hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohne auch in Deutsc...
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hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohne auch in Deutschland und habe eine Wohnung auf Gran Canaria gekauft, die ich jet...
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Hallo liebe Berlin Community,
Habt ihr Erfahung mit der Übernachtungsteuer?
Ich hatte keine Ahnung, dass sie bei Privatvermietungen notwendig ist.
Das Finanzamt meinte, dass hotels die 14% Übernachtungssteuer auf die Rechnung on top berechnen, und diese Steuer wird direkt vom Kunden bezahlt. Aber bei Airbnb ist es ja nicht so... Ich bekomme nur einen Netto Betrag, und Airbnb zahlt keine Übernachtungssteuer an das Finanzamt. Ich bitte um Hilfe!!!
Vielen Dank!
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
Ich kann nur immer wieder raten sich mit den Regeln und Gesetzten (möglichst im Voraus) zu beschäftigen und zu diesem Zweck konstant die Beiträge hier in der Community als aktives Mitglied aber auch in der Berlin Facebook Gruppe (Link ist angefügt) zu verfolgen. Es besteht immer noch in vielen Fällen große Unkenntnis über die elementarsten Prozesse und der Irrglaube die Vermietung in der privaten Vermögensverwaltung oder einfacher gesagt der Untervermietung (also Anlage V denn alles andere ist bei Kurzzeitvermietung per se Gewerbe) gäbe es andere Regeln als für die reguläre Beherbergung. Das ist falsch. Jeder der Airbnb etc. also Kurzzeitvermietung betreibt, egal welcher Rechtsform ist ein Beherbergungsbetrieb und unterliegt (mit wenigen Ausnahmen hauptsächlich Baurechtlicher Natur, oder in Bezug auf Unternehmens, Gewerbe oder Mehrwertsteuer) den selben Gesetzen und ist für die Einhaltung voll verantwortlich. Ganz egal wie sinnvoll das ist oder wie man (auch ich) das findet.
Nun zum konstruktiven...
Die von dir geschilderten Informationen von FA sind entweder falsch oder von dir falsch verstanden (Ich kenne die netten Mitarbeiter mittlerweile ganz gut und die geben auch die korrekten Infos bzw. sollten dir nach dem Gespräch ein Schreiben schicken oder geschickt haben in dem alles nochmal ganz genau drin steht (ist aber auch ganz einfach im Web zu finden, ich hänge es nochmal an) und deine erteilte Übernachtungssteuernummer beinhaltet. Diese musst du bei der quartalsmäßigen Übernachtungssteuererklärung dann bei Elster online (falls noch nicht vorhanden Account erstellen, dauert etwas) und der Rubrik "Nur Berlin u. Bremen" (oder so ähnlich) bei der Übermittlung angeben. Die Übernachtungssteuer beträgt 7,5% seit 01.01.2025 (Buchungszeitpunkt) bei Buchungen vor 2025 gilt die Regelung zum Zeitpunkt der Buchung (5%) Bei Airbnb aktivierst du die professionellen Gastgeber Tools (falls noch nicht geschehen) und konfigurierst dort dann (Eingabe deiner Steuernummer, Steuerprozentwert etc. und zwar nicht pro Gast/Nacht sondern die 2. Variante % von nettobuchungsbetrag!) Dann zieht Airbnb bei jeder Buchung den entsprechenden Betrag vom Gast ein, schlüsselt diesen gesondert auf und überweist ihn dir bei der Auszahlung mit. Diese Daten werden auch an das FA übermittelt aber nur zur Kontrolle du musst die Abwicklung und Erklärung so wie Zahlung an das FA selber machen, hast dann aber in deiner Buchführung wenigstens schonmal die korrekten Werte. Bei der Rechnungsschreibung an deine Gäste musst du die Steuer nicht extra ausweisen, kannst das aber machen und ist je nach eigenem Steuermodell evt. Sinnvoll beim Thema Umsatzsteuer. Die Info was Hotels machen ist in dem Fall erstmal für dich egal da diese fast immer eine direkte Schnittstelle haben wo der Prozess automatisch von einem Anbieter im Besten Fall sogar mit einer Direktschnittstelle auch für das Meldeverfahren online mit den Behörden besteht. Das ist aber wohl in deinem Fall erstmal nicht relevant und betrifft eher Gastgewerbe mit 10+ Betten. woher die Angabe der 14% kommt kann ich aber tatsächlich nicht nachvollziehen (wer das rekonstruieren kann soll sehr gerne aufklären?) Ich denke aber da ist irgendwas durcheinander gegangen 😉 Oder du hast dazu noch mehr Infos? Mein letztes Telefonat mit dem FA ist schon wieder etwas her 🙂
Beste Grüße und frohes Gastgeben!
(Gerade noch offline wegen Komplettabsturz der gesamten Verwaltung, geht demnächst wieder, hoffentlich)
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
https://www.facebook.com/groups/2065165687142297
Ich hoffe mit dem Thema Meldeschein neuste Änderungen der Gesetzlage bist du vertraut? Sonst gleich auch vertiefen 😉
Ich gebe mal Daumen und Kommentar für eine bessere Sichtbarkeit. 😁
Hast du dich da schon im Detail informiert, wie die gesetzlichen Regelungen ausschauen? Also ganz allgemein was die Kurzzeitvermietungen in Berlin angeht. Ich meine, man benötigt da auch eine Genehmigung.
