Nutzungsänderung

Nutzungsänderung

Hallo zusammen,

 

ich möchte eine angemietete Wohnung über AirBnB als Ferienwohnung ganzjährig untervermieten.

Die Wohnung befindet sich im Landkreis Waldshut-Tiengen. Ich habe bereits die Gemeinde sowie den Landkreis (genauer gesagt das Baurechtsamt) bzgl. der Nutzungsänderung kontaktiert.

Als Antwort kam eine Mail mit erforderlichen Unterlagen sowie dem Hinweis, dass dies von einem "zugelassenen Entwurfsverfasser" (z.B. Architekt oder Bauingenieur) erstellt werden muss.

 

Hat damit jemand bereits Erfahrung gemacht? 

 

Wie viel kostet sowas? Wie finde ich schnell einen "zugelassenen Entwurfsverfasser"?

 

Zudem brauchen wir einen Lageplan im Maßstab 1:500 sowie die Bauzeichnungen. Woher bekomme ich diese Unterlagen?

 

Würde mich sehr freuen, wenn ihr eure Erfahrungen und Tipps teilen und mich damit unterstützen könntet. 🙂

 

Viele Grüße

Felix

 

20 Antworten 20
Christina1568
Level 2
BO, Germany

Hi Felix, 

 

bist du inzwischen erfolgreich geworden? Ist denn eine Nutzungsänderung zwingend notwendig, wenn man eine Wohnung über airbnb & Co. vermieten möchte? 

Wenn man das Thema recherchiert, erhält man unterschiedliche Aussagen.

 

Viele Grüße

 

Christina 🙂

@Christina1568 

 

Wenn Du @Felix418  anschreibst, musst Du ein @ vor den Namen setzen, damit er es zugeschickt erhält. Dieser Thread ist vom Frühjahr 2022, ich bin mir nicht sicher, ob @Felix418 hier täglich liest, das machen die wenigsten.

@Gerlinde0  ah, danke! Total Aufmerksam!

@Felix418  so nochmals mit Markierung 🙂

 

Hallo @Christina1568 ,

 

leider hat die Nutzungsänderung bei diesem Objekt nicht geklappt. Das lag allerdings daran, dass die Eigentümer der Wohnung nicht alle erforderlichen Unterlagen hatten und eine Neuerstellung dieser zu kostspielig gewesen wäre.

 

Um deine Frage aber genauer zu beantworten: eine Nutzungsänderung ist, soweit ich weiß, notwendig für die Vermietung auf AirBnB erforderlich.  Hierbei am besten darauf achten, dass die Wohnung in einem allgemeinen Wohn- bzw. Mischgebiet liegt. Genauere Infos findest du im entsprechenden Bebauungsplan. Den findest du meistens online. Einfach mal "[Deine Stadt] Bebauungsplan" googlen. Zusätzlich kannst du einfach mal beim Bauamt deiner Stadt anrufen.

Mit dieser Nutzungsänderung bist du rechtlich auf dem sichersten Weg und kannst die Wohnung langfristig für die Kurzzeitvermietung nutzen.

 

In vielen deutschen Städten (Berlin, München, Stuttgart etc.) gibt es sogenannte Zweckentfremdungssatzungen, die das Vermieten von Wohnraum über AirBnB und sonstige Plattformen verhindern. Um deine Wohnung vor einer solchen Zweckentfremdung zu schützen, reichst du eine Nutzungsänderung ein, um die Nutzung der Wohnung von normalem Wohnraum hin zu gewerblicher Kurzzeitvermietung zu ändern. So kann auch im Nachhinein eine Zweckentfremdungssatzung erlassen werden, ohne dass es deine Wohnung betrifft.

 

Ob die Vermietung in Sonderfällen (z.B. nur ein Zimmer in der Wohnung oder das Vermieten nur für eine begrenzte Zeit, etc.) auch ohne Nutzungsänderung zulässig ist, weiß ich nicht, glaube jedoch schon. Bei Wohnungen in Misch- und allgemeinen Wohngebieten sind die Regelungen zudem etwas lockerer als in reinen Wohngebieten.

 

Ich bin kein Jurist, daher kann ich die Frage nicht so pauschal beantworten . Je nach Rahmenbedingungen und Umständen ergeben sich wieder andere Regelungen. Meine grobe Antwort bedient die gewerbliche Sicht, in der ich aktiv bin.

 

Ich hoffe, das hilft dir mal fürs Erste weiter. 🙂

 

Viele Grüße

Felix

@Felix418 mega, danke dir für die ausführliche Antwort! Das hilft mir sehr. Das ist fast mit das einzige Thema, was mir Bauchschmerzen bereitet bzw. was viel Mühe mit sich bringt, alles andere ist besser händelbar. Und wie du schon gesagt hast, möchte man auch langfristig rechtlich alles korrekt handhaben, sodass man auch ruhig schlafen kann. 

 

Danke dir! 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts