram paßt. Außerdem ist das ja auch versuchter Betrug an der Rechtsschutzversicherung.
Mein Mann hat dann einen Studienkollegen angerufen der Rechtsanwalt ist und ihn gebeten sich um die Sache zu kümmern. Das ist aber kein Wald- und Wiesen Anwalt der nach Gebührenordnung für 80 Euro einen zweieinhalb Seiten langen Brief schreibt. Dieser Anwalt arbeitet nur nach Stundensatz und eine Stunde kostet 330 Euro plus MWST. Jedenfalls muß der einen Ruf haben wie Donnerhall.
Der Stundensatzanwalt hat dann an die Anwältin von Herrn Mustermann geschrieben, daß er mit dem Fall beauftragt wurde. Den Brief der Anwältin hat er überhaupt nicht beantwortet und das bedeutet: Sie muß jetzt vor Gericht klagen.
Die gesamten Rechtskosten bei einem Streitwert von 336 Euro sind 420 Euro. Sie bestehen aus den Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt plus den Gerichtskosten.
Das Schreiben der gegnerischen Anwältin kam Anfang Juni, jetzt haben wir Mitte September und ich habe seitdem nichts mehr gehört. Das bestätigt meine schon mehrfach geäußerte Erfahrung, daß von Leuten die einem mit dem Anwalt drohen in der Regel nichts mehr kommt.
Diesen Rechtsstreit hätte die Gegenseite auf jeden Fall gewonnen. H. Mustermann hat die Sache aber mit Zutun der Anwältin selbst vermasselt, weil er nicht bereit war aus eigener Tasche ein Kostenrisiko von nur 420 Euro vorzuschießen, statt dessen hat er mit seiner Rechtsschutzversicherung herummauschelt. Und diese Rochade beim Vertragspartner macht eine Klage für ihn jetzt unmöglich, denn das darf er nicht.
Jedenfalls war mein Eindruck am Telefon daß ich den Mann nicht ausstehen kann wohl berechtigt, denn genauso wie ich dachte ist er auch.
Da muss ich @Ute42 beipflichten: Alle haben HIER geschrien, als Hilfsgelder verteilt wurden. Nur die Homesharer und privaten Gastgeber haben die Füße still gehalten. Wir hatten 69 Tage ein totales Beherbergungsverbot, und dann dauerte es nochmal fast zwei Monate bis wir wieder den ersten Gast begrüßen durften. Schon in Normalzeiten drangsaliert man uns mit Zweckentfremdungssatzungen, die uns in der Nutzung und Verwertung unseres Eigentums und meist Hauptwohnsitzes einschränken. Wir dürfen nichts und sollen nur. Und wenns dem Mieter nicht passt, sind wir die Bank, und können uns die wertlosen Vollstreckungstitel einrahmen und an die Wand hängen. Wir sind ja nur die Kleinen ohne Lobby, bei denen die Gesellschaft davon ausgeht, dass Vermieten nur ein Nebenerwerb ist. Dass hier aber auch Existenzen und Altersversorgungen auf dem Spiel stehen, verkennt die Gesellschaft.
Das musste einfach mal raus.
Dazu passend schlägt mir FB gerade vor:
Haha - nur kann ich darüber leider nicht lachen.
Saemtliche Vermieter, Hoteliers, Gaststaettenbetreiber, Imbissbudenbesitzer, ...
sollten sich zusammentun und saemtlichen Politikern und Bediensteten des oeffentlichen Diensts lebenslange Hausverbote auferlegen. Sollen die doch zusehen wo sie Unterkunft und Essen finden.
Ich meine mich entsinnen zu können das du vor längerer Zeit mal geschrieben hast,Sinngemäß:
Wir vermieten nicht des Geldes wegen sondern um interessante Menschen kennenzulernen deswegen verstehe ich deine Aufregung nicht!
Unsere persönliche Einkommenssituation steht hier nicht zur Debatte. Es sind aber genau diese Gedanken, die ich auch aus den Gastgeber-Treffen vor Ort sowie Online-Treffen der letzten Wochen mitnehme. Ich kann die „Aufregung“ der Homesharer verstehen.
