Übernachtungsangebote : Corona Maßnahmen Deutschland

Pascal210
Level 10
BS, Germany

Übernachtungsangebote : Corona Maßnahmen Deutschland

Übernachtungsangebote wie Hotels , Pensionen und ähnliche Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr für touristische Zwecke benutz werden. Nur wenn es wirklich notwendig ist.

 

 

diese Regelung soll ab Dienstag den 17. März gültig sein. Jedes Bundesland muss einzeln die Verordnung raus geben.... daher noch ohne Gewähr! 



quelle : ndr 

 

 

Ich habe bereits alle Gäste der nächsten Zeit angerufen, was private Gründe hatte storniert. 
die Gäste die anreisen müssen ein Formular ausfüllen, dort muss der Grund eingetragen werden. 

35 Antworten 35
Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Pascal210   ,

 

Vielen Dank daß du mir mitteilst was in Braunschweig und in Niedersachsen los ist, aber ich bin in Bayern. Das hatte ich schon geschrieben.

 

Du wirfst mir andauernd vor, daß es wegen Menschen wie mir schwer sei, die „Kurve der Verbreitung nach unten zu bringen“. Du weißt doch gar nicht was ich mache, ob ich vermiete oder nicht oder ob ich storniere. Du machst mir ständig Vorwürfe obwohl du nichts weißt.

 

Hier noch etwas das du auch nicht weißt: Ich habe heute meinen Friseurtermin für Morgen abgesagt und den Termin fürs Nagelstudio auch. Sowas mache ich sonst nie. Ich leiste hier genau den „VERZICHT“ den du forderst.

 

Trotzdem werde ich dauernd angegriffen anstatt gelobt.

 

Stimmt genau, wir sollten uns alle öfters Loben !!! : D

Aber nein.., Undank ist der Welten Lohn : D

 

PS: In unserer Lieblingskneipe hängt ein Schild :

 

"Da säuft man nun Tag für Tag und keiner dankt es einem"       : D

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

@Ute42 @Wolfgang12 @Mika8 @Ralf5 @Ilona18  @Anja236  @Sabine-Ingrid0  @Sybille-and-Harry0

und alle anderen

 

 

Nun wird es langsam spektakulär… 🙂

 

Zum Denken:

In der Tat weiß ich nicht, was Ute denkt. Zum Glück!

 

Zum Handeln:

Ich hatte nicht behauptet zu wissen, ob Ute Gäste beherbergt, Stornierungen akzeptiert oder selbst storniert. Das stand da gar nicht. Nirgends.

In ihrem Post stand nur - um es mit ihren Worten zu sagen - „der Text, der dann gilt“ und ihr Hinweis, dass die Verordnung nur für gewerbliche Betreiber gilt und private Vermieter davon nicht betroffen sind. Das war die Handlung, und diese Handlung fand ich nicht so gut.

 

Die Frage ist nämlich: WARUM stand das da und was wollte Ute Pascal210 und der Community damit konkret mitteilen?

a) War es ein Appell, dass man sich als privater Vermieter in Baden-Württemberg an den zweifelsfrei sinnvollen Maßnahmen beteiligen und nicht mehr vermieten soll?

Oder

b) dass man das nicht tun muss, weil man von der Regelung nicht betroffen ist?

 

Sollte Ute a) gemeint haben, so würde ihr Post ja überhaupt keinen Sinn ergeben, also bin ich von b) ausgegangen und hatte geschrieben, was ich geschrieben habe: „Wenn alle so denken und handeln wie du, bekommen wir die Ausbreitung sicher bestmöglich verlangsamt“.

 

Aber vielleicht wollte Ute ja

c) auch einfach nur ausdrücken, dass sie die Verordnung aufmerksam und wortgenau gelesen hat.

Das wäre dann zwar sehr lobenswert, aber nicht unbedingt mitteilungswürdig. Aber das scheint generell ein Problem zu sein. Denn obwohl Ute nur ganz wenig Erfahrung mit airbnb hat, schreibt sie in der Community offensichtlich im Stundentakt neue Nachrichten (6 Bewertungen seit 2017, aber 4.414 posts ???). Wahrscheinlich, weil sie so gut Verordnungen lesen kann.

