FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni

FAQ: Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den Geldfluss und die Fakturierung ganz dem System überlassen können.

Dennoch wird seitens der Gäste immer mal wieder der Wunsch nach einer Rechnung geäußert. Dabei können sich die Gäste ihren Beleg ganz einfach selber rauslassen. Aber wie?

Das Hilfecenter www.airbnb.com/help sagt dazu:          

Wo finde ich meine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?

Diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:          

www.airbnb.com/help/article/438/where-do-i-find-my-vat-invoice

 

Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Bedenke jedoch: Die Servicegebühr, die Airbnb deinem Unterkunftspreis aufgeschlagen hat, kannst du deinem Gast nicht belegen. Du kennst in der Regel nicht mal die Höhe seiner Servicegebühr – was auch eine Argumentationshilfe gegenüber dem Belegwunsch des Gastes darstellt.

 

Falls der Gast argumentiert, die Daten seiner Firma oder seiner Mitreisenden müssten mit auf die Rechnung: Dies kann er selbst ergänzen.

Wie kann ich meinem Rechnungsbeleg einen Gast oder eine Geschäftsadresse hinzufügen?

Auch diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:

www.airbnb.de/help/article/449/how-can-i-add-a-guest-or-business-address-to-my-receipt

                                                                       

Falls der Gast argumentiert, er wolle seine Rechnung gesplittet haben, z.B. weil ein Teil seine Firma bezahlt und der Rest privat ist: Nun, diese Möglichkeit gibt es nicht. Vereinfacht gesagt: Da hätte er – wie von Airbnb immer empfohlen – sich vor der Buchung erkundigen müssen. Dann hätte er nämlich zwei separate Buchungen durchführen können und müssen.

 

Falls ein potentieller Gast sich vor der Buchung nach all diesen Möglichkeiten erkundigt: Das ist ja schon ein begrüßenswerter Schritt! Dann kannst du ihn über all die oben genannten Möglichkeiten informieren.

Beachte jedoch die alte Gastgeber-Weisheit: Je komplizierter die Anfrage, desto unwahrscheinlicher die Buchung. Manchmal ist es auch besser, wenn sich ein Gast eine andere bzw. professionelle Unterkunft (z.B. ein Hotel) sucht.

 

Alle in diesem Artikel dargestellten Informationen sind unverbindlich, ohne Gewähr für deren Richtigkeit, und stellen keine Rechtsberatung dar. Sachliche Ergänzungen und Verbesserungen sind willkommen.

[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Happy-Hosting.de]

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[Das Thema ist schon etwas älter. Bitte schaut euch auch @Till-and-Jutta0s neuesten Kommentar dazu an.]

59 Antworten 59
Raoul3
Level 10

TOP TIP !

Ich würde auch einem Gast, der nicht mit den Belegen, die Airbnb zur Verfügung stellt, zufrieden ist, empfehlen, dann doch lieber in ein Hotel zu ziehen.

Hallo Claudia, 

 

das kannst du gerne so sehen, dennoch bist du nach deutschem Recht ( §14 USTG) verpflichtet, dem Gast eine Rechnung auszustellen.

Genau diese Rechnungen brauchst Du dann auch als Belege für das Finanzamt, sofern angefordert. 

Da führt leider kein Weg dran vorbei. 

Juliane
Former Community Manager
Former Community Manager

@Steffen185 

 

Das ist jetzt aber auch schon über sechs Jahre her. Vielleicht hat da @Claudia-Simone0 mittlerweile auch andere Erfahrungen gemacht.

 

Trotzdem ist es immer wieder ein heißes Thema. Wie hast du diesen alten Thread gefunden? 😅

 

Übrigens, wenn du ein @ tippst, siehst du eine kurze Liste der Beteiligten und kannst sie so "taggen". Dann bekommen sie auch eine Nachricht, dass sie erwähnt wurden. 😊

 

Nachschlag: Ich nehm's zurück. Schließlich ist es immerhin ein FAQ-Artikel. Die findet man ja doch etwas leichter, egal wie alt. 😁

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Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Hallo,

 

kannst du mir einen Tipp geben, wie ich die Rechnung erstellen muss?

 

@Till-and-Jutta0 

 

Ah, jetzt weiß ich, wie ich über das andere Thema gestolpert bin. Danke für die Hilfestellung und auch die Verlinkung! 🤩

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Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Sehe ich auch so

ich selbst kann ja nur das belegen was ich empfangen habe und das ist um die airbnb Gebühren weniger als der Gast gezahlt hat

Du erhältst zunächst einmal den vollen Betrag, zumindest buchhalterisch.
Die Provision die Airbnb einbehält bedarf normalerweise auch einer Rechnung und auf diese Rechnung hin wird dann die Provision einbehalten.

Wenn ich eine Unterkunft Miete möchte ich auch eine gescheite Rechnung für den gezahlten Gesamtbetrag. So wie es abläuft gehe ich davon aus, dass da eine ganze Menge in dunklen Kanälen verschwindet und die Einnahmen für die Vermietungen nicht angegeben werden

Vielen Dank für diese Information und die Links.

Wobei ich es auch nicht verstehe, dass Airbnb nicht eine ‚gescheite‘ Rechnung in einem sauberen Format erstellen kann am besten in PDF. Nur irgendwie scheinen die ein Problem mit länderspezifischen Themen zu haben.

Auch als Beleg für die Einnahmen des Gastgebers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Mein Steuerberater ist nicht zufrieden mit der einfachen Auflistung der Mieteinnahmen. Hat da wer eine Lösung oder Erfahrung?

Die Lösung wird wahrscheinpich sein, seine Wohnung (en) über ein professionelles Portal zu vermieten und anscheinend ist das bei Airbnb nicht möglich

Bei allen Plattformen ist das mehr oder weniger das selbe.  Wer unternehmerisch egal in welcher Größenordnung tätig ist sollte sich eine eigene vernünftige Buchführung einrichten. Plattformen sind Marketing-Tools und ersetzen nichts sonst.

Beste Grüße und frohes Gastgeben!
Michael

Airbnb Host Community Berlin
https://www.facebook.com/groups/2065165687142297

Wenn du eine Buchhaltungssoftware verwendest kannst du die Rechnungserstellung unter Umständen automatisieren oder wie stellst du die Daten deinem Steuerberater zur Verfügung? Doch sicher über eine Schnittstelle?

 

Bei mir wird immer zu jeder Buchung eine Rechnung erstellt für die eigene Buchführung. Auf Bitte von Gästen dann z.B. mit der gewünschten Firmenanschrift etc. geändert. Die von den Plattformen ausgeworfenen Daten sind so "roh" eigentlich nicht zulässig.  Natürlich ist das auch ohne Buchhaltungssoftware möglich jedoch musst (bzw. sollte) man doch so oder so alle Einnahmen und Ausgaben vollständig erfassen für den eigenen Überblick und eben für die Steuerklärung. Da bietet sich schon an das direkt mit Steuersoftwarte zu machen um dann ein rechtskonformen Datensatz zu haben für die Steuerklärung oder den Steuerberater. Sparrt ne menge Aufwand (und Geld)

Beste Grüße und frohes Gastgeben!
Michael

Airbnb Host Community Berlin
https://www.facebook.com/groups/2065165687142297

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