Hallo @Christina1568 ,
leider hat die Nutzungsänderung bei diesem Objekt nicht geklappt. Das lag allerdings daran, dass die Eigentümer der Wohnung nicht alle erforderlichen Unterlagen hatten und eine Neuerstellung dieser zu kostspielig gewesen wäre.
Um deine Frage aber genauer zu beantworten: eine Nutzungsänderung ist, soweit ich weiß, notwendig für die Vermietung auf AirBnB erforderlich. Hierbei am besten darauf achten, dass die Wohnung in einem allgemeinen Wohn- bzw. Mischgebiet liegt. Genauere Infos findest du im entsprechenden Bebauungsplan. Den findest du meistens online. Einfach mal "[Deine Stadt] Bebauungsplan" googlen. Zusätzlich kannst du einfach mal beim Bauamt deiner Stadt anrufen.
Mit dieser Nutzungsänderung bist du rechtlich auf dem sichersten Weg und kannst die Wohnung langfristig für die Kurzzeitvermietung nutzen.
In vielen deutschen Städten (Berlin, München, Stuttgart etc.) gibt es sogenannte Zweckentfremdungssatzungen, die das Vermieten von Wohnraum über AirBnB und sonstige Plattformen verhindern. Um deine Wohnung vor einer solchen Zweckentfremdung zu schützen, reichst du eine Nutzungsänderung ein, um die Nutzung der Wohnung von normalem Wohnraum hin zu gewerblicher Kurzzeitvermietung zu ändern. So kann auch im Nachhinein eine Zweckentfremdungssatzung erlassen werden, ohne dass es deine Wohnung betrifft.
Ob die Vermietung in Sonderfällen (z.B. nur ein Zimmer in der Wohnung oder das Vermieten nur für eine begrenzte Zeit, etc.) auch ohne Nutzungsänderung zulässig ist, weiß ich nicht, glaube jedoch schon. Bei Wohnungen in Misch- und allgemeinen Wohngebieten sind die Regelungen zudem etwas lockerer als in reinen Wohngebieten.
Ich bin kein Jurist, daher kann ich die Frage nicht so pauschal beantworten . Je nach Rahmenbedingungen und Umständen ergeben sich wieder andere Regelungen. Meine grobe Antwort bedient die gewerbliche Sicht, in der ich aktiv bin.
Ich hoffe, das hilft dir mal fürs Erste weiter. 🙂
Viele Grüße
Felix