@Rebecca43 ho visto che hai già ottenuto il numero di registrazione. Per il periodo da poter affittare ho trovato questa risposta nelle FAQ:
"Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz bestimmt, dass die Genehmigung auf Antrag erteilt werden kann, wenn schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen.
Bei einer Nebenwohnung ist dies in der Regel nur anzuerkennen, wenn die Vermietung als Ferienwohnung an höchstens 90 Tagen im Jahr erfolgt. Besteht daneben eine Hauptwohnung oder mindestens eine weitere Nebenwohnung der Antragstellenden im Land Berlin, soll keine Genehmigung erteilt werden. Dies kann mit dem Formular „Antrag wenn auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung und Vergabe einer Registriernummer einer selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZwVbG“ beantragt werden."
Ma nel permesso che hai ottenuto non è indicato un termine?