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An alle, die wie ich gestern erschrocken sind, dass aus dem Reiseplan-Link in der Buchungs-Email von Airbnb kein Ausdruck ein...
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Hallo Community,
ich habe bei meiner letzten Reise vor dem Buchen den Haken "Dies ist eine Geschäftsreise" aktiviert und in den "Einzelheiten für die Abrechnung Deiner Reise" habe ich den Firmenname und die Adresse eingegeben.
Leider erscheint der Firmenname aber weder auf der Quittung noch auf der Mehrwertsteuerrechnung.
Das war bisher kein Problem. Denn durch den Link https://de.airbnb.com/reservation/receipt?code=XXXXXXXXXX&force_dynamic=true konnte ich dennoch auf eine Rechnung zugreifen bei der den Firmennamen enthielt - natürlich musste ich dabei die vielen X in der url durch den Bestätigungs-Code ersetzen. Dieser Link wurde aber scheinbar unlängst deaktiviert, jetzt letzt er nur noch zur Übersichtsseite der Reisen.
Ich habe mittlerweile wiederholt bei airbnb angerufen. Aber mir konnte nie geholfen werden. Auch zu Supervisern kann man nicht mehr durchgestellt werden. Daher seid ihr jetzt meine letzte Hoffnung. Sonst kann ich Airbnb ab jetzt nicht mehr geschäftlich verwenden 😕 Kennt ihr einen Weg wie man den Firmennamen auf die Rechnung bekommt?
Viele Dank für eure Hilfe,
Christian
Es tut mir leid zu lesen, dass der "Trick" nicht mehr funktioniert, dir aber niemand beim Support eine vernünftige Antwort geben kann. Wozu kann man denn dann da das Häkchen machen?
Da hatten wir vor kurzer Zeit eine ähnliche Frage, wobei dem Suchenden vom Support gesagt wurde, das ginge nicht mehr.
Auch wenn man vom Gastgeber eine Rechnung erhalten kann/sollte, hilft das dann nicht wirklich für die eventuelle Servicegebühr, die an Airbnb gezahlt wurde.
Was sagt denn der Support zum Thema Airbnb for Work? In diesem Artikel wird es zwar erwähnt, führt aber nur zur Startseite.
Vielleicht gibt es hier aber doch noch den ein oder anderen Mitleser, der da mittlerweile weitere Erfahrungen machen konnte, oder noch andere Tricks in petto hat.
Hallo @Juliane ,
der Support hatte mir den Artikel auch schon geschickt. Aber auch da sind meine Einstellungen korrekt 😕
Ich hoffe noch immer, dass ich hier nicht der einzige mit dem Problem bin.
Sonst baue ich mir aus MwSt-Rechnung, Quittung und Anfrage ein großes pdf Dokument und hoffe, dass das Finazamt das einmal akzeptiert. Denn ohne einen Lösung für dieses Problem kann ich Airbnb beruflich nicht mehr verwenden.
Das tut mir leid, dass es da so gar keine Lösung zu geben scheint. Gerade bei Geschäftsreisen ist es doch wichtig, dass die Firmendaten mit dabei sind.
Ich weiß jetzt nicht, ob du es bereits mehrfach probiert hast, aber hast du dich noch einmal beim Support gemeldet? Ich würde aber auch verstehen, wenn man dann auch keine Lust mehr hat, dem hinterherzurennen. Ob das Finanzamt so etwas akzeptieren würde, wäre sicherlich jetzt keine Sache, auf die man schnell eine Antwort erhalten könnte? Man kann ja nicht mal eben rumprobieren, um zu sehen ob es klappt.
Ich hoffe, es gibt dazu noch Meinungen oder Tipps, denn wie du auch sagst, du kannst ja nicht der einzige sein, der vor diesem Problem steht.
Ich habe hier das gleiche Problem. Ich möchte meine Quittung für Geschäftsreisen nutzen, doch die MwSt ist nicht ausgewiesen, was mir leider so für die Steuererklärung in meinen Geschäftsreisen so nicht hilft. Der Link führt zu einer nicht vorhandenen Seite.
Den Link zur Mehrwertsteuerrechnung in den Quittungen, der führt mich immer zu einer nicht vorhandenen Seite (404).
Meinst du dem aus dem Start-Post, diesen hier: https://de.airbnb.com/reservation/receipt?code=XXXXXXXXXX&force_dynamic=true
Falls ja, das war eine URL, die für @Iris-and-Chris0 funktioniert hatte, dann aber nicht mehr.
Außerdem denke ich, müssen die Xe mit der Buchungsnummer ersetzt werden. Das würde zumindest (für mich) spontan Sinn ergeben. 🤔
Meines Wissens ist der Grund für die Angabe "Geschäftsreise" der, damit in einigen Orten KEINE "Kurtaxe" für die Übernachtung erhoben werden kann, diese "Taxe" ist nur bei privat veranlassten Reisen fällig. So zumindest bei mir in Orten vorgekommen, die für Übernachtungen solche "Taxen" für Touristen/Privatpersonen erheben.
Die Umsatzsteuer für die Übernachtungen ist meines Wissens unabhängig davon auszuweisen, ob der Gast privat oder geschäftlich bleibt (Langzeitmiete und "Kleinunternehmertum" ausgenommen). Aber bitte ggfs. den Stb fragen.