Hallo liebe Gastgeber-Community,ich hoffe, ihr könnt mir mit...
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Hallo liebe Gastgeber-Community,ich hoffe, ihr könnt mir mit ein paar guten Tipps weiterhelfen! Ich hatte meine Ferienwohnun...
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Hallo,
ich habe eine Unterkunft für 2229EUR gebucht, Servicegebühr (212EUR) und Reinigungsgebühr (191EUR) sind ausgewiesen zum Zeotpunkt der Buchung.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der Gast das Haus gereinigt zu übergeben hat. Andernfalls werden lt. der Hausordnung 150CHF oder sogar 300CHF verlangt über "Geld anfordern".
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Reinigungsgebühr in Wirklichkeit eine "Übergabe- und Abnahmepauschale" ist, wenn die Hauswartin vor Ort kommt, da es "In Airbnb gibt es bestimmte Sachen, die man nicht umbenennen kann, beispielsweise die "Reinigungspauschale".
Ich frage mich nun was eigentlich mit der Servicegebühr erhoben wird. Ist das für AirBnB Vermittlung oder geht das an den Host bzw. legt er damit die von Ihm seitens AirBnB verlangten ServiceGebühren auf den Gast um?
Ich bin mit dieser Methode nicht einverstanden und möchte das Haus nicht reinigen und auch keine nachträglich Strafe von 300CHF zahlen, da ich bereits 190EUR für die Reinigung bezahlt habe. Der Host sollte die Hauswärtin mit der ServiceGebühr bezahlen. Wie soll ich mich verhalten?
Die Servicegebühr geht an Airbnb für die Vermittlung.
Weiteres kann ich Dir nicht sagen, kenne weder das Inserat, noch wie lange Du das Haus gebucht hast. Nur soviel, Du kannst innerhalb von 48 Stunden kostenlos stornieren, wenn Du Dich geirrt hast. Des weiteren lese die Hausregeln, der Host kann nur das verlangen, was in den Hausregeln deklariert ist und was Du gebucht hast.
Hi Gerline,
also zur Klarstellung: AirBnB zieht sowohl vom Guest als auch vom Host jeweils eine Gebühr ein?
Die Hausregeln wurden mir erst nach der Buchung und nach Vertreichen der 48h Schonfrist mitgeteilt. Zum Zeitpunkt der Buchung war ich von keinen zusätzlichen Reinigungskosten ausgegangen und kannt euach die Hausregeln nicht. AirBnB sollte das explizit unterbinden in den Bestimmungen für Hosts. Oder gibt es hier bereits Regelungen? Nun bleibt mir nur die Diskussion mit dem Host, da ich weder selbst stornieren möchte noch will dass der Host mir storniert. Sehr unangenehme Situation.
Sowohl der Host, als auch der Gast zahlen Servicegebühren.
Den Hausregeln hast Du vor der Buchung zugestimmt, sonst hättest Du die Buchung nicht abschließen können. Der Host hat sie Dir höchstens nochmals zusätzlich zugeschickt. Es ist immer wichtig, alles vor Buchung abzuklären und mit dem Host zu kommunizieren. Wenn Du den Link der Unterkunft einstellst, können Dir vielleicht andere hier noch etwas dazu sagen. Ich kenne Airbnb nur von der Gastgeberseite.
Hi Gerlinde,
also die Hausregeln umfassen auf der AirBnB Seite im Inserat nur weniges, keine Rede von Reinigungsgebühren. 16 Tage nach der Buchung bekam ich vomnHauswirt eine Bestätigung mit einem umfangreichen Dokument zu den Hausregeln, die nun auch zusätzliche Reinigungsgebühren ausweisen. Dem habe ich bei der Buchung gar nicht zustimmen können, weil ich sie da nicht kannte. Ist das etwa gängige Praxis, um noch etwas herauszuschlagen?
Nein, das ist nicht gängige Praxis. Nachträglich kann der Host nichts nachfordern. Die REinigung muss in Deiner Buchung bereits stehen. Da wo auch Deine Servicegebühren gelistet sind. Ansonsten würde ich den Support einschalten.
aus meiner Sicht hätte der Gastgeber vor Abschluss der Buchung darauf hinweisen müssen, dass es sich
1) bei der im System ausgewiesenen Reinigungsgebühr um eine Übernahmepauschale (was auch immer das sein mag) handelt
2) und daher eine Reinigungsgebühr separat verlangt wird, falls nicht selbst geputzt wird.
Wenn Gastgeber mit den vom System vorgegebenen Preisfeldern nicht zurecht kommen, dann haben sie schon die Möglichkeit, zusätzliche Gebühren zu verlangen, aber nur dann, wenn dies im Inserat eindeutig (im Beschreibungstext, unter sonstige wichtige Hinweise oder in den Hausregeln) klar und eindeutig definiert ist.
Lies nochmals genau das gesamte Inserat sorgfältig durch und drucke Dir die Buchungsbestätigung aus, dort werden auch die zugeklappten Passagen mit angedruckt. Falls hier nichts drin steht, würde ich keine zusätzliche Reinigungsgebühr zahlen.
Allerdings sollte jede Unterkunft immer so verlassen werden wie sie vorgefunden wurde, egal ob mit oder ohne Reinigungsgebühr.
Du willst ja offensichtlich die Unterkunft nicht stornieren und an Deiner Stelle würde ich mich kooperativ zeigen und bestätigen, dass du die Unterkunft geputzt verlässt, jedoch würde ich nur das normal übliche putzen (Flächen in Küche und Bad wischen sowie alle anderen Böden besenrein oder grob gestaubsaugt).
Sollte der Gastgeber dennoch eine Reinigungsgebühr nachträglich erheben, so kann er dies über das Mediations-Center einfordern. Hier muss der Gast jedoch zustimmen, andernfalls kann Airbnb die Zusatzgebühr nicht einziehen.
Wenn Du die Forderung also ablehnst, dann wir ein Fall aufgemacht, wo der Gastgeber die Forderung rechtfertigen muss. Der Fall wird dann vom Airbnb Support je nach eingereichter Dokumente und Fotos entschieden.
- Wenn die Sachlage so ist wie von dir oben beschrieben und die Zusatzgebühr im Inserat tatsächlich nirgends erwähnt wird, dann sollte der Fall klar sein.
- Wenn Du allerdings die Wohnung in einem chaotischen Zustand hinterlassen solltest, was ich nicht annehme, wie z.B. verschimmelte Lebensmittelreste im Kühlschrank, Rotweinflecken auf Sitzmöbeln o.ä., dann sieht die Sache natürlich anders aus,
Ich hoffe, dass Dir diese Ausführungen weiter helfen.
Ciao @Volker117 , hast du mal die Bewertungen des Gastgebers durchforscht, ob es da Beschwerden gab weil der Gastgeber nachträglich eine Reinigungsgebühr verlangt hat? Am besten machst du ein paar Fotos mit Datumsangabe von allen Räumlichkeiten beim checkout, damit kannst Du eventuellen nachträglichen Forderungen vorbeugen.
@Angela1056 Das ist auch eine gute Idee. Das wäre interessant zu wissen.
@Volker117 Ich hoffe, das geht für dich gut aus und der Aufenthalt wird trotzdem ein guter.
Allgemein finde ich es etwas selbst, wenn zu zahlende Kosten erst noch nachträglich nachgereicht werden. Wie ja auch schon gesagt, wurde geht das nicht, wenn es noch nicht mal im Inserat klar erwähnt wurde. Fair ist es für andere Gastgeber auch nicht, wenn der Preis günstiger erscheint, wenn er dann doch ein paar hundert Franken höher ist letztendlich.