Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind...
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Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind sondern „nebenher“ noch ein anderes Leben führen – gibt es Tage ...
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Protokoll vom Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Workshop-Teilnehmern und Gastgeberkollegen für zwei produktive Stunden mit Euch bedanken! Wir haben uns sehr über Eure Rückfragen und Beiträge zum Thema Verantwortungsvoll Gastgeben mit dem Schwerpunkt Melderecht gefreut. Wie schon im Workshop versprochen, möchten wir Euch nun im Anschluss nicht alleine mit dem Thema lassen, und so hat Till eine Zusammenfassung mit hilfreichen Links zum Thema verfasst.
Wir freuen uns schon darauf Euch hier im CC oder bei einem weiteren Workshop zu sehen!
Herzlich Inge aus Freiburg und Till aus Stuttgart
Zusammenfassung und Ergebnisse
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Es erfolgt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung! Jedes Airbnb-Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Stellen über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu erkundigen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist ein Bestandteil des Verantwortungsvollen Gastgebens und ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Vorschriften in D-A-CH sowie aus den kommunalen Bestimmungen:
Als Gastgeber müssen wir der Pflicht nachkommen; wir verhalten uns damit verantwortungsvoll gegenüber dem Gast (z.B. falls er in eine Notlage kommt); wir tun es zur eigenen Sicherheit (z.B. Schadenersatzforderung, Internet-Abmahnung); und nicht zuletzt profitiert die ganze Airbnb-Gemeinschaft davon, indem wir dem aufkommenden Negativ-Image entgegenwirken („von der Share zur Fair Economy“).
Auch der Gast muss den gesetzlichen Vorgaben folgen und profitiert von der Unterstützung durch den Gastgeber (z.B. bei Benachrichtigung von Angehörigen im Notfall). Wünschenswert wäre, wenn die Weigerung des Gastes, den Meldezettel auszufüllen, als Grund für eine sanktionsfreie Stornierung gelten kann. Wer seinem ausländischen Gast die Gesetzestexte auf Englisch vorlegen möchte, findet hier eine Übersetzungsquelle.
In Deutschland ist die Meldepflicht seit 1.11.2015 im Bundesmeldegesetz geregelt (hauptsächlich §§ 29-30). Bei Kurzzeitmietern in Beherbergungsstätten (Boardinghouses, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hotels etc.) geht die Initiative vom Gastgeber aus, der am Tag der Ankunft von seinen Gästen einen ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreiben lassen und von Ausländern die Daten durch Einsicht des Passes überprüfen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage, ob gewerbliche Tätigkeit oder private Vermögensverwaltung. Meldescheine können käuflich erworben oder selbst erstellt werden; die Inhalte sind in § 30 (2) BMG geregelt. Die Meldescheine müssen 1 Jahr lang unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbewahrt und dann innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Weitere Infos im kostenlosen Merkblatt.
Langzeitmieter müssen selbst die Initiative ergreifen und sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Der Gastgeber muss durch das Ausfüllen der Vermieterbescheinigung mitwirken.
In Österreich ist seit 1.4.2016 das neue Gästeverzeichnis zu führen. In vielen Gemeinden hat dies elektronisch – in Verbindung mit der Abführung der Ortstaxe – zu erfolgen. Die Stadt Wien hat ein separates Merkblatt aufgelegt.
Auch in der Schweiz besteht in etlichen Gemeinden die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Gästeblätter.
Die Pflicht für den Gast, beim Check-in einen Meldeschein auszufüllen, wird ihm am besten vorab kommuniziert und in den Hausregeln festgehalten. Für offizielle Reiseleiter mit Gruppen gibt es spezielle Bestimmungen.
Resümee:
Link zu einem neueren Beitrag, auch zur Wohnungsgeberbestätigung:
Guten Tag zusammen
Das ist die Info zur Meldepflicht im Kanton Zürich, Schweiz
Gilt für alle, die Zimmer oder Wohnungen kürzer als drei Monate gegen Bezahlung vermieten.
Kantonspolizei Zürich
Fahndungssysteme / Personen
Rechtliche Informationen für Beherbergende
1 Einleitung
Als Beherbergende – ob privat Person oder juristische Person – sind Sie verpflichtet, eine Gästekontrolle zu führen und diese Daten der Polizei zum Zweck der Identitätsfeststellung zur Verfügung zu stellen. Juristische und/oder Privatpersonen, die eine Online-Plattform für die Vermittlung und Reservierung von Privatwohnungen nutzen und diese vermieten, sind ebenfalls meldepflichtig. Weiter untersteht auch die Vermietung von Ferienwohnun- gen der Meldepflicht.
