Köln: Wohnraum ID 1 Zimmer in selbst genutzter Wohnung

Katharina377
Level 2
Cologne, Germany

Köln: Wohnraum ID 1 Zimmer in selbst genutzter Wohnung

[Dies wurde zunächst als Antwort in diesem älteren Thread gepostet.]

Hallo Karin,

ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich wohne zur Miete in einer 100 qm Wohnung und vermiete 1 kleines Zimmer (ca. 18 qm) über AirBnB. Ist natürlich alles mit meiner Vermieterin abgestimmt.

Ich werde dieses Jahr bestimmt über die 90 Tage kommen und müsste entsprechend bei der Stadt Köln den Genehmigungsantrag für die Zweckentfremdung der Wohnung stellen. 

Hat jemand mittlerweile Erfahrungen mit dem Antrag bei der Stadt Köln dazu gesammelt? Habt ihr Tipps für mich?

Liebe Grüße

Katharina

 

7 Antworten 7
Juliane
Community Manager
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Hallo @Katharina377!

 

Bitte nicht wundern, ich habe deinen Kommentar aus dem alten Thread einmal in die Frische verschoben, aber auch oben verlinkt. So ist er etwas sichtbarer und geht da nicht so unter.

 

Ich tagge@Karin154 hier auch sicherheitshalber, falls sie eine Benachrichtigung für eine neue Antwort erhalten hat und sich wundert, wo diese abgeblieben ist. 😉

 

Zum Thema Vermieten in Köln gibt es im Hilfe-Center diesen Artikel hier. Und zum Stöbern hier im CC, ein Link zum Suchergebnis "Köln", welche die neuesten zuerst anzeigen sollte.

 

Vielleicht hat hier aber auch noch der ein oder andere "echte" Erfahrungen als Gastgeber gemacht und möchte diese hier teilen. 😊

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Michel9970
Level 1
Cologne, Germany

Hallo, gibt es zu dem Thema irgendwie Neuigkeiten? Ich stehe aktuell auch vor diesem Fall und weiß ehrlich nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen sollte. Bei der Suche habe ich hierbei nichts entdeckt, was mir weiter hilft.


Bisher sehe ich nur Fälle die sich auf ganze Wohnungen beziehen. Auch das Formular der Stadt Köln bezieht sich auf die gesamte Wohneinheit, was ich eher verwirrend finde.

 

Dazu habe ich mir Fauxpas geleistet, dass ich bisherige Übernachtungen nicht online gemeldet hatte... Ich habe hierzu die Regularien ende letzten Jahres missverstanden.

Jetzt hab ich mal das Wohnungsamt angeschrieben und hoffe die Situation klären zu können... 

Ich gebe da mal ein @ dazu, dann bekommt @Katharina377  auch eine Benachrichtigung.

 

Köln hört man hier des öfteren, aber selten dann auch ein Update oder Lösung. Die Daumen sind gedrückt, dass das Wohnungsamt schnell und schlüssig antwortet. Halte uns auf dem Laufenden! 😊

 

Wer mittlerweile Erfahrungen dazu gemacht hat, natürlich auch gerne hier melden. 

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Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

@Michel9970 
Ich habe genau die gleiche Situation:

100 qm Wohnung und davon vermiete ich zwei Zimmer und ein Bad über Airbnb, sowie zur Mitnutzung die Küche.


11/2023:
Ich habe online (über https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOHNRAUMID) einen Antrag gestellt. Am gleichen Tag habe ich einen Brief mit dem Antrag bei der Stadt Köln eingeworfen. 
Antwort der Stadt, dass die ganzen Details fehlen (der Brief kam noch nicht an). Es wurde auf diese URL verwiesen:
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=56-F32_AntrZweckentf&formtecid=3&areashortnam...

Eine Woche später:
Der Brief kam an. Es wurde jetzt folgendes nachgefordert:
- Sämtliche Buchungsdetails aus der Vergangenheit (ich hatte den Kalender gepflegt und auch zwei Bis-90-Tage-Wohnraum-IDs!)
- Grundrisse
Ich reiche beides kurzfristig ein.

