Danke! Dieser Fall ist auch sehr fies, jedoch ist die Beachtung von Urheberrechten und vielem mehr häufig ein Problem bei Fewo-Vermietern im Privaten... Es wird hier gerne übersehen das mit dem Betreiben einer Ferienwohnung Pflichten und Sorgfalt einher geht und wenn auch privat vermietet einem Gewerbe diesbezüglich ähnliche Verpflichtungen gelten. Das gilt für geschützte Musik (Gema) , Bilder und auch GEZ für Beherbergungsbetriebe. Auch ist vielen nicht klar das die meisten Einrichtungsgegenstände, Möbel bis hin zum Netflixzugang nur für Private Verwendung gedacht sind und eine andere Nutzung wie z.B. in einer Fewo zum Verlust der Garantie/Gewährleistung, Verlust des Versicherungsschutzes (außer man versichert die Fewo speziell) und sogar zu Schadenersatzzahlungen, Abmahnung oder andrer Haftung führen kann. Egal wie man das findet und ob das gerechtfertigt ist, es ist so und ist den wenigsten Klar was das bedeutet. Thema wird das meistens erst im seltenen Fall das es Ärger gibt. Meistens wird sich erst dann mit der Rechtslage beschäftigt. Eine Re4chtschutzversicherung schadet da sicher auch nicht (für die Fewo!). Gleiches gilt für Fotos etc. die von Gästen gemacht werden. Wenn auch meistens kein Problem so ist es auch Gästen nicht zwangsläufig erlaubt deine Räume zu fotografieren und das dann zu veröffentlichen und wenn doch und sogar eine Urheberrechtsverletzung vorliegt dann wird es spannend 🙂 Wir haben dafür spezielle Klauseln und für Events, Fotografen, oder Filmproduktionen sogenannte Motivrechtsverträge (also es wird dafür extra gezahlt)
Eines ist sicher, irgendwas ist immer 😉