Sorry Ute, ich will hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen. Aber ich kann das einfach nicht verstehen. Du bist doch Dienstleister. Und wenn du deine Leistung nicht erbringen kannst, steht dir doch auch kein Geld zu. Wenn dein Geschäftsmodell bröckelt und dir die Regierung nicht beisteht behältst du das ersparte Urlaubsgeld anderer Bürger ein, die vielleicht genau so oder noch schlimmer unter Corona leiden? Und wer sich keinen Anwalt leisten kann hat Pech?
Ich kann nicht verstehen mit welcher Denkweise du das Geld der Gäste für dich beanspruchst. Welche Gegenleistung erbringst du dafür? Ich rede jetzt nicht von irgendwelchen rechtlichen Aspekten. Rein logisch kann ich es nicht verstehen.
Ich habe Eventmanagern, Catering, Gastronomie, etc in meinem Umfeld häufig Kontakt und niemand hat es einfach. Alle Aufträge wurden abgesagt. Jeder musste die Anzahlung zurück zahlen. Events mit über 250 Personen, Firmenfeiern und so weiter wurden ersatzlos gestrichen. Da gehts nicht um 2,50 Euro aka 336 Euro. Bei mir wurden Aufträge für IT-Projekte (mit meiner Zustimmung) storniert, deren Anzahlung alleine schon im fünfstelligen Bereich lagen. Weil man sich nicht mehr sicher war ob man das Projekt aktuell finanziell tragbar ist.
Eines unserer Unternehmen bietet Dienstleistungen und Produkte rund um Ferienwohnungen und Hostels. Eigene Wäscherei, Mietservice, Produktverkauf, Reinigung, Verwaltung, Vermietung etc. Als bei uns alles dicht gemacht wurde und es nur so die Stornierungen und Absagen bei uns rein gedrückt hat, wusste ich gar nicht, wie ich mit den ganzen negativen Eindrücken umgehen soll. Grosse Bestellungen wurden storniert oder radikal reduziert. Neue aufgebaute und eingerichtete Wäscherei hat keine 10% Auslastung mehr. Unsere Lage sind überfüllt, da auf einen Schlag Unmengen vermieteter Objektwäsche, Bettware und Ausstattung zurückgekommen ist, die sonst im Umlauf war. Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Tourismusbereich sind gegen 0 gelaufen.
Aber trotzt all den (zum Glück) kurzfristigen Problemen, haben wir nicht einen Euro einbehalten, für den wir nicht auch etwas geleistet haben. Wir haben auch keinen einzigen Gutschein verteilt und keine einzige Buchung auf "irgendwann" verschoben.
Wir haben uns einige Tage zusammen gesetzt und uns den Kopf zerbrochen, wie wir was ändern können um unsere Wohnungen und die, die wir verwalten, vermietet bekommen. Und ich kann zurecht mit Stolz sagen, dass wir die Situation schnell wieder in den Griff bekommen haben und sogar während Corona rund 50% Auslastung erreichen konnten.
Und nein, für uns war und ist die Zeit alles andere als einfach. Vor allem da die Zukunft noch so ungewiss ist und unsere Zielgruppe sich seit März 3 mal verändert hat. Aber egal ob in der IT oder im Tourismus - Kulanz und Menschlichkeit hat sich für uns bisher immer ausgezahlt.
Etwas Offtopic on top.
Es gibt eine FB-Gruppe in der man Urlaub gegen Arbeitskraft machen kann. Dort kann man einen Urlaub suchen oder einen Urlaubsort anbieten. Wir haben einen Teil des Leerstands dort als Urlaubsort angeboten. Im Gegenzug hat man uns bei ein paar Aufgaben geholfen. So sind wir zu einer neuen Terrasse gekommen, haben eine neue Schiebetür, geputzte Fenster im ganzen Gebäude und vieles mehr. Wir haben für 7 Tage Urlaub etwa 20-25 Arbeitsstunden pro Person erhalten. Besser als leere Wohnungen... Zudem haben wir super nette Bekanntschaften gemacht, neue Freundschaften sind entstanden und aus einer solcher Bekanntschaften ist auch schon eine neue Buchung entstanden. Kann ich nur empfehlen.
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Wir haben keinen Streit, wir sind nur anderer Meinung.
Wenn ich hier im CC etwas schreibe dann erwarte ich nicht daß alle meiner Meinung sind. Alle möglichen Leute haben zu allen möglichen Angelegenheiten jede Menge verschiedener Meinungen. Das Gute am CC ist, jeder kann hier seine Meinung äußern, wenn man etwas Bedenkenswertes findet dann kann man es für sich selbst umsetzen oder halt auch nicht.