Ich bin aber selbst keine Gastgeberin, verweise dann lieber erst einmal auf den Hilfsartikel zum Thema Berlin. Vielleicht ist da schon das ein oder andere Nützliche mit dabei.
Mal schauen, wer hier noch ein paar Tipps für dich hat. 😊
Ich kann nur immer wieder raten sich mit den Regeln und Gesetzten (möglichst im Voraus) zu beschäftigen und zu diesem Zweck konstant die Beiträge hier in der Community als aktives Mitglied aber auch in der Berlin Facebook Gruppe (Link ist angefügt) zu verfolgen. Es besteht immer noch in vielen Fällen große Unkenntnis über die elementarsten Prozesse und der Irrglaube die Vermietung in der privaten Vermögensverwaltung oder einfacher gesagt der Untervermietung (also Anlage V denn alles andere ist bei Kurzzeitvermietung per se Gewerbe) gäbe es andere Regeln als für die reguläre Beherbergung. Das ist falsch. Jeder der Airbnb etc. also Kurzzeitvermietung betreibt, egal welcher Rechtsform ist ein Beherbergungsbetrieb und unterliegt (mit wenigen Ausnahmen hauptsächlich Baurechtlicher Natur, oder in Bezug auf Unternehmens, Gewerbe oder Mehrwertsteuer) den selben Gesetzen und ist für die Einhaltung voll verantwortlich. Ganz egal wie sinnvoll das ist oder wie man (auch ich) das findet.
Nun zum konstruktiven...
Die von dir geschilderten Informationen von FA sind entweder falsch oder von dir falsch verstanden (Ich kenne die netten Mitarbeiter mittlerweile ganz gut und die geben auch die korrekten Infos bzw. sollten dir nach dem Gespräch ein Schreiben schicken oder geschickt haben in dem alles nochmal ganz genau drin steht (ist aber auch ganz einfach im Web zu finden, ich hänge es nochmal an) und deine erteilte Übernachtungssteuernummer beinhaltet. Diese musst du bei der quartalsmäßigen Übernachtungssteuererklärung dann bei Elster online (falls noch nicht vorhanden Account erstellen, dauert etwas) und der Rubrik "Nur Berlin u. Bremen" (oder so ähnlich) bei der Übermittlung angeben. Die Übernachtungssteuer beträgt 7,5% seit 01.01.2025 (Buchungszeitpunkt) bei Buchungen vor 2025 gilt die Regelung zum Zeitpunkt der Buchung (5%) Bei Airbnb aktivierst du die professionellen Gastgeber Tools (falls noch nicht geschehen) und konfigurierst dort dann (Eingabe deiner Steuernummer, Steuerprozentwert etc. und zwar nicht pro Gast/Nacht sondern die 2. Variante % von nettobuchungsbetrag!) Dann zieht Airbnb bei jeder Buchung den entsprechenden Betrag vom Gast ein, schlüsselt diesen gesondert auf und überweist ihn dir bei der Auszahlung mit. Diese Daten werden auch an das FA übermittelt aber nur zur Kontrolle du musst die Abwicklung und Erklärung so wie Zahlung an das FA selber machen, hast dann aber in deiner Buchführung wenigstens schonmal die korrekten Werte. Bei der Rechnungsschreibung an deine Gäste musst du die Steuer nicht extra ausweisen, kannst das aber machen und ist je nach eigenem Steuermodell evt. Sinnvoll beim Thema Umsatzsteuer. Die Info was Hotels machen ist in dem Fall erstmal für dich egal da diese fast immer eine direkte Schnittstelle haben wo der Prozess automatisch von einem Anbieter im Besten Fall sogar mit einer Direktschnittstelle auch für das Meldeverfahren online mit den Behörden besteht. Das ist aber wohl in deinem Fall erstmal nicht relevant und betrifft eher Gastgewerbe mit 10+ Betten. woher die Angabe der 14% kommt kann ich aber tatsächlich nicht nachvollziehen (wer das rekonstruieren kann soll sehr gerne aufklären?) Ich denke aber da ist irgendwas durcheinander gegangen 😉 Oder du hast dazu noch mehr Infos? Mein letztes Telefonat mit dem FA ist schon wieder etwas her 🙂
Beste Grüße und frohes Gastgeben!
(Gerade noch offline wegen Komplettabsturz der gesamten Verwaltung, geht demnächst wieder, hoffentlich)
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
https://www.facebook.com/groups/2065165687142297
Ich hoffe mit dem Thema Meldeschein neuste Änderungen der Gesetzlage bist du vertraut? Sonst gleich auch vertiefen 😉
Boh! Danke für deine umfassende Antwort, @Michael3255!
Jetzt hoffe ich, dass @Maria-Helene0 da so einiges Nützliches finden kann und vielleicht auch schon ein paar Schritte weiter ist? Halt uns auf dem Laufenden! 😁