Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeb...
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Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den ...
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Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den Geldfluss und die Fakturierung ganz dem System überlassen können.
Dennoch wird seitens der Gäste immer mal wieder der Wunsch nach einer Rechnung geäußert. Dabei können sich die Gäste ihren Beleg ganz einfach selber rauslassen. Aber wie?
Das Hilfecenter www.airbnb.com/help sagt dazu:
Wo finde ich meine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:
www.airbnb.com/help/article/438/where-do-i-find-my-vat-invoice
Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
Bedenke jedoch: Die Servicegebühr, die Airbnb deinem Unterkunftspreis aufgeschlagen hat, kannst du deinem Gast nicht belegen. Du kennst in der Regel nicht mal die Höhe seiner Servicegebühr – was auch eine Argumentationshilfe gegenüber dem Belegwunsch des Gastes darstellt.
Falls der Gast argumentiert, die Daten seiner Firma oder seiner Mitreisenden müssten mit auf die Rechnung: Dies kann er selbst ergänzen.
Wie kann ich meinem Rechnungsbeleg einen Gast oder eine Geschäftsadresse hinzufügen?
Auch diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:
www.airbnb.de/help/article/449/how-can-i-add-a-guest-or-business-address-to-my-receipt
Falls der Gast argumentiert, er wolle seine Rechnung gesplittet haben, z.B. weil ein Teil seine Firma bezahlt und der Rest privat ist: Nun, diese Möglichkeit gibt es nicht. Vereinfacht gesagt: Da hätte er – wie von Airbnb immer empfohlen – sich vor der Buchung erkundigen müssen. Dann hätte er nämlich zwei separate Buchungen durchführen können und müssen.
Falls ein potentieller Gast sich vor der Buchung nach all diesen Möglichkeiten erkundigt: Das ist ja schon ein begrüßenswerter Schritt! Dann kannst du ihn über all die oben genannten Möglichkeiten informieren.
Beachte jedoch die alte Gastgeber-Weisheit: Je komplizierter die Anfrage, desto unwahrscheinlicher die Buchung. Manchmal ist es auch besser, wenn sich ein Gast eine andere bzw. professionelle Unterkunft (z.B. ein Hotel) sucht.
Alle in diesem Artikel dargestellten Informationen sind unverbindlich, ohne Gewähr für deren Richtigkeit, und stellen keine Rechtsberatung dar. Sachliche Ergänzungen und Verbesserungen sind willkommen.
[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Happy-Hosting.de]
@Michael3158 schrieb:Toller, sehr hilfreicher Beitrag. Da immer mehr Geschäftsreisende Airbnb nutzen wird das Thema auch immer öfter relevant. Wir informieren die Gäste direkt über unsere digitale Gästemappe über die Möglichkeit. So können wir bei einer Anfrage darauf verweisen und müssen nicht weitere Links senden. Schaut's euch gerne mal in unserer Beispiel-Gästemappe an, unter dem Punkt Abreiseinformationen 🙂
@Michael3158 , es wäre hilfreich und transparent zu wissen, in welcher geschäftlichen Beziehung du zum Anbieter stehst. Für mich sieht das nach versteckter Werbung aus.
Hallo Till & Jutta. Der Anbieter bin in diesem Fall ich selbst. Jedoch war der Sinn und Zweck und der Grund warum das Beispiel hier angefügt wurde genau der, der auch in meinem Beitrag kommuniziert wird. Feedback & konstruktive Kritik von anderen Gastgebern. Es gibt keinen Verkaufslink oder ähnliches im Beispiel und das ist auch nicht so gedacht. Der Grund für meinen Post war einzig und allein der, Feedback von anderen Gastgebern zu bekommen und mich weiter zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und so Mehrwert für alle zu schaffen. Leider wurde es als Spam angesehen, was ich nicht wollte. Ich bitte also um Entschuldigung und werde keine Links mehr zu meinen Inhalten anfügen. Wie gesagt, ein Verkauft wurde hier nicht angestrebt und auf unterschwellige Werbung verzichte ich grundsätzlich. War rein informativer Natur. Ich wünsch euch einen schönen Tag
Persönliche Werbung ist nicht gestattet, siehe auch die Standards für das Airbnb Community Center.
Wir alle sollten hier in unserer Community transparent sein, deshalb ist es nur wünschenswert zu erwähnen, wenn man mit einem Unternehmen in Verbindung steht.
@Patricia741 schrieb:Persönliche Werbung ist nicht gestattet, siehe auch die Standards für das Airbnb Community Center.
Wir alle sollten hier in unserer Community transparent sein, deshalb ist es nur wünschenswert zu erwähnen, wenn man mit einem Unternehmen in Verbindung steht.
@Patricia741 , der Anbieter dieses Produkt spamt derzeit leider alle Gruppen voll.
Gibt kein schönes Bild ab.
Vielen Dank für Eure Nachrichten. Ich bin auch gerne bereit hierzu Stellung zu nehmen. Ich bin "der Anbieter". Was ich mache? Ich bin selbst Airbnb-Vermieter und habe mir über die Jahre meine Gedanken gemacht, wie der gesamte Prozess für Gäste und auch Gastgeber (also in erster Linie für mich) verbessert werden kann. Aus diesem Grunde ist diese Gästemappe entstanden. Ich habe sie hier auch reingestellt um Meinungen von anderen Gastgebern darüber zu hören und um sie weiter verbessern zu können. Hier Verkäufe zu generieren, war nicht das Ziel und als Spammer wollte ich schon gar nicht gelten. @Patricia741 leider ging das ja schief und wurde falsch verstanden, aus diesem Grunde werde ich mein Beispiel nicht mehr anführen. Es tut mir wirklich leid dass dies so einen Eindruck gemacht hat, das wollte ich auf keinen Fall.