Und hier ist meine Meinung zu Corona.
Die Coronakrise ist über uns alle aus heiterem Himmel hereingebrochen. Das ist ein Jahrhundertereignis wie die Weltwirtschaftskrise ab 1929. Ich hatte mit Gästen Beherbergungsverträge abgeschlossen und aus Gründen für die weder der Gast noch ich etwas kann, wurde die Berherbergung unmöglich.
Warum soll ich in dieser Situation 100% des entstandenen Schadens übernehmen und der Gast 0%. Das finde ich nicht richtig.
Corona ist für bestimmte Kurzzeitvermieter existenzgefährdend. Damit meine ich speziell Gastgeber in Metropolen wie Paris, London, Berlin, grundsätzlich alle Gastgeber die auf internationale Gäste angewiesen sind. Der internationale Flugverkehr liegt, wie wir alle wissen, nach wie vor am Boden.
Während ein Gast für die eine Reise vielleicht 50% seines Reisepreises verliert was niemanden umbringt, verliert ein Gastgeber durch Corona womöglich seine gesamten Jahreseinnahmen oder er macht vielleicht noch 10% seines bisherigen Geschäfts. Es sind weltweit schon tausende und abertausende wegen dieser Sache pleite gegangen oder haben gar ihre Wohnung verloren.
Hier die Geschichte der airbnb-Gastgeberin Julie die ihr Appartement in New York nicht mehr bezahlen konnte.
https://community.withairbnb.com/t5/Help/A-little-hope-anybody/td-p/1286012
Am 6. Mai hat sie dann geschrieben:
Just lost my nyc apartment
Now I can’t host and literally all of my savings are going into the airbnb economy as a homeless guest, thank you very much Brian, you did great.
Warum müssen Gastgeber pleite gehen oder ihre Unterkunft verlieren, den Gästen wird aber ihr gesamter Reisepreis erstattet? Ich finde das nicht richtig, der Verlust müßte 50/50 aufgeteilt werden.
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Ich will hier aber nicht Wasser predigen und selbst Wein trinken. Meine Meinung daß der Verlust 50/50 aufgeteilt werden soll gilt natürlich auch dann, wenn ich der Gast bin.
Wir hatten im Dezember 2019 bei einer Vermieterin Stefanie einen Aufenthalt am Lago Maggiore gebucht. Check-in wäre Anfang Juni gewesen. .
Am 13. Mai schrieb Stefanie an mich:
Werte Ute
Heute hat der Schweizerische Bundesrat bekannt gegeben, dass die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich bis spätestens Mitte Juni geöffnet werden. Leider hat er auch mitgeteilt, dass die Grenzen zu Italien und somit auch die Einreise nach Italien noch kein Thema seien und auch nicht im Juni frei gegeben werden.
Das trifft uns heftig und wir bedauern sehr, dass du deine Buchung nicht antreten kannst. Wir werden dir natürlich den gesamten bereits einbezahlten Betrag zurückerstatten, dafür bitte ich dich um deine Bankverbindung.
Ich habe zurückgeschrieben:
Die Anzahlung brauchst du mir nicht zurückzuüberweisen. Ich schlage vor du behältst das Geld für mich als Gutschein, einzulösen für einen Aufenthalt bis spätestens Ende 2021. Vielleicht kommen wir ja mal im Herbst oder nächstes Jahr. Zeitlich sind wir flexibel, wir sind nicht auf die Schulferien angewiesen. Wenn wir bis Ende 2021 nicht kommen, dann kannst du die Anzahlung auch behalten, davon werde ich nicht arm.
Für diese Coronalage kannst du nichts und ich auch nicht, das Fairste ist meiner Meinung nach die Gutscheinlösung.
Das ist der Gutschein den ich von Ihr bekommen habe.
Und das ist die Unterkunft von Stefanie auf airbnb.
https://www.airbnb.de/rooms/21456763?source_impression_id=p3_1600208032_2zd4EZGlPVsmhRqU
Frag sie ob das stimmt was ich hier schreibe.
Bei allem rund um Corona kann ich dir nur zustimmen. Es ist eine Katastrophe und wirtschaftlich ein absolutes Desaster.