Die Meldungen der Gastedaten sind elektronisch uber die Plattform Hotelkontrolle.zh.ch vorzunehmen. Die notwendigen Anmeldeformulare für Beherbergende können über hotelkontrolle@kapo.zh.ch bezogen werden.
Dauergäste bzw. Dauermieter sind bei einer Aufenthaltsdauer von länger als drei Mona- ten, innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.
2 Gesetzliche Grundlagen
2.1 Polizeigesetz des Kantons Zürich
(PolG; LS 550.1, §21 Abs. 4)
Die Beherbergungsbetriebe führen eine Gästekontrolle und stellen Meldescheine aus.
Diese sind der Polizei zum Zweck der Identitätsfeststellung zur Verfügung zu stellen.
2.2 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
(AuG; 142.20, Art. 16, Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung)
Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständi-
gen kantonalen Behörde melden.
2.3 Weitere Bestimmungen
Im Schengener Durchführungs-Übereinkommen (SDÜ), in der Verordnung über Zulas- sung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), im Gesetz über das Meldewesen und Ein- wohnerregister (MERG) sowie teilweise in Polizeiverordnungen von Städten und Gemeinden finden Sie weitere Bestimmungen.
3 Fragen / Auskünfte
Für weitere Fragen oder zur Registrierung als Beherbergungsbetrieb können Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fahndungssysteme, wenden.
(Tel. 044 247 23 34 oder hotelkontrolle@kapo.zh.ch)
Aktuelle Meldung aus der Schweiz:
Für das Nichtausfüllen der Meldescheine werden 100 Franken Busse verhängt:
Aber den Meldeschein bei der Polizei abgeben? Gilt das auch fuer Tagesgaeste?
Finde ich super, man fühlt sich irgendwie ein bisschen sicherer. Was mache ich allerdings, wenn ein ausländischer Gast sich weigert, mir seinen Personalausweis zu zeigen ( ist bisher noch nicht vorgekommen, aber es gibt ja, oft nicht zu Unrecht, so Datenschutz-Paranoiker...)?
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Ich persönlich weigere mich Personen zu beherbergen die Ihre Identität nicht preisgeben wollen. In meinen Hausregeln steht "zum check-in ist ein Ausweis erforderlich".
Bei mir gibt es 2 Möglichkeiten:
- Der Gast zeigt seinen Ausweis = willkommen, der Aufenthalt kann beginnen
- Der Gast weigert sich seinen Ausweis zu zeigen = sofortiger check-out vor check-in
Es gibt unterschiedliche Meinungen ob das zulässig ist aber das ist mir egal. Der Gast kann sich ja anschließend einen Rechtsanwalt nehmen um die Sache zu klären.
Danke für diese schnelle Rückmeldung. Hattest Du diesen Fall denn schon einmal? Und falls ja, wie ist es ausgegangen?
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Ich vermiete mein Haus für 10 Personen seit 15 Jahren und habe tausende von Gästen beherbergt. Es ist noch nicht ein einziges Mal vorgekommen daß sich jemand geweigert hätte den Ausweis zu zeigen.
Sollte das doch mal vorkommen so kann ich dir sagen wie das ausgehen wird: Die Leute checken nicht ein und können sich ein Hotel suchen. Sollte es Probleme geben so rufe ich meinen Nachbarn an zu dem ich ein ausgezeichnetes Verhältnis habe. Er ist Jäger und hat 3 erwachsene Söhne, die helfen mir dann. Dafür kann er sich dann wieder mal meinen Bagger ausleihen.
Danke schön für die ausführliche Antwort. Ich habe zwar keine Jäger zur Hand, bin aber insgesamt besser vorbereitet für den Fall der Fälle.
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Hier in der Gegend sind so ziemlich alle Nachbarn untereinander zerstritten, hauptsächlich wegen der Flurbereinigung vor 40 Jahren. Nur mit mir ist niemand zerstritten. Ich habe mich nie auf Streitereien mit der Nachbarschaft eingelassen, das führt zu nichts. Langfristig schadet man damit nur sich selbst.
Gesetzesvorlage: Gruene wollen Meldepflicht in Hotels abschaffen
Aus Tagesspiegel, 6.7.2019:
Es würde das Ausfüllen der Meldescheine erleichtern, wenn Airbnb die ja durch vorliegende Ausweise vorhandenen Daten über die vollständige Adresse des anmeldenden Gastes den Gastgebern nach Buchung sogleich mitteilen würde. Bei anderen Portalen wie Traumferienwohnungen ist das selbstverständlich. Man muss dann nicht extra beim Gast nachfragen. Das führt zu mehr Vertrauen und Sicherheit.