Anfechtung wegen Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 S. 1 BGB

Stefan3959
Level 2
Heinsberg, Germany

Anfechtung wegen Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 S. 1 BGB

Liebe Mitglieder der Airbnb-Community,

 

ich habe ausversehen eine Unterkunft zu einem falschen Zeitraum gebucht. Als ich meinen Fehler am nächsten Tag bemerkte, habe ich sowohl Airbnb als auch meinem Vermieter gegenüber eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB erklärt. Über das sodann entstandene Rückgewährschuldverhältnis nach § 141 BGB müsste Airbnb mir sodann mein Geld zurücküberweisen.

 

Mir sind natürlich die internen Stornierungsbedingen bekannt. Diese sind aber hier nicht in der Lage das Anfechtungsrecht abzubedingen, weshalb mein Anspruch durchschlägt.

 

Mir ist natürlich bewusst, dass mein Fehler dumm und mein Verschulden war. Gott sei dank schützt das deutsche Zivilrecht auch – in meinem Fall unaufmerksamere – Verbraucher. 

 

Allerdings erreiche ich niemanden bei Airbnb, der mir weiterhelfen kann. Der (englischsprachige, telefonische) Support teile mir nur mit, dass die Anfechtung wegen Erklärungsirrtum in ihrem System nicht abgebildet sei und man mir daher nicht helfen könne. Im Übrige sei dies aber auch der einzige Kommunikationskanal, weshalb mir niemand weiterhelfen könne und ich mein Geld nicht zurückbekomme.

 

Hat jemand eine Ahnung/Erfahrung, an wem ich wenden kann? 

 

Vielen Dank!

12 Antworten 12
Till-and-Jutta0
Top Contributor
Stuttgart, Germany

@Stefan3959 Wenn du nicht die Funktionen des Systems nutzen sondern den zivilen Klageweg beschreiten möchtest, musst du dich wohl schriftlich an den vereinbarten Vertragspartner wenden: https://www.airbnb.de/help/article/2908#EUSchedule1

Vielen Dank für Deine Rückmeldung! 

 

Diese internen Regelungen von Airbnb finden in meinem Fall keine Anwendung. Da ich in diesem Fall als Verbraucher, nicht als Unternehmer auftrete, ist es Airbnb aufgrund zwingendes prozessualen deutsches Zivilrecht, nicht möglich, hießiges abzubedingen.

 

Zudem besteht in solchen Fällen - ohne eine Zivilklage - die Möglichkeit, über das gerichtliche Mahnverfahren einen titulierten Anspruch zu erlangen. 

 

Soweit ich also seitens meiner Vertragspartner keine zielführende Antwort mehr erhalte, muss ich wohl zunächst ein europäisches Mahnverfahren einleiten.

Till-and-Jutta0
Top Contributor
Stuttgart, Germany

Ist ein Mahnverfahren möglich, wenn Widerspruch zu erwarten ist?

Ja, ein Mahnverfahren ist auch möglich, wenn ein Widerspruch zu erwarten ist. Airbnb hätte sodann 30 Tage Zeit, um auf die gerichtliche Mahnung zu reagieren. Anschließend wäre es sofort vollstreckbar. 

 

Ich erhoffe mir, dass jemand rechtskundiges sich meinem Fall annimmt, weil das einschlägige Recht hier sehr deutlich. Der englisch sprachige Support beschränkt sich nur darauf mitzuteilen, dass – was natürlich sein kann, rechtlich aber unrelevant ist – unser deutsches Anfechtungsrecht in deren System nicht abgebildet sei. 

 

Sollte Airbnb innerhalb von 30 Tagen der Mahnung des Gerichtes widersprechen, besteht die Möglichkeit, sofort Klage zu erheben. 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

Hi @Stefan3959 

 

Ich verstehe gerade die Diskussion hier nicht ganz. Als Gast kannst Du innerhalb von 48 Stunden kostenlos stornieren, bei einem verklicken usw. wenn der Check-in noch weiter als 14 Tage in der Zukunft liegt. Das ist mir jetzt in Deinem Fall nicht bekannt. Für welches Land Du gebucht hast und für wann. Das musst Du allerdings über das System machen, wir hier im CC sind nur Gastgeber, die anderen Gastgebern Hilfestellung anbieten können.

 

Ich würde mich da nicht auf die, oftmals, unkundige Aussage eines Support verlassen, jeder erzählt Dir etwas anderes. Denen muss man manchmal die eigenen Nutzungsbedingungen vorlesen, leider.