Hallo Patricia, auch hier nochmals meine Entschuldigung. Es war keinesfalls gedacht hier Spam zu verbreiten - das ist auch keinesfalls förderlich für mich. Es gibt auch in dem Beispiel meiner Gästemappe keine Verkaufslinks oder ähnliches, weil das eben nicht der Sinn und Zweck des ganzen war. Ich wollte lediglich mit anderen Gastgebern unsere Vorgehensweise teilen und auch deren Meinung über unsere Gästemappe erfahren. Ich werde keine Links mehr zu meinen Inhalten hinzufügen.
Ich wünsch dir noch einen tollen Tag,
Michael
@Michael3158 es sind nicht meine Regeln sondern die der Plattform, ich wollte dich nur höflich darauf hinweisen damit es nicht zu Problemen kommt. ggf. nimm dir mal die Zeit und stöbere mal in den AGB's oder in Tipps u. Tutorial
HG PW
@Patricia741das ist doch vollkommen in Ordnung. Ich nehme das auch sehr gerne an und habe natürlich auch davon Gebrauch gemacht, mich zu erklären da solche Missverständnisse für mich ebenfalls nicht von Vorteil sind. Ich bin aus demselben Grund in der Community wie auch die anderen Gastgeber, um zu helfen und mich zu vernetzen. Ich habe das auch bei den Admins bereits erklärt und werde in Zukunft besser aufpassen sodass es nicht nochmal zu so einer Situation kommt. Ich wünsch dir ein schönes Wochenende 🙂
Update November 2019:
Nach erfolgter Buchung bekommt der Gast von Airbnb automatisch eine Rechnung per Email zugesandt.
Ggf. muss er bereits bei der Buchung ankreuzen, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Und er kann weitere für ihn erforderliche Angaben ergänzen.
Hallo @Till-and-Jutta0 ,
leider ist das keine vollständige Rechung, wie ich sie bei meinem Arbeitgeber vorlegen kann. Ich selber bräuchte sie privat nicht. Mein Arbeitgeber kann sie aber nicht einbuchen, wenn keine formal korrekte Rechnung eingereicht ist. Das Ergebnis: Ich bleibe privat auf den Kosten sitzen. Das mache ich höchstens 1-2 Mal, dann gibt's pauschal kein Airbnb mehr. So einfach ist das dann.
Ich habe eben mit dem Kundenservice geschrieben und da die klare Aussage bekommen, dass der Gastgeber für eine ordnungsgemäße Rechnung verantwortlich ist, sofern diese benötigt/gewünscht ist. Airbnb ist raus und kümmert sich nur um die Servicegebühr für den Abschluss. Die Übernachtung, Reinigung und Service-Gebühren des Hosts muss der Gastgeber selber ausweisen. Und da gibt's in DE auch kein Diskutieren. Der Leistungserbringer ist verpflichtet dieses zu tun.
Auch ist es nicht möglich auf der beschriebenen "Rechnung" eine Adresse einer Firma eintragen zu lassen. Ich habe es eben probiert. Es geht nicht. Von einer fehlenden MWSt, Datum, Rechnungsadresse und dergleichen rede ich mal nicht.
Also, aktuelle Aussage des Supports: Der Gastgeber muss eine Rechnung (mit oder ohne MWSt) ausstellen, wenn dies gefordert wird.
Christian
@Christian4004 Du hast Recht. die Diskussion stammt aus 2019. Heute sehe ich das wie du, und stelle Gästen auf Anforderung eine eigene Rechnung aus.
Airbnb liefert nur eine Quittung.
Nur über den Servicebetrag (bei split fee) erhält der Gast eine Rechnung von Airbnb. Mag sein, dass sich da die letzten Jahre einiges geändert hat.
Wäre toll, hier ein neues FAQ (vlt. auch ein offizielles von Airbnb) zu haben.
Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig?
Mir macht die Rechnung über die Servicegebühren von AirBnb als Gastgeber sorgen. Ich bin mit meiner Ferienhausvermietung umsatzsteuerpflichtig.
Ist die Rechnung von AirBnb über die Servicegebühren in Deutschland formal korrekt?
1. es gibt keinen Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren auf der Rechnung. Muss ich in diesem Fall trotzdem die Umsatzsteuer nach USt § 13b abführen?
2. die Rechnung hat kein unveränderliches Format, wird nicht per PDF zugeschickt. Ist diese damit formal korrekt und berechtig mich zum Vorsteuerabzug?
Ich habe Bedenken, dass ich bei einer Betriebsprüfung zwar die Umsatzsteuer nach § 13b abführen muss, aufgrund der formalen Mängel aber nicht berechtig bin die Vorsteuer abzuziehen.
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
LG
Ne, ist ein anderes Thema, @Wolfgang68 .
Schau mal hier: https://community.withairbnb.com/t5/forums/searchpage/tab/message?advanced=false&allow_punctuation=f...
Hallo @Wolfgang68
keine Erfahrung, aber hier gibt es dazu einen threat, vielleicht meldet sich @Jörg8 nochmals dazu, ob es mittlerweile neuere Erkenntnisse dazu gibt.
@Gabi37 Danke. Dann hake ich dort mal nach. Das scheint es passender zu treffen. LG