 

Aber hey, Ute kann die zitierte Verordnung in ihrem Denken und Handeln ohnehin nicht beeinflussen, denn sie gilt nicht für ihr Bundesland. Ich glaube, man braucht man fürs Denken und Handeln gar keine Verordnungen, sondern nur einen gesunden Menschenverstand. In der aktuellen Situation heißt dies u.a. alle unnötigen sozialen Kontakte zu vermeiden, Urlaubsreisen sollten also nicht mehr stattfinden. Dem Virus ist es höchstwahrscheinlich gleichgültig, ob der Vermieter privat oder gewerblich agiert.

 

Und ja, es stimmt, man hätte es eindeutiger formulieren können und wahrscheinlich auch sollen. Vielleicht ist die Landesregierung aber auch einfach davon ausgegangen, dass die Leute mal selbst nachdenken, was die Intention derartiger Verordnungen ist und nicht Wortklauberei betreiben. Wenn sich das so weiter entwickelt, sind wir bald so weit wie in anderen Ländern und sie schreiben uns auf die Kaffeebecher, dass der Inhalt heiß sein könnte…

 

So, das war sie, meine Meinung. Ich bin raus.

Für weitere Diskussionsbeiträge habe ich auch gar keine Zeit, ich muss mich um meine Gäste kümmern. Da viele andere ja nicht mehr vermieten (das sind die, die nicht richtig die Verordnungen lesen!), bin ich - denn mich als Privatperson betrifft die Regelung ja nicht - weit und breit der einzige Vermieter und vollständig ausgebucht. Ständig kommen neue Leute, die ich täglich mit einer herzlichen Umarmung und einem gemeinsamen Essen begrüße. Danach wasche ich mir dann immer gut die Hände, das sollte doch reichen.

Was? Ich soll meine sozialen Kontakte einschränken und mindestens 1,50 m Abstand halten? Woher habt ihr das denn? Um es mit Ute zu sagen: Das Problem ist, dass ihr eure Informationen immer aus der Presse bezieht. Die Presse schreibt alles Mögliche. Man muss aber warten bis die jeweiligen Landesregierungen die einschlägigen Verordnungen herausgegeben haben. Nur dort steht der Text, der dann gilt.

Also: Denkt nicht so viel nach, lest Verordnungen und hört auf Ute!

 

 

PS:
Und als ob das alles noch nicht genug wäre, macht man sich jetzt hier auch noch Gedanken über eventuell nicht vorhandene Bußgeld- und Strafbestimmungen. Chapeau! Auch das ist wirklich sehr zielführend in der aktuellen Situation. Es ist mir offen gesagt extrem schleierhaft, wie man auch nur AUF DIE IDEE kommen kann, sich über sowas Gedanken zu machen.

Wenn es schlecht läuft, werden da draußen schon bald sehr viele Menschen STERBEN - also hört doch verdammt nochmal auf den ganzen Tag über irgendwelche Verordnungen zu schwadronieren, sondern handelt einfach verantwortungsbewusst.

Und wenn ihr es schon tut: Um so besser! Ihr müsst dafür aber nicht gelobt werden, denn das ist SELBSTVERSTÄNDLICH.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Pascal210   schreibt im falschen Thread:

 

2020-03-19 Pascal Ute unglaublich.jpg

 

Hallo Pascal, leider müssen wir bei dir ganz von vorne anfangen. Es ist so: Deutschland ist ein föderativer Staat, es gibt mehrere Bundesländer. Es kann sein daß es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt.

 

Es kann sein daß in Bayern Jodeln am Sonntag erlaubt ist, in Schleswig Holstein hingegen nicht. Dafür ist in SH am Sonntag Torfwerfen erlaubt was in Bayern verboten ist. Das ist nur ein Beispiel, ich weiß nicht ob es solche Regelungen überhaupt gibt.

