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Hallo zusammen Ich weiss, es gibt bereits den ein oder anderen Beitrag zu diesem Thema. Allerdings sind die 3-4 Jahre alt. Es...
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Wir haben ein Privatzimmer in der geteilten Wohnung, und ich mache mir (wie manche andere auch) Gedanken, ob – und wenn dann wie – wir dieses Jahr noch Gäste beherbergen können.
Diese Gedanken möchte ich nun hier auf dieser Gedanken-Spielwiese zentral sammeln.
Denn eins ist klar: Solange das Virus nicht besiegt ist, müssen wir ihm fernbleiben, und der Betrieb von Beherbergungs- und Bewirtungsbetrieben kann nur unter strengen Abstands- und Hygieneregeln erfolgen.
Noch sind erst ein paar Mosaiksteine bekannt, wie erhöhter Reinigungsaufwand, Masken beim Personal, keine Selbstbedienungsbuffets, nur Gesunde dürfen reisen, Gäste auseinandersetzen.
Ausgehend von der Diskussion über das neue Reinigungsprotokoll stelle ich die Frage „Warum wird die ganze Verantwortung auf die Gastgeber abgewälzt?“
Ich kann mir z.B. folgende Maßnahmen vorstellen:
Hier erwarte ich mir Unterstützung durch Airbnb. Idealerweise werden die Gäste mit Hinweisen sensibilisiert, entsprechende Formulare werden zur Verfügung gestellt, und die Gastgeber werden bei der Durchsetzung ihrer zusätzlichen Hausregeln unterstützt.
Sonst heißt es Corona: Sharing Economy ist out.
(1) Gesundheitszertifikat
Die dt. Bundesregierung denkt ja auch schon darüber nach, ob Menschen, welche COVID-19 überstanden haben, irgendein Zertifikat ausgestellt werden soll. Wenn wir mal die Impfung haben, würde dies dann durch den entsprechenden Eintrag im Impfausweis ergänzt werden
Als Gastgeber würde ich dann in meinen Hausregeln festlegen, dass dieses Zertifikat beim Check-in vorzulegen ist.
An einer digitalen Version eines solchen Immunitätsnachweises wird bereits gearbeitet, siehe Heise.
Jens Spahn verteidigt Pläne für generellen Immunitätsnachweis:
(2) Selbsterklärung
Für die Italiener und Spanier selbstverständlich: Bei jedem Verlassen des Hauses führt man eine aktuelle Selbsterklärung mit. Darin steht z.B. Ziel und Zweck der Fahrt, derzeit meist auf Einkäufe beschränkt.
Warum nicht von den Gästen eine Selbsterklärung verlangen, wo sie erklären, keine COVID-19-Symptome zu verspüren, mit keinen ihnen bekannten Erkrankten zusammen gewesen zu sein, und wo sie ihre Aufenthaltsorte der letzten 2 Wochen dokumentieren (für die Rückverfolgbarkeit, falls doch eine Erkrankung ausbricht).
Solange Reisebeschränkungen herrschen, kann in dieser Selbsterklärung auch elegant der Zweck der Reise festgehalten werden, um z.B. touristische Aufenthalte auszuschließen.
(3) Abstand in der Wohnung
In einer ganzen Unterkunft ist der Kontakt ja auf den Check-in beschränkt (solange man nicht auf eine unpersönliche Schlüsselübergabe und eine elektronische Meldescheinlösung ausweichen kann).
Beim Privatzimmer wird’s schon schwieriger: Man begegnet sich in den gemeinsam benutzen Bereichen, Flur, Wohnzimmer, evtl. Küche und Bad.
Bei einem gemeinsamen Bad sehe ich keine einfache Lösung. Vielleicht strenge Uhrzeiten, um sich aus dem Weg zu gehen? Papierhandtücher, Desinfektionsmittelspender? Die gleichen Dinge, die auch für gemeinsam benutzte Toiletten in Restaurants gelten werden.
Bei der Küche ist es einfach: Die steht Gästen nicht mehr zur Verfügung. Im Hotel hat der Gast in der Küche auch nichts zu suchen. Aber was ist mit Frühstück? Zum Selbermachen könnte man zumindest einen Wasserkocher ins Zimmer stellen, eine Basisausrüstung von Geschirr und ein Geschirrhandtuch. Oder man serviert einen Kaffee und ein Müsli, ohne aber am Tisch Patz zu nehmen. In Deutschland und Österreich ist das jedoch nur für gewerbliche Gastgeber erlaubt.
Und ansonsten: höflich aus dem Weg gehen, Abstand halten, auf den abendlichen gemeinsamen Schlummertrunk verzichten.
Bei mir gab es noch nie Küchenzutritt und auch weder Frühstück noch einen Kühlschrank im Zimmer. Die Gäste haben einen Wasserkocher, Tee- und Kaffeeeauswahl zum direkt Aufbrühen in der Tasse, zwei Flaschen Wasser und zwei kleine Snacks zur Begrüßung. Darüber hat sich in den ganzen sieben Jahren niemand beschwert, im Gegenteil: sie fühlten sich häufig fürstlich versorgt 😉
Gemeinsames Bad stelle ich mir in Zeiten von Corona als ziemliches No-Go vor.
