Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind...
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Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind sondern „nebenher“ noch ein anderes Leben führen – gibt es Tage ...
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Protokoll vom Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Workshop-Teilnehmern und Gastgeberkollegen für zwei produktive Stunden mit Euch bedanken! Wir haben uns sehr über Eure Rückfragen und Beiträge zum Thema Verantwortungsvoll Gastgeben mit dem Schwerpunkt Melderecht gefreut. Wie schon im Workshop versprochen, möchten wir Euch nun im Anschluss nicht alleine mit dem Thema lassen, und so hat Till eine Zusammenfassung mit hilfreichen Links zum Thema verfasst.
Wir freuen uns schon darauf Euch hier im CC oder bei einem weiteren Workshop zu sehen!
Herzlich Inge aus Freiburg und Till aus Stuttgart
Zusammenfassung und Ergebnisse
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Es erfolgt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung! Jedes Airbnb-Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Stellen über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu erkundigen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist ein Bestandteil des Verantwortungsvollen Gastgebens und ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Vorschriften in D-A-CH sowie aus den kommunalen Bestimmungen:
Als Gastgeber müssen wir der Pflicht nachkommen; wir verhalten uns damit verantwortungsvoll gegenüber dem Gast (z.B. falls er in eine Notlage kommt); wir tun es zur eigenen Sicherheit (z.B. Schadenersatzforderung, Internet-Abmahnung); und nicht zuletzt profitiert die ganze Airbnb-Gemeinschaft davon, indem wir dem aufkommenden Negativ-Image entgegenwirken („von der Share zur Fair Economy“).
Auch der Gast muss den gesetzlichen Vorgaben folgen und profitiert von der Unterstützung durch den Gastgeber (z.B. bei Benachrichtigung von Angehörigen im Notfall). Wünschenswert wäre, wenn die Weigerung des Gastes, den Meldezettel auszufüllen, als Grund für eine sanktionsfreie Stornierung gelten kann. Wer seinem ausländischen Gast die Gesetzestexte auf Englisch vorlegen möchte, findet hier eine Übersetzungsquelle.
In Deutschland ist die Meldepflicht seit 1.11.2015 im Bundesmeldegesetz geregelt (hauptsächlich §§ 29-30). Bei Kurzzeitmietern in Beherbergungsstätten (Boardinghouses, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hotels etc.) geht die Initiative vom Gastgeber aus, der am Tag der Ankunft von seinen Gästen einen ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreiben lassen und von Ausländern die Daten durch Einsicht des Passes überprüfen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage, ob gewerbliche Tätigkeit oder private Vermögensverwaltung. Meldescheine können käuflich erworben oder selbst erstellt werden; die Inhalte sind in § 30 (2) BMG geregelt. Die Meldescheine müssen 1 Jahr lang unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbewahrt und dann innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Weitere Infos im kostenlosen Merkblatt.
Langzeitmieter müssen selbst die Initiative ergreifen und sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Der Gastgeber muss durch das Ausfüllen der Vermieterbescheinigung mitwirken.
In Österreich ist seit 1.4.2016 das neue Gästeverzeichnis zu führen. In vielen Gemeinden hat dies elektronisch – in Verbindung mit der Abführung der Ortstaxe – zu erfolgen. Die Stadt Wien hat ein separates Merkblatt aufgelegt.
Auch in der Schweiz besteht in etlichen Gemeinden die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Gästeblätter.
Die Pflicht für den Gast, beim Check-in einen Meldeschein auszufüllen, wird ihm am besten vorab kommuniziert und in den Hausregeln festgehalten. Für offizielle Reiseleiter mit Gruppen gibt es spezielle Bestimmungen.
Resümee:
Tolle Zusammenfassung, @Till-and-Jutta0!
Ich hoffe, ihr konntet viel Gastgeber abholen!
Besonderen Dank an Inge und Till für den workshop und Till für die ausführliche Zusammenfassung. Toll gemacht. Danke 🙂
Einen Nachtrag zu den Ergebnissen des Workshop findet Ihr hier:
Ergänzung zum Thema : UNTERVERMIETUNG: Was muss ich beachten, wenn ich als Mieter Airbnb mache:
Habe ich den Link zum Downloads des Meldezettels übersehen?
ps: OK, habe so einen Meldeschein gefunden und kopiert.
