Deutschland: Fototapeten in Fotos sind keine Urheberrechtsverletzung

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Deutschland: Fototapeten in Fotos sind keine Urheberrechtsverletzung

BHG-Urteil:

 

Entwarnung auch für Airbnb-Gastgebende: das Zeigen von Fototapeten in Fotos im Internet (also auch im Inserat) stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Die vom Fotografen versandten Abmahnungen sind nicht rechtens. Der Zivilsenat hat jetzt entschieden, dass der Fotograf stillschweigend zugestimmt habe, dass die Tapeten so genutzt werden dürfen, denn es sei üblich und vorhersehbar, dass Menschen Räume mit Fototapeten fotografieren und die Aufnahmen ins Internet stellen. Wenn der Fotograf das nicht wolle, müssten diese Einschränkungen beim Verkauf der Tapete den Käufern deutlich gemacht werden, etwa durch das Anbringen von Hinweisen. Dies sei in den Fällen nicht geschehen. Siehe https://www.heise.de/news/BGH-Urteil-Fotos-und-Videos-mit-Fototapeten-sind-keine-Urheberrechtsverlet...

 

Noch in 2022 hatte das Landgericht Köln die Inhaberin einer Ferienwohnung zu Schadensersatz verurteilt, weil auf einem online veröffentlichten Bild der Wohnung eine Fototapete prominent zu sehen war. Die Urheberrechte des Fotografen seien verletzt worden, siehe https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/urheberrechts-abmahnung-wegen-fototapete-das-bild-einer-...

2 Antworten 2
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Till-and-Jutta0 

 

Danke fürs Teilen und in der Reihenfolge! 😅

 

Die Logik hinter dem ersten Urteil....wenn es so wäre, würde doch niemand bewusst eine Fototapete oder überhaupt Post etc nutzen, um einen Wohnraum zu dekorieren, wenn man dann beim Vermieten oder Verkauf alles abdecken müsste.

 

Vielleicht brauchten die abmahnenden Künstler eine kleine Finanzspritze hier und da? 😉

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Michael3255
Level 10
Berlin, Germany

Danke! Dieser Fall ist auch sehr fies, jedoch ist die Beachtung von Urheberrechten und vielem mehr häufig ein Problem bei Fewo-Vermietern im Privaten... Es wird hier gerne übersehen das mit dem Betreiben einer Ferienwohnung Pflichten und Sorgfalt einher geht und wenn auch privat vermietet einem Gewerbe diesbezüglich ähnliche Verpflichtungen gelten. Das gilt für geschützte Musik (Gema) , Bilder  und auch GEZ für Beherbergungsbetriebe. Auch ist vielen nicht klar das die meisten Einrichtungsgegenstände, Möbel bis hin zum Netflixzugang nur für Private Verwendung gedacht sind und eine andere Nutzung wie z.B. in einer Fewo zum Verlust der Garantie/Gewährleistung, Verlust des Versicherungsschutzes (außer man versichert die Fewo speziell) und sogar zu Schadenersatzzahlungen, Abmahnung oder andrer Haftung führen kann. Egal wie man das findet und ob das gerechtfertigt ist, es ist so und ist den wenigsten Klar was das bedeutet. Thema wird das meistens erst im seltenen Fall das es Ärger gibt. Meistens wird sich erst dann mit der Rechtslage beschäftigt. Eine Re4chtschutzversicherung schadet da sicher auch nicht (für die Fewo!). Gleiches gilt für Fotos etc. die von Gästen gemacht werden. Wenn auch meistens kein Problem so ist es auch Gästen nicht zwangsläufig erlaubt deine Räume zu fotografieren und das dann zu veröffentlichen und wenn doch und sogar eine Urheberrechtsverletzung vorliegt dann wird es spannend 🙂 Wir haben dafür spezielle Klauseln und für Events, Fotografen, oder Filmproduktionen sogenannte Motivrechtsverträge (also es wird dafür extra gezahlt)

 

Eines ist sicher, irgendwas ist immer 😉

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