Auf der einen Seite möchte man unternehmerisch tätig sein, aber auf der anderen Seite möchte man nicht das Risiko tragen, welches die Tätigkeit mit sich bringt. Wo unterscheidet man sich als (Airbnb) Host von anderen Unternehmen, die durch Corona in genau der gleichen Lage sind? Beispielsweise Taxiunternehmen, Gastronomie, Hotellerie, Cafes, Eventagenturen, Catering, und viele mehr. Sie alle müssen mit ihren Unternehmen Risiken eingehen und haben jetzt ordentlich Probleme. Aber das gehört einfach zum Geschäft dazu.
Meiner Meinung nach kann man nicht einfach in schwierigen Zeiten die Kunden / Gäste dazu missbrauchen um das unternehmerische Risiko oder den Schaden zu minimieren.
Dein Internetanbieter verlangt ja jetzt auch nicht 50% mehr von dir, weil die Infrastruktur deutlich stärker belastet wird, als er es kalkuliert hat.
Ich halte es schlicht für Willkür Gelder zu behalten, die mir nicht zustehen, nur weil ich Ängste und Sorgen um meine finanzielle Situation habe. Für mich klingt das ganze Thema ein bisschen nach "Ich sehe es nicht ein Umsatzverluste selbst zu bewältigen, deshalb beanspruche ich fremde Gelder ohne Leistung zu erbringen".
Hast du dir mal die Frage gestellt, wie dein Alltag aussehen würde, wenn jeder so mit dir umgehen würde? Der Stromanbieter zahlt dir nach der Abrechnung den Überschuss nicht mehr aus. Das Finanzamt behält deine Rückzahlung ein, denn es könnte ja in den nächsten Jahren mal eine Nachzahlung fällig sein. Der Bäcker behält sich das Wechselgeld , denn du könntest ja morgen wieder kommen. Und Airbnb hat ordentlich Probleme und zahlt dir deshalb die Hälfte der Gelder nur noch als Gutscheine aus.
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„Ich halte es schlicht für Willkür Gelder zu behalten, die mir nicht zustehen“
Gut, dann will ich dir sagen was ich für Willkür halte.
Der Gesetzgeber hat in Deutschland für einen gewissen Zeitraum die touristische Beherbergung verboten. Aufgrund der Rechtslage muß ein Gast dann die Miete nicht bezahlen und man muß Anzahlungen zurückerstatten.
Der Gesetzgeber hätte statt dessen aber auch das touristische Reisen verbieten können. Die Bundesländer hätten eine Verordnung herausgeben können in der steht:
Jede Reise die touristischen Zwecken dient ist hiermit verboten
Autofahrten, Zug- und Flugreisen sind nur noch aus wichtigen, unaufschiebbaren Gründen zulässig, sofern sie der Daseinsvorsorge dienen.
Wenn der Gesetzgeber das gemacht hätte, dann wäre das Problem auf seiten der Gäste gelegen und man hätte Anzahlungen nicht zurückerstatten müssen. Ja, das ist so in Deutschland.
Daß der Gesetzgeber hier den schwarzen Peter den Gastgebern zugeschoben hat war eine rein willkürliche Entscheidung. Gerecht wäre es gewesen den Verlust aufzuteilen, aber das hatte ich schon geschrieben.
„nur weil ich Ängste und Sorgen um meine finanzielle Situation habe“.
Ich habe keine Angst um meine finanzielle Situation, ich habe genug Geld. Aber nicht weil ich geerbt oder im Lotto gewonnen habe, sondern weil ich gespart habe. Die letzten Jahre in der Kurzzeitvermietung waren eine goldene Ära und ich habe von den schönen Einnahmen immer einen Teil auf die hohe Kante gelegt. Ich kann, ohne meinen Lebensstil einzuschränken, 2 bis 3 Jahre durchhalten ohne eine einzige Vermietung. Und danach gehe ich auch nicht unter, weil die Mieteinnahmen nicht meine einzige Einnahmequelle sind.
Wie du richtig schreibst sind wir mit der Vermietung alle unternehmerisch tätig, so auch ich. Und da muß man für schlechte Zeiten vorsorgen, das habe ich gemacht.
„deshalb beanspruche ich fremde Gelder ohne Leistung zu erbringen“
Das ist ein Argument das immer wieder, allerdings hauptsächlich von seiten der Gäste vorgetragen wird, und dieses Argument ist so falsch wie die Nacht finster ist.