Merkzettel: Wenn ich die Gemeinschaftsflächen einschränke, ändert sich auch der Flächenanteil für die Werbungskosten.
(4) Maskenpflicht
Kann der Abstand nicht gewährleistet werden, müssen Gäste und Gastgeber beim Betreten der gemeinsamen Bereiche eine Maske tragen. Sieht blöd aus, sollten wir uns aber dran gewöhnen.
"
Ich kann mir z.B. folgende Maßnahmen vorstellen:
Selbst dabei ist das Risiko noch hoch genug. Und ob die Gäste ehrliche Angaben machen, sei jetzt mal dahin gestellt.
@Till-and-Jutta0, das sehe ich genau wie @Gerlinde0. Und dass ich in meiner eigenen Wohnung mit Maske rum renne, kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Ich bin zum Glück nicht auf die Einnahmen angewiesen und deshalb vermiete ich einfach nicht. Die Privatzimmervermietung kann man für 2020 knicken, wie es im nächsten Jahr ausschaut, wird man sehen. Bei einer Ferienwohnung kann man da vielleicht hoffen, dass es besser wird und überlegen welche Auflagen man macht.
Und wer würde unter Auflagen überhaupt ein Privatzimmer buchen? Es gibt keine Messen, keine Touristen und kaum Geschäftsreisen.
Wie der Einzelne mit der aktuellen Krise umgeht, sei ja dahingestellt.
Wenn das Beherbergungsverbot aufgehoben wird, wird es aber etliche Gastgeber geben, die das nicht juckt, vormittags auf der Demo waren und nachmittags Gäste willkommen heißen. Und schon deshalb müssen klare Vorgaben her.
Es ist ja auch denkbar, dass ich schon aus steuerlichen Gründen meinen Kalender öffnen muss, aber die Bedingungen so knallhart und inakzeptabel sind, dass keiner bucht. So kann ich wenigstens die zeitanteiligen Werbungskosten weiter absetzen.
@Till-and-Jutta0, wie will das FA im nächsten Jahr bei Deiner EST Erklärung prüfen, von wann bis wann und unter welchen Bedingungen Dein Airbnb Kalender geöffnet war? Du kannst Dich als Privatvermieter an den Vorgaben des Tourismusverbands und der Dehoga orientieren. Dem Finanzamt ist im nächsten Jahr bekannt, dass aufgrund der Coronalkrise weder Hotels noch Gastronomie Umsätze hatten bzw. haben konnten und werden dies auch bei kurzfristigen Airbnb Vermietungen nicht in Frage stellen. Und solltest Du doch an einen Sachbearbeiter gelangen, der das in Frage stellt, kann man das doch belegen.
@Christa0 schrieb:@Till-and-Jutta0, wie will das FA im nächsten Jahr bei Deiner EST Erklärung prüfen, von wann bis wann und unter welchen Bedingungen Dein Airbnb Kalender geöffnet war?
Um das Thema hier nicht zu verwässern, habe ich dort was dazu geschrieben: https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Steuerliche-Aspekte-Werbungskosten/m-p/1290...
Aber du hast Recht: Diese Steuererklärung wird eine ganz besondere.
Hm, ich habe es bisher nicht geschafft, eine Untersuchung auf Corona zu machen.
Die Aerzte sagen: keine Symptome, also keine Untersuchung.
Und auch Kinder gehen jetzt in die Schule.
Der Logik von @Till-and-Jutta0 entsprechend muessten die ja dann auch zuhause Masken tragen um die Eltern nicht anzustecken.
Bei uns zuhause (wir haben 2 Zimmer im shared home) an Geschaeftsleute vermietet (und schon seit 2 Jahren bzw Anfang dieses Jahres) und setzen deshalb einen beruehrungslosen Desinfektionsmittelspender an der Haustuer ein,
die Schuhe sind unmittelbat am Eingang auszuziehen, Maskenpflicht besteht im Haus nicht und alle benutzen gemeinsam Kueche. und Dusche.
Fuer die 2 Badezimmer sind die Gaeste angehalten, moeglichst nur das eine zu nutzen, Vera und ich das andere.
Zusaetzlich kann bald auf Terasse / Garten gegrillt werden!
Bei Oeffnen der Haustuer weist die Alexa dort jedesmal auf die notwendige Desinfizierung hin.
Und ja, wir leben mit unseren Gaesten zusammen und kommunizieren auch mit ihnen ohne Maske) und haben moeglicherweise ein hoeheres Gesundheitsrisiko, wollen die Gaeste aber auch nicht vor die Tuer setzen, zumal sie nicht in ihre Heimatlaender zurueckreisen duerfen.
Letzendlich nehmen wir alle ein Lebensrisiko in Kauf, auch die Regierung verhindert bewusst nicht die vielen Verkehrstoten!