 

Bei den Corona-Verordnungen ist es genauso. In Niedersachsen dürfen weder private noch gewerbliche Anbieter Gäste beherbergen. Das bestreite ich nicht. Es gibt hier also keinerlei Meinungsverschiedenheit zwischen uns.

 

In Baden Württemberg hingegen dürfen private Anbieter Gäste beherbergen, gewerbliche Anbieter aber nicht. Ich nehme an daß du das nicht bestreitest, also gibt es auch hier keinen Dissens.

 

 

Warum BW hier eine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblich macht weiß ich nicht. Ruf beim Innenministerium an und laß dir den Referenten geben, der diesen Text geschrieben hat und frag ihn warum er das gemacht hat. Das ist mit Sicherheit ein Volljurist und das wurde nicht aus Versehen reingeschrieben oder aus Unachtsamkeit, das wurde mit Absicht so gemacht. Warum er/sie das gemacht hat? Keine Ahnung.

 

Ich möchte nur nochmal darauf hinweisen, daß ich mit keinem Wort geschrieben habe, ob ich die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat gut finde oder nicht. Ich habe überhaupt nichts dazu geschrieben.

 

 

Pascal, und jetzt schau dir mal die Deutschlandkarte mit den Bundesländern an ob das stimmt was ich dazu geschrieben habe.

 

Gabi37
Level 10
Germany

Warum ist es eigentlich nicht möglich, sachliche Aussagen einfach mal so stehen zu lassen, ohne dem Verfasser aus der Luft gegriffene Motive zu unterstellen und persönlich anzugreifen? 

 

 

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Interessanter Ansatz und grundsätzlich sicher auch richtig. 

Hier also eine sachliche Aussage: 

Ihr könnt weiterhin in Menschenschlangen stehen, euch mit all euren Freunden im Freien treffen und fremden Menschen die Hand geben. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euch sogar gegenseitig anhusten. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das verbietet.

 

Bitte möglichst schnell und weit verbreiten, das sollte jeder wissen! 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Ralf5  , @Sabine-Ingrid0  , @Christa0 

 

Jetzt ist auch die Bayerische Regelung auf dem Markt. Diese hatte Christa gefunden. Es handelt sich um 2 Dokumente

 

  1. Eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 16.3.2020

  2. Eine Allgemeinverfügung vom 18.3.2020 zu Änderung der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020

 

 

Die einschlägige Bestimmung lautet:

 

  • Die Regelung, dass der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken unter-sagt ist und hiervon nur Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art ausgenommen sind, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen, ist erforderlich und verhältnismäßig, weil nur durch Verringerung des Tourismus die massive und ungebremste Ausbreitung des Corona-virus verhindert werden kann.

 

 

Ich schreib's mal etwas klarer:

 

Die Zurverfügungstellung von Unterkünften für private touristische Zwecke ist untersagt.

Ausgenommen hiervon sind Unterkünfte die

 

  1. ausschließlich Geschäftsreisende aufnehmen

  2. Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen

 

 

Was sind denn bitte „Gäste für nicht private touristische Zwecke“ - ein Firmenausflug? Das wäre touristisch aber nicht privat. Besonders ernst scheint man es bei der bayerischen Staatsregierung mit dem Beherbergungsverbot nicht zu nehmen

 

----------------

 

Und dann habe ich in dieser Verfügung zu meinem Entsetzen noch folgende Formulierung gefunden:

 

  • Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt.

    Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.

 

 

Es dürfen also Hochzeiten mit unbegrenzter Teilnehmerzahl stattfinden?

Das darf doch nicht wahr sein.

 

Das kommt mir alles ziemlich löchrig vor. Es sieht so aus als ob da Interessengruppen Lobbyarbeit geleistet haben.

 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

Also @Ute42, so ein Quatsch! Welche Interessengruppen sollen in der jetzigen Krise Lobbyarbeit leisten? In Bayern wurde der Katastrophenalarm ausgerufen, das ist nun mal ein Ausnahmezustand, wie wir in dieser Form noch nicht hatten! Es werden ständig neue Verfügungen erlassen, da sich die Situation ja stündlich geändert hat oder ändern kann. Ich finde es ehrlich gesagt, voll daneben in der jetzigen Zeit um irgendwelche Formulierungen zu debattieren. Wir können froh sein, wenn wir alle irgendwie heil aus dieser Krise kommen. 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

Ich habe gestern eine Stornierung für Ende Mai bekommen, weil die Hochzeit, die zu besuchen gewesen wäre, abgesagt wurde...