Worin besteht eigentlich die „Leistung“ eines Gastgebers? Die Leistung besteht darin, daß der Gastgeber dem Gast einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Ob der Gast dann zum Termin auch tatsächlich vor Ort ist und hier übernachtet hat damit überhaupt nichts zu tun.
Ich habe vor vielen Jahren dieses Anwesen gekauft, dann 6-stellige Beträge in die Renovierung gesteckt und wir haben selbst Beton gemischt und Wände gestrichen. Jetzt kann ich eine schöne Unterkunft zu schönen Preisen vermieten. Meine wirkliche Leistung habe ich viele Jahre vor check-in der Gäste erbracht. Wenn die Gäste vor Ort sind muß ich außer Putzen überhaupt nichts machen.
Die Vorstellung mancher Leute, man hätte als Gastgeber nichts „geleistet“ wenn der Gast nicht da war, ist wirklich absurd.
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Ich will abschließend nur noch darauf hinweisen daß alle Gäste die ich umgebucht habe nicht unzufrieden sind. Sie verbringen ihren Aufenthalt anstatt im Frühjahr halt jetzt im Herbst oder nächstes Jahr, niemand beschwert sich.
Es gibt nur einen der unzufrieden ist: H. Mustermann. Er ist der Meinung daß bei einem Jahrhundertereignis wie Corona er nicht den allergeringsten Nachteil erleiden darf und ich den gesamten Schaden zu tragen habe. Das hat für ihn leider nicht geklappt. Das Geld das er von mir gerne gehabt hätte bekommt jetzt die Vermieterin Stefanie am Lago Maggiore. Warum? Weil das eine außerordentlich sympatische Frau ist.
Der Ton macht die Musik.
Die meisten die diesen interessanten Thread lesen werden sich die Augen reiben, denn von den Airbnb Gastgebern hatte ja keiner die Wahl da die Anzahlung von Airbnb einbehalten wurde und die Buchung automatisch storniert wurde.
Vielleicht will uns @Ute42 damit nur ärgern oder uns darauf hinweisen dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt eine Unterkunft zu vermieten anstatt alle Rechte an eine Plattform abzugeben.
Ich persönlich habe jedenfalls durch diese Krise etwas wichtiges dazugelernt.
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Wie du weißt hatte ich dir den Fall Mustermann ansatzweise schon mal in einer Mail erzählt. Darauf hast du gefragt ob ich dir den Brief der gegnerischen Anwältin vielleicht schicken könnte. Das wollte ich nicht machen und es hätte sich auch nicht gelohnt, denn die hat ein furchtbares Zeugs geschrieben.
Als ich dieses Schreiben gelesen habe habe ich mir gleich gedacht, daß man mit der keinen Blumentopf gewinnen kann. Zweieinhalb Seiten Text wegen 300 Euro! Sie schrieb ich hätte mit H. Mustermann telefoniert und H. Mustermann hätte dies gesagt und ich hätte das gesagt und es sei ja mein gutes Recht daß ich Geld verdienen will, und blah blah blah. Was hat denn sowas in einem Anwaltsschreiben verloren? Wenn ich Anwalt bin dann schildere ich kurz den Sachverhalt und begründe meine Rechtsauffassung, das wars. Und dann raus mit dem Schreiben.
Ich habe diese Geschichte hier hauptsächlich wegen dir erzählt, denn du hattest im CC mal geschrieben Deutschland sei kein Rechtsstaat weil man hier sein Recht nicht bekommt. Du hast wohl mal einen Prozeß verloren was dich geärgert hat. Naja, bei so einer rechtlichen Auseinandersetzung kann allerlei passieren. Wenn man eine Anwältin hat wie diese hier dann verliert man sowieso jeden Prozeß.
Das muß man sich mal vorstellen: Ich habe einen Mietvertrag mit Fr. Mustermann und H. Mustermann telefoniert mit mir. Damit ist er in diesem Telefonat nicht Partei sondern Zeuge, das ist für die Gegenseite sehr vorteilhaft. Und diese gute Rechtsposition gibt die Anwältin auf, indem sie plötzlich H. Mustermann zur Partei erklärt. Dümmer kann man sich nicht anstellen.
