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Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe eine Buchungsanfrage, der Gast möchte aber unbedingt auch von mir eine Rechn...
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Hi, ich kann leider keine eindeutige Antwort finden, wie man die Übernachtungssteuer berechnet. Voraussetzung ist, dass ich keine USt zahle. Über welchen Betrag muss ich die Übernachtungssteuer bezahlen? Wie ich im Leitfaden lese, sind 'Vermittlungsprovisionen, sofern sie dem Gast vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt werden' auszuschließen. Was heißt das? Also ohne Servicegebühr da dieses seperat in Rechnung gestellt wird, richtig? Wie ist das mit der Gastgebergebühr? Muss darauf Übernachtungssteuer bezahlt werden, oder nur auf den Betrag, den ich von Airbnb überwiesen bekomme?
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Ich habe gerade mit der zuständigen Behörde gesprochen und sie haben es mir erklärt: Man bezahlt die Übernachtungssteuer in Berlin auf den Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr, jedoch exklusive Servicegebühr.
Der Grund dafür ist, dass die Servicegebühr vom Gast separat bezahlt wird und daher nicht zum Übernachtungspreis gehört. Das gilt nicht für die Gastgebergebühr, da der Gast diese nicht direkt sieht.
Außerdem hat sie mich darauf hingewiesen, dass die Berechnung wie folgt aussieht: (Bei Kleinunternehmerregelung Brutto = Netto) Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr / 105 x 5 = zu bezahlende Übernachtungssteuer. Wenn zum Beispiel der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/105*5 = 4,76 €. Daher ist die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,05 (also im Rechenbeispiel 100/1,05 = 95,23 €), laut diesem Mitarbeiter des Finanzamtes Marzahn.
Seit dem 01.01.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % , damit sind die Berechnungen wie folgt:
- Wenn der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/107,5*7,5 = 6,98 €.
- Damit wird die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,075 (also im Rechenbeispiel 100/1,075 = 93,02 €)
Leute lasst euch nicht durch Airbnb Gebühren etc. verwirren. Auch wenn das Thema rechtlich unklar bzw. strittig ist (jedoch ein anderes Thema und in dem Fall zu komplex) Kommt es bei der Bemessungsgrundlage auf den netto Gesamtpreis der Übernachtung an, welche in Rechnung gestellt wird. Zur Rechnungsstellung ist der Vermieter verpflichtet denn der Vertrag kommt zwischen Vermieter bzw. Beherbergungsbetrieb und Gast zustande und ist die Rechtsgrundlage. Airbnb-Gebühren, Reinigung oder was auch immer sind Werbekosten welche bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage keine Rolle spielen und auch auf der Rechnung (zumindest meistens) nicht auftauchen. Sondern nur der Netto-Gesamtpreis + Übernachtungssteuer (Kann ausgewiesen werden, muss nicht) (+ Umsatzsteuer je nach dem ob angewendet oder nicht). Die von Airbnb ausgestellte Rechnung an den Host über die Gebühren können wiederum als Werbekosten abgesetzt werden, hat aber nichts mit der Übernachtungssteuer zu tun sondern nur relevant bei der Einkommensteuererklärung.
Kopiert aus aktuellem Übermittlungsprotokoll von heute der Hinweis (ist verwirrend bedeutet aber bei Anwendung von §4 Absatz 2 mit 7,5% genau das von mir geschilderte)
"Für die Summen der Bemessungsgrundlagen nach § 4 Absatz 2 ÜnStG ist der Nettoübernachtungspreis (=
Bemessungsgrundlage) zu schätzen, wenn das Entgelt von Dritten (Buchungs-/Reservierungsportalen) vereinnahmt wurde "
Ich bin kein Steuerberater, nur der Hinweis!
Hallo Dolf747, vielen Dank!
Zur Rückversicherung eine Frage: d.h. die Bemessungsgrundlage ist der an die Hosts ausbezahlte Betrag? Oder der Betrag minus die Servicegebühr für Gäste (Service-Gebühr fällt ja für beide Seiten an)?
Ganz herzlichen Dank für eine kurze Antwort!
Hi @Dolf747 @Michael3255 , die Bemessungsgrundlage ist dann, was in der CSV, die man sich auf Airbnb von den eigenen Transaktionen herunterladen kann, als "Bruttoeinkünfte" bezeichnet wird, korrekt? Herzlichen Dank!
Da es unterschiedliche Steuermodelle und Vermieterkonten gibt, will ich das so pauschal nicht auf deine "CSV" Daten bestätigen.
Es sind eben 7,5% von deinem netto Übernachtungseinnahmen (bei Anwendung von § 4 Absatz 2 ÜnStG)
Nochmal Zitat:
"Für die Summen der Bemessungsgrundlagen nach § 4 Absatz 2 ÜnStG ist der Nettoübernachtungspreis (=
Bemessungsgrundlage) zu schätzen, wenn das Entgelt von Dritten (Buchungs-/Reservierungsportalen) vereinnahmt wurde "
Hallo Dolf747
Danke für Deine Eläuterungen, gestatte mir zwei Fragen:
wie kann es sein, dass die Gastgebergebühr mit eingerechnet werden muss, das ist doch Geld, das ich nie bekommen habe und es ist doch der Verdienst von Airbnb, sodass nach meinem Verständnis Aibnb das versteuern muss. Ich weiß, das ist ne andere Steuer, aber mein Übernachtungspreis und das Geld, das ich bekomme, reduziert sich halt nun mal um die Gastgebergebühr. Wieso soll ich auf einen Preis Steuern bezahlen, den ich nicht erzielt habe?
Dann Deine Berechnungen: ich bin eine mathematische Analphabetin: Wenn ich in das Formular (2025) eingebe:
Anzahl der Übernachtungen = 1
Summe der Bemessungsgrundlagen = 100
Dann errechnet das Formular für die Steuer, meiner Ansicht nach korrekt, 7,5€
Wie kommst Du auf 6,98€?
Was bedeutet 100/107,5*7,5 = 6,98 €.
Vielen Dank schon mal
LG Kathrin
Bis eben dachte ich eigentlich, ich bin mathematisch nicht Leerland...
Ich gebe @Dolf747 noch ein @ dazu, damit er auch eine Nachricht bekommt, dass er erwähnt wurde. Mal schauen, was er dazu sagen kann. 😊
Laut die Mitarbeiterin des Finanzamt, mit wem ich gesprochen habe, muss Mann die Übernachtungssteuer über den Preis inklusive Gastgeber bezahlen da das Gasgebergebühr nicht separate bei Gast in Rechnung gestellt wird. Das kannst du unfair finden aber ist einfach so, steht auch mehr oder wenig in Leitfaden so umschrieben.
Die 7,5% muss man rückwirkend rechnen, also den Betrag das der Gast bezahlt ist quasi schon inklusive, deswegen muss diese teilen durch 1,075 um den Betrag ohne Übernächstungsteuer zu bekommen. Dann kommt man bei ein Übernachtungspreis vo. 100 Euro auf 6,98 Euro Übernachtungsteuer.
Hoffe das Hilft. LG Dolf
Danke, glasklar. LG Kathrin
Danke für die schnelle Antwort, @Dolf747 und dir auch Danke für die schnelle bestätigung, dass es geholfen hat, @Kathrin278. Glasklar liest man da gerne! 😁