 

Stornierungsbedingungen für Reisen

 

https://www.airbnb.de/help/article/169

 

 

Das sind die Stornierungsbedingungen für Gastgeber

 

https://www.airbnb.de/resources/hosting-homes/a/choose-the-right-cancellation-policy-for-you-19

 

Welche gelten für Deine Buchung? Telefoniere schnellstens mit dem deutschen Support (030 30 80 83 80), wenn das noch klappen soll. Jeden Tag den Du verstreichen lässt bedeutet, schlechtere Karten.

 

Und bevor Du wirklich an einen Klageweg denkst, kostet nur Zeit und Geld, denke über eine Umbuchung zu einem anderen Datum nach, das geht mit Hilfe des Support und Gastgebers viel einfacher. Du sagtest ja, Du hättest einen falschen Termin genommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

 

Stefan3959
Level 2
Heinsberg, Germany

Guten Tag Gerlinde,

 

vielen Dank für deine Antwort! 

 

Die Herausforderung besteht hier darin, dass ich – nachdem ich meinen Fehler bemerkt habe – sofort die Buchung storniert und anschließend den Vertrag angefochten habe. Insoweit kann ich es leider nicht mehr umbuchen. 

 

Du hast natürlich Recht, dass prozessuale Mittel grundsätzlich Zeit und Geld kosten. In dieser Situation besteht aber der Vorteil, dass die Einleitung der gerichtlichen Mahnverfahrens mit 16€, die nach der rechtlichen Klärung von Airbnb getragen werden müssten, sehr überschaubar sind. 

 

Sollte Airbnb dem Mahnverfahren widersprechen, kann anschließend die Klage erhoben werden. Hier wären nach Beendigung des Verfahrens die Kosten ebenfalls von Airbnb zu tragen. 

 

Ich fände es aber schade, wenn ich diesen Weg gehen müsste. Dieser Sachverhalt ließe sich nämlich schnell befrieden, sofern jemand mit juristischem Sachverstand von Airbnb sich diesem Fall annehmen würde. 

 

Stefan3959
Level 2
Heinsberg, Germany

Ferner besteht hier der Vorteil, dass mögliche Verjährungsfristen bzw. Fristen zur Geltendmachung gehemmt sind, insoweit ist das Verstreichen von einem oder mehreren Tagen unbeachtlich.

Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

Die Rechtslage ist soweit klar, dass es den Erklärungsirrtum gibt und der nicht bei AirBNB automatisiert ist. Aber ob das für deinen Fall zutrifft (nicht jeder Irrtum ist ein Erklärungsirrtum), wird im Zweifelsfall ein Richter beurteilen müssen.

 

Der Mahnbescheid kostet übrigens mindestens 36 Euro, keine 16, zumindest in Deutschland. Im Ausland entsprechend mehr. Hat das Geld überhaupt Airbnb? Oder forderst du nur die Gebühren zurück und wendest dich separat an den Gastgeber wegen dem Rest?

 

Aber so rein prinzipiell könnte ein Brief an deinen Vertragspartner dafür sorgen, dass das nicht über den normalen Support läuft und sich ein sachkundiger Mensch damit beschäftigt.

Till-and-Jutta0
Top Contributor
Stuttgart, Germany

@Stefan3959 Mittlerweile sind 2 Monate ins Land gegangen. Bist du mit dem Mahnverfahren weiter gekommen?

Ich hatte über LinkedIn mit Mitarbeitern des legal Teams geschrieben und die haben sich meinen Sachverhalt angenommen und sodann – nach einer kurzen Prüfung – eine Rücküberweisung über das entsprechende Team veranlasst 🙂

 

Insoweit brauchte ich kein Mahnverfahren mehr zu bemühen. 

Tim3932
Level 2
Stuttgart, Germany

Hey @Stefan3959 , mir ist genau das selbe passiert, weswegen ich den Vertrag anfechte und über den Airbnb Support komme ich hier nicht weiter. Falls das über einen kürzeren Weg als über das Mahnverfahren geht, könntest du mir auf Irgendeinem Weg den Ansprechpartner, den du kontaktieren konntest zukommen lassen? 
Danke dir schon mal 🙂 

Brandon935
Level 1
Rotenburg, Germany

Guten Tag @Stefan3959, falls du das hier noch siehst. Ich befinde mich in einer sehr ähnlichen Lage und wollte nachfragen, ob du das Schreiben selber oder vom Anwalt schreiben lassen hast? Was mich noch interessieren würde, welchen aus welchen Anfechtungsgrund hast du den Vertrag angefochten. Wäre sehr nett, falls du mir darüber Auskunft geben könntest.

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