Ich habe diese Geschichte hier öffentlich erzählt damit du sie lesen kannst und um zu sehen was die anderen dazu sagen. Eine rechtliche Auseinandersetzung kann sich ziemlich lange hinziehen, und wenn ein Anwalt den man hat irgendwann mal einen entscheidenden Fehler macht, dann kann man eine Auseinandersetzung auch dann verlieren, wenn man sie eigentlich gewinnen müßte. Und: Das Spiel ist der dann vorbei wenn der Schiedsrichter abgepfiffen hat = Urteil.
Vielleicht will uns @Ute42 damit nur ärgern oder uns darauf hinweisen dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt eine Unterkunft zu vermieten
Auf welchem Portal man seine Unterkunft vermieten kann hängt von der Art der Unterkunft ab. Ich habe ein Ferienhaus das ich auf reinen Ferienhausportalen oder auch über google adwords vermarkten kann. Wollte ich meine Wohnung in München vermieten (niemals), dann müßte ich das wohl oder übel auch über airbnb oder vielleicht noch booking machen. Ich bin nicht schlauer als alle anderen auch, ich habe nur ein anderes Objekt.
von den Airbnb Gastgebern hatte ja keiner die Wahl da die Anzahlung von Airbnb einbehalten wurde und die Buchung automatisch storniert wurde.
Richtig. Ob wir bezahlt werden oder nicht und wenn ja in welcher Höhe, entscheidet airbnb. Wenn ich aber an einen Gast direkt vermiete und eine Anzahlung auf dem Konto habe dann entscheidet darüber im Endeffekt in Deutschland ein Richter. Dazu muß man in Deutschland lange studieren, ein Referendariat machen und ohne Prädikatsexamen wird man in Deutschland sowieso nicht Richter. Bei airbnb entscheiden aber 22 jährige Kundendienst Kids die einen einwöchigen Schnellkurs gemacht haben über mein Geld. Und diese Kids kennen entweder die airbnb-Richtlinien oder sie kennen sie nicht und je nachdem an wen man gerät entscheidet der eine so und die andere so. Das ist ein Roulette, das stört mich wahnsinnig.
Nehmen wir als Beispiel Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Wenn ein Gast so stornieren will, dann schickt er an airbnb irgendwelche photogeshoppten Unterlagen und erzählt am Telefon irgendeine Geschichte. Auf dieser Basis fällt das das Service-Kid eine Entscheidung. Welche Unterlagen das waren und welche Geschichte da erzählt wurde, erfahre ich nie.
In einem Rechtsstaat ist das anders. Da hat mein Anwalt Akteneinsicht und alle Unterlagen die die Gegenseite vorlegt kann ich mir ansehen und ich kann Einwände vorbringen. Bei airbnb geht das nicht. Airbnb ist ein rechtsfreier Raum, das muß man mal klar sagen.
@Ute42 ich bin zur Zeit in Urlaub und daher etwas schreibbehindert aber du hast Recht, wir leben in keinem Rechtsstaat sondern in einem Staat in dem der Recht bekommt der den besseren Anwalt und den besseren Richter hat. In deinem oben beschriebenen Fall ist die Lage aber eindeutig, ein Vertrag wird ungültig wenn beide Seiten ihn nicht einhalten können... Der Gast kann nicht kommen und du kannst nicht vermieten... Wenn der Richter also kein Idiot ist sieht es schlecht aus mit dem Hummeressen 😄
Ja, Airbnb hat über die Köpfe der Gastgeber entschieden nach gut dünken wobei die meisten Gastgeber wohl ohnehin zu Gunsten der Gäste entschieden hätten.... Aber dann bitte freiwillig.
Anders gesagt, ich mag es nicht besonders wenn jemand auf meine Kosten den großzügigen spielt und sich feiern lässt.. das Vertrauen dürfte jedenfalls bei vielen Gastgebern schwer und nachhaltig beschädigt sein , dazu kommen noch die anderen Dinge wie du richtig angesprochen hast... Der rechtsfreie Raum.
Wir haben einen Dauermieter, und mit diesem Dauerstress. Da musste ich auch lernen: Bei bestimmten Personen kommst du mit Geduld oder gar Empathie nicht weiter. Und es bringt auch nichts, sinnlose Briefe zu beantworten, denn das wäre nur den Stöckchen nachgesprungen, die einem als Vermieter geworfen werden.
Da beantworte ich die Litaneien nur wenn erforderlich, und so kurz wie möglich. Und stimme mich eng mit unserem neuen Anwalt von Haus & Grund ab. Alles andere wäre Verschwendung von Energie und Lebenszeit.
