FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den Geldfluss und die Fakturierung ganz dem System überlassen können.

Dennoch wird seitens der Gäste immer mal wieder der Wunsch nach einer Rechnung geäußert. Dabei können sich die Gäste ihren Beleg ganz einfach selber rauslassen. Aber wie?

Das Hilfecenter www.airbnb.com/help sagt dazu:          

Wo finde ich meine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?

Diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:          

www.airbnb.com/help/article/438/where-do-i-find-my-vat-invoice

 

Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Bedenke jedoch: Die Servicegebühr, die Airbnb deinem Unterkunftspreis aufgeschlagen hat, kannst du deinem Gast nicht belegen. Du kennst in der Regel nicht mal die Höhe seiner Servicegebühr – was auch eine Argumentationshilfe gegenüber dem Belegwunsch des Gastes darstellt.

 

Falls der Gast argumentiert, die Daten seiner Firma oder seiner Mitreisenden müssten mit auf die Rechnung: Dies kann er selbst ergänzen.

Wie kann ich meinem Rechnungsbeleg einen Gast oder eine Geschäftsadresse hinzufügen?

Auch diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:

www.airbnb.de/help/article/449/how-can-i-add-a-guest-or-business-address-to-my-receipt

                                                                       

Falls der Gast argumentiert, er wolle seine Rechnung gesplittet haben, z.B. weil ein Teil seine Firma bezahlt und der Rest privat ist: Nun, diese Möglichkeit gibt es nicht. Vereinfacht gesagt: Da hätte er – wie von Airbnb immer empfohlen – sich vor der Buchung erkundigen müssen. Dann hätte er nämlich zwei separate Buchungen durchführen können und müssen.

 

Falls ein potentieller Gast sich vor der Buchung nach all diesen Möglichkeiten erkundigt: Das ist ja schon ein begrüßenswerter Schritt! Dann kannst du ihn über all die oben genannten Möglichkeiten informieren.

Beachte jedoch die alte Gastgeber-Weisheit: Je komplizierter die Anfrage, desto unwahrscheinlicher die Buchung. Manchmal ist es auch besser, wenn sich ein Gast eine andere bzw. professionelle Unterkunft (z.B. ein Hotel) sucht.

 

Alle in diesem Artikel dargestellten Informationen sind unverbindlich, ohne Gewähr für deren Richtigkeit, und stellen keine Rechtsberatung dar. Sachliche Ergänzungen und Verbesserungen sind willkommen.

[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Happy-Hosting.de]

calculator-calculation-insurance-finance-53621.jpeg

37 Antworten 37
Raoul3
Level 10

TOP TIP !

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

Ich würde auch einem Gast, der nicht mit den Belegen, die Airbnb zur Verfügung stellt, zufrieden ist, empfehlen, dann doch lieber in ein Hotel zu ziehen.

Christian664
Level 2
Vienna, Austria

Sehe ich auch so

ich selbst kann ja nur das belegen was ich empfangen habe und das ist um die airbnb Gebühren weniger als der Gast gezahlt hat

Daniela259
Level 2
Bensheim, Germany

Vielen Dank für diese Information und die Links.

Wobei ich es auch nicht verstehe, dass Airbnb nicht eine ‚gescheite‘ Rechnung in einem sauberen Format erstellen kann am besten in PDF. Nur irgendwie scheinen die ein Problem mit länderspezifischen Themen zu haben.

Auch als Beleg für die Einnahmen des Gastgebers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Mein Steuerberater ist nicht zufrieden mit der einfachen Auflistung der Mieteinnahmen. Hat da wer eine Lösung oder Erfahrung?

Genau das ist auch das Problem der Gäste. Wenn man mal beruflich unterkommt und dafür eine anständige Rechnung braucht, dann ist das laut airbnb über den Übernachtungsbetrag nicht möglich, sondern nur über die Servicepauschale. Den Gast interessiert dabei aber vermutlich in erster Linie die Übernachtung - bestenfalls natürlich beides.

 Danke das war eine gute Info ich habe mir einfach die Seite per Screenshot auf meinem iPad markiert für den Verweis für zukünftige Gäste 

Ian387
Level 1
Saarbrücken, Germany

Brilliant customer service!!

 

Definitely going to talk to my finanzamt about this!

