Gastgeber in Stuttgart

Prakhar4
Level 1
Stuttgart, Germany

Gastgeber in Stuttgart

Ich bin auf dem Weg, ein Gastgeber auf airbnb in Stuttgart zu werden. Ich habe erfahren, dass man für die Vermietung seiner Wohnung auf Airbnb in Stuttgart eine Genehmigung der Stadt braucht. Weiß jemand etwas über diese Situation? Es wäre eine große Hilfe, wenn Sie einige Informationen zur Verfügung stellen können.
Vielen Dank im Voraus

7 Antworten 7
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Yurdagül0
Level 2
Stuttgart, Germany

Mein Rathaus hat gemeint, dass ich keine Genehmigung brauche. Genauso wie, dass ich keine brauche, wenn ich meine Wohnung komplett vermieten würde:)

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Yurdagül0, hast Du am Rathaus erwähnt, dass es sich um Kurzzeitvermietungen zum Zwecke der Fremdenbehergung handelt? Oder handelt es sich bei Dir um eine Zwischenvermietung? Ich würde mir die Auskunft vom Rathaus schriftlich bestätigen lassen.
 
Siehe Auszug aus der Satzung in Stuttgart:
Was ist eigentlich Zweckentfremdung?

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere vor, wenn dieser

  • zu mehr als über 50 Prozent Gesamtfläche,
  • für mehr als 10 Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, wobei eine solche Vermietung nur nach vorheriger Registrierung bei der Gemeinde überhaupt erfolgen darf.
  • Wichtig:
    Vor dem Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs, insbesondere auf Internetportalen, ist das Vermietungsobjekt jedoch bei der Gemeinde zu registrieren. Der dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. der Eigentümer) hat dies bei der Gemeinde vorab anzuzeigen. Die von der Gemeinde mitgeteilte Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des für diesen Zweck genutzten Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.
Fällt auch Zwischenvermietung darunter?

Nein. Wer zum Beispiel länger im Ausland ist und die Wohnung in dieser Zeit zwischenvermietet, ist nicht von der Satzung betroffen. Gleiches gilt auch für Menschen, die einen Zweitwohnsitz in Stuttgart haben.

Zweckentfremdung | Landeshauptstadt Stuttgart

Yurdagül0
Level 2
Stuttgart, Germany

Hallo Christa,

vielen Dank für die ausführliche Information. Ich denke, die zuständige Dame in meinem Rathaus hat nicht gewusst, wovon ich rede, oder ich habe mich zu knapp ausgedrückt. Ich denke auch, dass da etwas gemacht werden muss.

Auf der anderen Seite ist das etwas anderes, weil ich nur an paar Wocheneden und nur einen geringeren Teil als 50% vermieten will. Sie sprach vom Finanzamt wegen zusätzlichen Einnahmen. 

Ich hoffe, dass das dann stimmt. 

Liebe Grüße

@Yurdagül0, ja Deine Mieteinnahmen zählen zu Deinem steuerpflichtigem Einkommen. Falls es sich um eine Mietwohnung handelt, denke auch dran, Dir das Einverständnis zur Untervermietung vom Deinem Vermieter zu holen. Ohne Genehmigung riskiert Du sonst eine Kündigung.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Yurdagül0 Bei welchem Rathaus hast du nachgefragt?

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