Ich auch wegen einer abgesagten Taufe ..., ich glaube die meisten haben es längst kapiert dass Massenaufläufe zu vermeiden sind. 

Meistens sind es hier Jugendliche die sich nicht betroffen fühlen.

Pascal210
Level 10
BS, Germany

@Ute42  Deine Überheblichkeit ist wirklich Unmenschlich und du hast den Sinn und Lage absolut null verstanden.

Bei mir muss nicht ganz vorne angefangen werden, und ich kenne das die Gesetzte bei jedem Bundesland mit eigenen Süppchen sind. Die Lage ist aber Deutschlandweit sehr ernst und es erfordert mehr als deinen Schönheits Terminen ....

 

Was ist nicht privat , touristisch ist ? 
klarer geht es doch nicht : unvermeidbare BERUFLICH nur. Ausflüge beruflich? Nein wenn beruflich nur was unvermeidlich ist! 
ALLES was privat ist, auch Freunde besuchen ist zu lassen! 

 

Leute es kann doch mal nicht so schwer sein! Habt ihr den Sinn nicht verstanden?!

 

 

 

Es wurde zu Beginn klar gesagt :

Bitte untersagt private Besuche ...

Das Menschen hier nach Paragraphen erst suchen und die ernst der Lage nicht verstehen ist traurig genug.  
Da sollte egal sein wo in Deutschland... 


Hochzeiten? Beerdigungen :

die meisten stãdte haben bis 10 Personen erlaubt, auch das ist doch logisch ... gilt zu Versammlungen , Veranstaltungen.

Grössere Ansammlungen wurden bereits auch Polizeilich aufgelöst... 

Wenn es ein Bundesland holprig verfasst hat: benutzt den Verstand! Reisen und Ansammlungen... das sagt schon aus lieber sehr sehr klein, oder verschieben!

Die Vernunft einschalten!

Aber es werden eh bald weitere Ausgangssperren erfolgen , weil zu viele egoistisch und nicht den Sinn der bisherigen Maßnahmen verstehen. 

Solange hier so kleinkarierte Paragraphen Sucher gibt... statt eigene Maßnahmen die den Tourismus eindämmen gibt...braucht sich keiner wundern. 

 

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Ach, @Christa0 , nun sei doch kein Spielverderber und lass den ganzen Hobbyjuristen und Freizeitexperten ihren Spaß. Die haben nun mal ein extremes Mitteilungsbedürfnis und müssen sich ja auch in Krisenzeiten irgendwie artikulieren.

 

Bis wir diese Krise irgendwann überstanden haben, ist das Ganze hier ohnehin von einem öffentlichen airbnb-Forum zum privaten Blog von Ute geworden, dann schalten die das sowieso ab... 🙂 

 

 

In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne Krisenzeit mit hoffentlich noch vielen interessanten Verordnungen und ganz viel Diskussionsstoff.

 

Humor ist ja bekanntlich, wenn man trotzdem lacht!

Ute42
Level 10
Germany

.

 

Ich habe mich mit den Corona Verfügungen der Bayerischen Staatsregierung weiter befaßt und folgendes herausgefunden:

 

Das Verbot Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen gilt bis zum 30.3.2020. Allerdings rechne ich damit daß bis dahin eine neue Verfügung ergehen wird.

 

Ich hatte weiter oben geschrieben daß ich nicht verstehe, warum es für den Fall der Zuwiderhandlung keine Bußgeld bzw. Strafvorschriften gibt. Es gibt sie doch. Diese stehen aber nicht in den Verfügungen sondern sie stehen im Infektionsschutzgesetz.