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Till-and-Jutta0   ist der Link noch aktuell oder gibt es schon iwo Änderungen im letzten halben Jahr. Mein Gast möchte eine Rechnung mit Rechnungskopf der Firma , hat aber von einen Privataccount (mit Genehmigung) gebucht.
Schönen Tag noch Patricia

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Mir sind keine Änderungen bekannt, @Patricia741.

Johann58
Level 2
Freiburg, Germany

@Till-and-Jutta0

Hallo, ich bin auch so ein Gast der zum 1. Mal AirBnB nutzt und dann gleich als Selbständiger, der für den Besuch einer Schulung 5 Tage Airbnb genutzt hat und somit die Kosten absetzten könnte, wenn er eine vernünftige rechnung hätte.

 

Mein Gastgeber hat mir gegenüber schriftlich bestätigt, dass er 7% MwSt an das Finazamt abführt.

 

Der "Rechnungsbeleg" ist bei Airbnb leicht zu finden:

airbnb Rechnungsbeleg.JPG
Ein Beleg komplett ohne Angaben der MwSt und somit für mich und dem Finanzamt meiner Meinung nach fast nutzlos.

Im weiteren Verlauf des Rechnungbeleg, sozusagen als Fußnote finden ich den Schirzug "Zur Mehrwertsteuerrechnung".

 

Dahinter verbirgt sich ein Link der eine neue Website öffnet (diesmal kein PDF!) auf dem dann die Service-Gebühr (24,56€) ausgewiesen ist und das sie sich aus 20.64€ Netto und 19% Mwst (= 3.92€) zusammen setzt. (Druckt man sich das aus, erstreckt sich dieser Beleg über die Service-Gebühr über 2 Seiten!) 
Gut, jetzt habe ich also schon mal einen Beleg mit ausgewiesener MwSt. für die Servicegebühr!

-> Was mir also fehlt ist ein Beleg über die vom Gatsgeber entrichteten 7% MwSt auf die Übernachtungskosten (und die Reinigungsgebühr?).


Airbnb weist diese nach telefonischer Aussage nicht aus, da sie a) die Leistung garnicht selber erbringen und b) nicht wissen, ob der Gastgeber überhaupt Steuern zahlt oder nicht.

 

Meine Gastgeberin argumentiert nun so, dass wenn sie mir eine Rechnung ausstellt, 

die Rechnung quasi doppelt berechnet wird: einmal von AirBnB und einmal von ihr, der Gastgeberin.

Und da AirBnB mein Vertragspartner sei, ist sie nicht befugt mir noch mal eine Rechnung auszustellen.
Ich solle die angelegeheit direkt mit AirBnB klären.

 

Ist euch irgend wo auf der AirBnB Seite einen Möglichkeit bekannt, einen Rechnungsbeleg zu bekommen, auf dem auch noch die 7%MwSt. für die 5 Übernachtungen ausgewiesen sind?

 

Und/Oder wer ist nun nach eurer auffassung für die Ausstellung der Rechnung incl. MwSt für die 5 Übernachtungen und Reinigungsgebühr zuständig?

 

Mit Dank und Gruß, Johann

 

EDIT: Ich habe ja die Vermutung, dass meine Gastgeberin mir eine Rechnung ohne Service-Gebühr aber mit den 7%MwSt. ausstellen müsste, das sie ja nach eigener Angabe, die 7%MwSt auch abführt.

Nur, wie überzeuge ich sie davon, sollte meine Vermutung stimmen?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Johann58, mehr Infos habe ich dir leider nicht, da ich als Kleinunternehmer keine USt abführe.

Johann58
Level 2
Freiburg, Germany

Danke @Till-and-Jutta0!

Aber du/ihr stellt als Kleinunternehemer euren Geschäftlich reisenden Gästen auf Wunsch eine Rechnung (ohne MwSt. da ihr ja unter die Kleinunternehmer-Regelung fallt) für die Übernachtungen aus, damit Sie dies als Betriebsausgaben gelten machen können?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Johann58, nein. Unsere Gäste können sich ihre Rechnung übers System (inkl. Servicegebühr) rauslassen. Bislang konnten alle unsere geschäftlich Reisenden dies problemlos als Betriebsausgaben geltend machen.

 

Ich selber könnte ja gar keine Rechnung inkl. der Servicegebühren ausstellen (siehe oben).

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts