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Ich möchte eine Buchung durchführen, möchte aber nicht meine Kreditkarte angeben, oder per Paypal zahlen. Ich möchte per Rech...
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Hallo liebe AirBnb-Gemeinschaft,
meine Internet-Recherche hat ergeben, dass Einnahmen aus AirBnb Vermietungen ab dem ersten Euro nur einkommenssteuerpflichtig sind (vorrausgesetzt sie sind als Privatvermietung anzuerkennen). Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass zur Ermittlung der zu zahlenden Steuer die Werbungskosten, in diesem Falle Hausgeld, Strom, Wasser, Gas, etc, abgezogen werden können. Wer weiß darüber Bescheid, oder hat soetwas schon in seiner Steuererklärung angegeben? Welche Kosten können genau gegengerechnet werden?
Ein kleines Beispiel: Wenn ich 1000€ im Monat an AirBnb Einnahmen habe und 250€ an Werbungskosten, würde ich nur auf 750€ Einkommenssteuer (42% Höchstsatz) zahlen: 315€.
Ich erwarte keine verbindliche Steuerrechtliche Aussage, allerdings würde ich mich für meine Orientierung über eure Hilfe sehr freuen.
LG
Stefan
Hallo Stefan,
Steuerberater können in diesem Fall SEHR hilfreich sein. (Kann man im Jahr drauf auch absetzen...)
Hallo, fuer steuerliche und rechtliche Aspekte gibt es ein Unterforum:
Verantwortungsvoll Gastgeben
Dies ist meines Wissens nur fuer registrierte Gastgeber zugaenglich und wird auch von keiner Suchmaschine
durchsucht, wenn Airbnb das richtig konfiguriert hat.
Sonst kann naemlich auch das Finanzamt mitlesen.
Und es ist bekannt, dass das Finanzamt vieles bewusst zu Ungunsten der
ehrlichen Steuerzahler unternimmt, um es gelinde zu sagen.
Man kann natuerlich auch das Finanzamt um dessen Meinung fragen,
wenn man nichts zu verbergen hat und hoffnungsvoll glaubt, das Finanzamt
gibt eine neutrale Antwort.
Oft maulen die aber bei Anfragen rum wegen angeblicher Ueberlastung.
Es stimmt, viele diffiziele Steuerfragen darf und kann nur ein qualifizierter Steuerberater
beantworten und ist fuer seine Antwort und Entscheidung auch haftbar.
Kostet dann natuerlich ws, was bei mir manches Jahr 5000 EUR Kosten fuer den Steuerberater
uebersteigt.
Bei einfachen Faellen ist das natuerlich weniger.
Aber selbst wenn Du die Kosten fuer den Steuerberater absetzen kannst, ist dies nur ein
Bruchteil der entstandenen Kosten.
Schwierig wird es auch, wenn man private Kosten von den "Betriebskosten" trennen will.
Sind bei gemeinsamer Wohnung mit dem Gast z. B. die neuen treppenstufenteppiche
privat bezahlt worden oder zaehlen zu den absetzbaren Kosten,
oder der neue superteure Hightechkaffevollautomat, die wegen Mehreinsatz neu beschaftte Waschmaschine, ...
Noch komplizierter wird es, wenn die Sache umsatzsteuerrelevant ist.
Ach so, es gibt ja auch die #Lohnhilfevereine,
die werden aber wohl kaum diese steuerlichen Aspekte aus anderen
Einnahmen als Lohn beantworten.
Wir hatten die Diskussion schon ein paar Mal in der Gruppe der Münchner Gastgeber. Auch damals habe ich schon folgenden Link gepostet:
Ich vermiete schon seit einigen Jahren via Airbnb etc. und habe das Thema ausführlich mit meinem Steuerberater "aufgearbeitet" und das Finanzamt war bisher immer zufrieden mit meiner Aufstellung. Jeder Gastgeber hat jedoch individuelle Rahmenbedingungen, was seine eigene Situation und die Unterkunft anbetrifft. Zudem sind je nach Ort auch noch verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Daher empfehle ich allen Gastgebern, die Angelegenheit mit einem Profi zu besprechen und natürlich auch Belege für Investitionen in die vermietete Unterkunft (Möbel, Reparaturen, Drogerieartikel, Bettwäsche ...) zu sammeln und sich auch die Fahrtkosten für die entsprechenden Einkäufe zu notieren (Fahrtenbuch o. ä.) und steuerlich geltend zu machen.
Lieber @Stefan4, ich muss @Veronica-and-Richard0 beipflichten, lasst uns das BITTE im geschlossenen Bereich "Verwantwortungsvoll Gastgeben" weiterbesprechen, der speziell für Steuern und Gesetze reserviert ist und von den Behörden nicht mitgelesen werden kann. Ich habe dort gepostet, wie wir es machen. Hier im öffentlichen Bereich werde ich mich nicht weiter dazu äußern.
[@Dimitri0, wann bekommt der Steuern/Gesetze-Bereich endlich den Namen, der ihm gebührt?]
Hallo @Till-and-Jutta0 also ich habe alle Vorschläge und Anregungen schon brav weitergeleitet 🙂 und soweit ich weiß liegt momentan das Hauptaugenmerk die Funktionalität des CC zu verbessern, aber ich hoffe das alles mit der Zeit bald umgesetzt wird.
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wie kann ich die seit jahren angeschafte Möbel als Webungskosten ansetzen?