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Es gibt Neuigkeiten.
Mittlerweile hat die gegnerische Anwältin Klage beim Amtsgericht eingereicht. Die Klageschrift ist 5 Seiten lang. Sie beharrt darauf, daß H. Mustermann der Kläger ist.
Ich habe jetzt mal mit meinem Anwalt telefoniert. Meine Theorie war ja, daß H. Mustermann eine Rechtsschutzversicherung hat, seine Frau aber nicht. Der Anwalt sagt, daß bei Rechtsschutzversicherungen Familienmitglieder in der Regel eingeschlossen sind. Das ist meistens so, aber nicht immer, es kommt auf den Vertrag an.
Der Anwalt meint, daß es womöglich einen anderen Grund hat daß Frau Mustermann nicht selbst klagt. Vielleicht sagt sie, ich war noch nie vor Gericht und ich will da auch nicht hin, und außerdem sind ihr diese 300 Euro das ganze Brimborium einfach nicht wert. Wenn Fr. Mustermann selbst klagen würde, dann müßte sie mit ihrer Unterschrift der Anwältin Prozeßvollmacht erteilen, und das zu tun weigert sie sich wohl einfach.
Wie ich schon dachte sagt der Anwalt, daß H. Mustermann überhaupt nicht klagen kann weil er nicht Vertragspartei ist, ihm fehlt die „Aktivlegitimation“. Diesen Ausdruck hatte ich noch nie gehört. Theoretisch könnte H. Mustermann dann klagen, wenn ihm seine Frau die Ansprüche an mich abtritt. Aber das muß sie schriftlich machen und diese Abtretung muß dem Gericht vorgelegt werden und mein Anwalt und damit ich bekäme die dann auch in die Hände. Diese Abtretung müßte der Klageschrift beiliegen, tut sie aber nicht.
Die gegnerische Anwältin behauptet jetzt, die Buchung sei über die gemeinsame email-adresse von H. und Fr. Mustermann erfolgt, und deshalb sei H. Mustermann jetzt Partei. Das geht aber aus der email-adresse nicht hervor, daß das eine gemeinsame email-adresse ist. Dieses Argument ist völliger Unfug.
Ich sehe die Sache so: Frau Mustermann will nicht klagen, aber ihr Mann will um jeden Preis klagen, doch die Unterschriften die er von seiner Frau dazu braucht bekommt er nicht. Ich habe meinen Anwalt beauftragt Klageabweisung zu beantragen. Das hat er auch gemacht, und zwar wegen fehlender Aktivlegitimation. Der Brief des Anwalts ans Gericht ist nur 3 Sätze lang, auf das eigentliche Thema, ob die Forderung von 336 Euro berechtigt ist, ist er überhaupt nicht eingegangen.
Die Klageschrift der Gegenseite ist übrigens von Ende Juli, erst vor 2 Wochen wurde diese vom Gericht weitergeleitet, das sind 6 Wochen. Die Gerichte in Deutschland sind wohl überlastet, vermutlich wg. Corona.
Naja, was soll ich sagen. Alle meine Versuche im Sommer in den Urlaub zu fahren sind gescheitert, die ganze Urlaubskasse ist noch vorhanden. Da kann ich ja zur Abwechslung einen Prozeß führen, das ist mal was anderes. Ich glaube daß sich die Sache noch etwas hinziehen wird.
@Ute42 Frau Mustermann könnte Herrn Mustermann jederzeit eine Handlungsvollmacht in dieser Angelegenheit ausstellen und die gemeinsame email-Adresse offiziell bestätigen... ich glaube nicht dass sich das Gericht von der fehlenden Aktivlegimitation beeindrucken lässt...
Dein Anwalt pokert gerne auf deine Kosten..
Bei solchen Mini-Summen wird idR ein Vergleich angestrebt aber wenn ich die Mustermanns wäre würde ich mich nicht darauf einlassen.
PS.: Die Bearbeitungszeit ist sogar sehr schnell , ich habe im Oktober einen Gerichtstermin von einem Fall aus April 2019... und das ist ganz normal.
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"Frau Mustermann könnte Herrn Mustermann jederzeit eine Handlungsvollmacht in dieser Angelegenheit ausstellen"
Genau das ist das Problem. Sie will offenbar nichts unterschreiben.
Du weißt wie Frauen manchmal sind 🙂