 

Wer entgegen der Anordnung der Staatsregierung bis zum 30.3. dennoch private Gäste touristisch beherbergt muß mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Es wird in dieser Strafvorschrift übrigens genau auf die hier vorliegende Verfügung Bezug genommen, die sich aus §28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes herleitet.

 

--------------

 

In diesem thread herrscht eine ganz merkwürdige Stimmung.

 

Ich glaube es besteht unter allen Diskutanten Einigkeit, daß in der jetzigen Situation alles zu unternehmen ist um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

 

Ich selbst z.B. befinde mich seit einiger Zeit auf meinem Anwesen im Bayerischen Wald. Distanz zu anderen Menschen ein Kilometer. Der nächste Kontakt zu Nachbarn war Gestern, als der Besitzer des Waldstücks hinter mir mit einem Traktor mit Rückezange Bäume aus seinem Wald gezogen hat. Nächste Entfernung zu diesem Mann 50 Meter. Zuletzt war ich am Dienstag in einem Supermarkt, davon hatte ich an anderer Stelle berichtet.

 

Ansonsten habe ich alle sozialen Kontakte eingestellt und verlasse das Anwesen nicht. Friseur und Nagelstudio ist abgesagt, ich gehe nicht mehr zum Segafredo zum Cappuccinotrinken, ich gehe nicht mehr zum Essen, kein Shopping, kein Media Markt nichts. Ich dürfte von allen die in diesem Thread schreiben die wenigsten sozialen Kontakte haben, nämlich gar keine mehr.

 

Trotzdem werde ich angegriffen, und zwar weil ich mich mit der bayerischen Corona Verordnung befasse. Ich mache genau das, was eigentlich jeder Bürger des Landes machen sollte, sich darüber zu informieren welche Maßnahmen von der Regierung getroffen werden, was man darf und was man nicht mehr darf.

 

Weil das was ich hier mache vorbildlich ist und nicht angeriffen werden kann, zieht man aus allen möglichen Löchern und Ecken irgendwelche Sachen heraus um mich zu diskreditieren.

 

  • Die Tatsache daß ich darauf hinweise daß es in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt ist „überheblich“ und „unmenschlich“.

  • Die Tatsache, daß Baden Württemberg zwischen privaten und gewerblichen Unterkünften unterscheidet ist eine „Handlung“ von mir und die findet man „nicht so gut“.

  • Ich habe, obwohl ich in 17 Jahren 5000 Gäste beherbergt habe „wenig Erfahrung“, denn ich habe nur 6 airbnb Bewertungen.

  • Ganz wichtig: Ich habe 4000 posts geschrieben. Das stimmt, aber was hat das mit Corona zu tun?

  • Man findet es „voll daneben in der jetzigen Zeit um irgendwelche Formulierungen zu debattieren“.

  • Und außerdem bin ich ein „kleinkarierter Paragraphensucher“.

 

 

Es ist kein einziges sachliches Argument zu finden, es wird nur mit Dreck herumgeworfen.

 

Liebe Kollegen, mich ficht das alles nicht an. Ich verhalte mich vorbildlich und werde mich von niemandem davon abbringen lassen.

 

 

 

@Wolfgang12  eine eigene Meinung zu haben ist ja in Ordnung aber meinst du nicht dass du jetzt zu weit gehst mit deiner "Persönlichkeitsstudie" ? Ich finde das hat jetzt wirklich nichts mehr mit einer Diskussion zu tun und ich denke jetzt reicht es auch !

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Hallo zusammen,

 

ich verstehe es vollkommen, dass die aktuelle Situation viele Anspannungen mit sich bringt und dass wir von jeder Seite mit vielen Informationen regelrecht bombardiert werden, die uns verwirren können, so dass wir nicht mehr genau wissen, was stimmt und was nicht. 

Ich möchte euch alle nochmal darum bitten, daran zu denken, dass wir uns in diesen Zeiten zusammentun sollten und uns gegenseitig unterstützen sollten. Wir können natürlich diskutieren, Meinungen oder Nachrichten austauschen, aber bitte verhaltet euch respektvoll einander gegenüber. Danke! 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

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