Ich habe hier mal bei der Wohnungsaufsicht in Düsseldorf angerufen und mir wurde folgendes gesagt:
- Also die 90 Tage Grenze gilt pro Wohnung, egal ob einer alleine die vermietet oder zwei verschiedene Personen.
- Aktuell stehen die Chancen sehr schlecht, dass man eine Genehmigung für über 90 Tage hinaus bekommt, weil der Wohnraum einfach extrem knapp ist.
- Wenn man allerdings eine Wohnung für mindestens 6 Monate am Stück an dieselbe Person vermietet, zählt das nicht zur Kurzzeitvermietung, da ab 6 Monaten schon zu einer Langzeitvermietung zählen.
Das heißt also, wenn ich die 90 Tage voll hab, sollte ich zusehen, dass ich die Wohnung danach für mindestens 184 Tage (=6 Monate) an einen Mieter übergebe, damit keine weitere Kurzzeitvermietung mehr vorliegt.