Wer sich bereiterklört darf das gerne ausfüllen, ansonsten setze ich meine Notiz drunter, dass der Gast sich weigert.
Zumal ich über AirBnB aber sowieso nur Sofotbucher habe, die bei AirBnB verifiziert sein müssen, dürfte es für den Fall der Fälle eh keine Probleme geben, und alles sollte ausreichend nachvollziehbar sein.
Hallo alle miteinander,
ich bin seit August 2016 Mitglied bei Airbnb und vermiete ein Zimmer in meinem Haus und lese hier schon eine Weile nur mit.
Heute habe ich mich intensiv über die Meldepflicht informiert und finde das Thema nicht zuletzt zu meiner eigenen Sicherheit sehr interessant. Ich habe im Netz ein bisschen recherchiert und eine Adresse gefunden, wo man sich den Meldeschein ausdrucken kann.
Ich hoffe nicht, dass ich jetzt gegen irgendeine Regel verstoße, wenn ich ihn hier angebe.
Ich habe schon in anderen Profilen gespickelt (ich schreibe ein bisschen ab) und werde meine Hausregeln um diesen Punkt erweitern.
Außerdem möchte ich mich für all die guten Tipps einmal bedanken!
LG Gudrun
Hi Mark, wir vermieten an der Ostsee, da ist Kurtaxe Pflicht. Ich bin also zu Gemeinde gegangen, nachdem Airbnb ja umfangreich über das Thema informiert und hab` da meine Sommergastplanung offen gelegt, zunächst ohne Airbnb zu erwähnen. In der Gemeinde (Großenbrode am Fehmarnsund) hab´ ich dann gelernt, dass ich schon ohne Vermietung an Sommergäste verpfllchtet gewesen wäre meine Besucher (alle die bei mir übernachten zählen dazu) hätte melden müssen (Pflicht des Gastgebers). Der Rest war simple ich habe einen Packen fertigige Formblätter bekommen, mit aufgeklebten Ausweisen, sogenannte "Ostseecard" und bekam Zugang zur entsprechenden Website für die Anmeldung. Der Ausdruck auf dem Drucker hat gleich die Ostseecard für die Besucher mit ausgefüllt - alles easy. Ich kassiere also die Kurtaxe 2,50 EUR/Nacht/Person von den Gästen und überweise nachdem irgendwann immer eine Rechnung auftaucht an die Gemeinde. Übrigens die Gastgeberpflicht ist Bussgeldfähig mit 2.000 EUR/Fall. Ich kenne aber keinen Fall in unserer Gemeinde wo das fällig geworden wäre. Mehr über unsere Ostseecard hier: http://www.ostseecard.de/
Es geschehen Zeichen und Wunder, @Inge0, ein Passus zur Meldepflicht wurde in Responsible Hosting (Deutschland) aufgenommen!
Meldepflicht
Wenn du Gastgeber in Deutschland bist, bist du unter Umständen gesetzlich verpflichtet, die Daten deiner Gäste einzusammeln und aufzubewahren. Das Meldegesetz gilt in ganz Deutschland - es macht also keinen Unterschied, wo du deine Wohnung hast.
Für den Fall, dass dein/e Gast/Gäste weniger als drei Monate bleibt/bleiben, bist du als Gastgeber - soweit das Meldegesetz auf dich Anwendung findet - dazu verpflichtet, einige Daten des Hauptreisenden und ggfs. weiterer Reisender zu notieren.
Um die Daten einzusammeln kannst du dir Meldescheine kaufen oder selbst erstellen. Du kannst diese auch im Internet bestellen.
Mehr Infos zur gesetzlichen Grundlage findest du im Bundesmeldegesetz §§ 29 und 30 unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Rückmeldung:
Ich habe seit meinem letzten Posting jedem Gast den Meldeschein vorgelegt. Kein einziger hat sich geweigert!
LG Gudrun
Wir haben das auch bereits alles im Vorfeld auf der Airbnb Website für die Gäste geklärt. Die Meldepflicht ist bei uns ebenfalls mit der Kurtaxe verknüpft. Jeder Gast in den Badeorten an der Ostsee kennt die Kurtaxe in der Regel. Auf jeden Fall gibt es keinen Stress mit Gästen wegen der 2,50EUR/Nacht/Person extra. Mehr zun unserer Regelung hier: