FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den Geldfluss und die Fakturierung ganz dem System überlassen können.

Dennoch wird seitens der Gäste immer mal wieder der Wunsch nach einer Rechnung geäußert. Dabei können sich die Gäste ihren Beleg ganz einfach selber rauslassen. Aber wie?

Das Hilfecenter www.airbnb.com/help sagt dazu:          

Wo finde ich meine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?

Diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:          

www.airbnb.com/help/article/438/where-do-i-find-my-vat-invoice

 

Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Bedenke jedoch: Die Servicegebühr, die Airbnb deinem Unterkunftspreis aufgeschlagen hat, kannst du deinem Gast nicht belegen. Du kennst in der Regel nicht mal die Höhe seiner Servicegebühr – was auch eine Argumentationshilfe gegenüber dem Belegwunsch des Gastes darstellt.

 

Falls der Gast argumentiert, die Daten seiner Firma oder seiner Mitreisenden müssten mit auf die Rechnung: Dies kann er selbst ergänzen.

Wie kann ich meinem Rechnungsbeleg einen Gast oder eine Geschäftsadresse hinzufügen?

Auch diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:

www.airbnb.de/help/article/449/how-can-i-add-a-guest-or-business-address-to-my-receipt

                                                                       

Falls der Gast argumentiert, er wolle seine Rechnung gesplittet haben, z.B. weil ein Teil seine Firma bezahlt und der Rest privat ist: Nun, diese Möglichkeit gibt es nicht. Vereinfacht gesagt: Da hätte er – wie von Airbnb immer empfohlen – sich vor der Buchung erkundigen müssen. Dann hätte er nämlich zwei separate Buchungen durchführen können und müssen.

 

Falls ein potentieller Gast sich vor der Buchung nach all diesen Möglichkeiten erkundigt: Das ist ja schon ein begrüßenswerter Schritt! Dann kannst du ihn über all die oben genannten Möglichkeiten informieren.

Beachte jedoch die alte Gastgeber-Weisheit: Je komplizierter die Anfrage, desto unwahrscheinlicher die Buchung. Manchmal ist es auch besser, wenn sich ein Gast eine andere bzw. professionelle Unterkunft (z.B. ein Hotel) sucht.

 

Alle in diesem Artikel dargestellten Informationen sind unverbindlich, ohne Gewähr für deren Richtigkeit, und stellen keine Rechtsberatung dar. Sachliche Ergänzungen und Verbesserungen sind willkommen.

[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Happy-Hosting.de]

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37 Antworten 37
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Michael3158    es sind nicht meine Regeln sondern die der Plattform, ich wollte dich nur höflich darauf hinweisen damit es nicht zu Problemen kommt. ggf. nimm dir mal die Zeit und stöbere mal in den AGB's oder in Tipps u. Tutorial

HG  PW

@Patricia741das ist doch vollkommen in Ordnung. Ich nehme das auch sehr gerne an und habe natürlich auch davon Gebrauch gemacht, mich zu erklären da solche Missverständnisse für mich ebenfalls nicht von Vorteil sind. Ich bin aus demselben Grund in der Community wie auch die anderen Gastgeber, um zu helfen und mich zu vernetzen. Ich habe das auch bei den Admins bereits erklärt und werde in Zukunft besser aufpassen sodass es nicht nochmal zu so einer Situation kommt. Ich wünsch dir ein schönes Wochenende 🙂

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Update November 2019:

 

Nach erfolgter Buchung bekommt der Gast von Airbnb automatisch eine Rechnung per Email zugesandt.

Ggf. muss er bereits bei der Buchung ankreuzen, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Und er kann weitere für ihn erforderliche Angaben ergänzen. 

 

Rechnung per EmailRechnung per Email

Wolfgang68
Level 3
Rheinau, Germany

Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig?

Mir macht die Rechnung über die Servicegebühren von AirBnb als Gastgeber sorgen. Ich bin mit meiner Ferienhausvermietung umsatzsteuerpflichtig.

Ist die Rechnung von AirBnb über die Servicegebühren in Deutschland formal korrekt?

 

1. es gibt keinen Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren auf der Rechnung. Muss ich in diesem Fall trotzdem die Umsatzsteuer nach USt § 13b abführen?

2. die Rechnung hat kein unveränderliches Format, wird nicht per PDF zugeschickt. Ist diese damit formal korrekt und berechtig mich zum Vorsteuerabzug?

 

Ich habe Bedenken, dass ich bei einer Betriebsprüfung zwar die Umsatzsteuer nach § 13b abführen muss, aufgrund der formalen Mängel aber nicht berechtig bin die Vorsteuer abzuziehen.

 

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

LG

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany
Gabi37
Level 10
Germany

Hallo @Wolfgang68 

 

keine Erfahrung, aber hier gibt es dazu einen threat, vielleicht meldet sich @Jörg8   nochmals dazu, ob es mittlerweile neuere Erkenntnisse dazu gibt.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Die-Umsatzsteuer-bei-AirBnB-ein-undurchsichtiger-Sumpf/m-p...

Wolfgang68
Level 3
Rheinau, Germany

@Gabi37  Danke. Dann hake ich dort mal nach. Das scheint es passender zu treffen. LG

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Manfred78, ich mache einfach eine Einnahmen-Ausgabenrechnung im Excel , die Buchungsbestätigungen drucke ich aus und sie sind dann sozusagen ein Bestandteil der Buchhaltung.

Dem Finanzamt interessiert nicht, wie die Gäste heißen, wo sie wohnen etc. - es geht einzig und allein um deine Einnahmen. 

Einnahme ist also der Buchungsbetrag + Reinigungskosten,  die Servicegebühr ist dann wieder eine Ausgabe, ebenso wie die Ortstaxe, die wir für die Gäste abführen.  Dazu kommen noch alle anderen Ausgaben wie Betriebskosten, Anschaffungen, etc. etc.

Mach es nur nicht zu kompliziert.

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