06/2024:
Da die Stadt Köln nicht reagierte, bitte ich um die Wohnraum-ID, da nach meiner Meinung nach 6 Monaten die Genehmigungsfiktion eingetreten ist.
Die Stadt widerspricht. Es fehlen Unterlagen: Wofür ich mein Schlafzimmer benutze, welche Hausrenovierungen ich plane und ob der Flur (zwischen Eingangstür und Bad/Zimmer/Küche) ebenfalls von den Gästen genutzt wird. In meinen Augen Fragen um Zeit zu schinden. Die Stadt sagt, sie haben jetzt wieder 6 Monate Zeit zum antworten. Meine 90 Tage nähern sich dem Ende.
-> Beschwerde bei der Fachaufsicht
07/2024:
Die Stadt prüft, ob man aus der einen großen Wohnung zwei kleine machen kann und so eine davon dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen kann. Geht nicht (Glück gehabt, denn das hatte ich gar nicht auf dem Schirm).
-> Genehmigung wird erteilt.
27.09.2024:
Meine Beschwerde bei der Fachaufsicht wird mit allgemeinen blabla beantwortet und als erledigt betrachtet, da ich die Genehmigung erhalten habe. Es geht daraus nicht hervor, ob die Genehmigungsfiktion nach Meinung der Fachaufsicht nach 6 Monaten eingetreten ist oder nicht.

Hier noch mein leicht geschwärzter Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantrage ich einzelne Räume in meiner Wohnung in der STRASSE für mehr als 90 Tage pro Jahr kurzzeitig vermieten zu dürfen.

 

Seit 2008 bin ich Eigentümer und nach der Renovierung bin ich 2009 eingezogen, ursprünglich mit meiner Frau und meinem Sohn. Die Wohnung hat insgesamt 100 qm (zzgl. 7qm Terrasse). Inzwischen ist meine Frau ausgezogen und mein Sohn nur noch teilweise bei mir. Seitdem ist mir die Wohnung eigentlich zu groß, aber ich besitze nur dieses eine Haus, fühle mich hier in der Gegend wohl und möchte nicht umziehen, zumal sich meine familiäre Situation wieder ändern kann. Auch möchte ich keinen dauerhaften Mitbewohner in meiner Wohnung haben. Deswegen habe ich im Sommer angefangen weniger als 50% der Wohnung über Airbnb zu vermieten. Immer dann, wenn es mir zeitlich gut passt. [...] ich schätze die sozialen Kontakte sehr, gehe auch z.B. mit den Gästen ins Restaurant oder wir kochen gemeinsam. Andererseits kann ich, sofern ich Ruhe benötige, einfach Tage im Kalender blockieren.

 

Laut Belegungskalender waren es in 4 Monaten 43 Nächte. Somit käme ich nächstes Jahr auf mehr als 90 Tage.

 

Da für mich weder eine WG noch ein Umzug in Frage kommt, geht durch das kurzfristige Vermieten kein Wohnraum verloren. Gerne kann eine etwaige Genehmigung auf die derzeitige Situation eingeschränkt werden (solange ich dort wohne, kein weiteres Wohneigentum besitze, weniger als 50% der Fläche).

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

@Ralf243 

 

Danke für den detaillierten Bericht! Mal schauen, wann das Kopfschütteln bei mir aufhört.

Diese Fragen! Nicht nur das mit dem Schlafzimmer, sondern auch mit dem Flur. "Nein, die Gäste steigen durch das Fenster ein, auch das Bad wird über das Fenster begangen." 🙄

 

@Michel9970 hilft das ein wenig weiter? 

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Michel9970
Level 1
Cologne, Germany

Auch von mir danke sehr! 
Ich finde das Verhalten des Amtsschimmels unmöglich.

 

Vor allem die Idee, man könne dann den Eigentümer dazu zwingen, aus der Wohnung 2 machen zu wollen, obwohl dieser selbst dort drinnen wohnt 🤦‍♂️

Ich kann’s verstehen wenn man verhindern will, dass man ganze Wohnungen Zweck entfremdet aber wenn es um die eigene bewohnte Wohnung geht, finde ich es nicht verhältnismäßig,

da so einen Aufstand zu machen. Das geht echt zu weit… Es gibt auch Leute die eben nicht an Dauerhafte WGs Interessiert sind und AirBnB eine flexible und zeitlich unverbindliche Möglichkeit bietet. Hab durchaus negativ Erfahrungen mit WGs gemacht die ich damit vermeiden kann…

 

Bei mir Scheitert es aktuell daran, dass die Hausverwaltung auf meinen Wunsch mit dem Antrag einfach desinteressiert ist und nicht reagiert. 

Ohne Unterschrift vom Eigentümer kann ich wohl nur die 90 Tage im Jahr nutzen 😕

 

Das Wohnungsamt hat sich übrigens bei mir nur mit ner generischen Mail gemeldet und ist gar nicht inhaltlich auf diese eingegangen.

Bisher habe ich auch keine negative Post erhalten, weil ich ich mir den Fauxpas mit dem Kalender geleistet hab.

 

Wenn es ein Update gibt, werde ich das hier rein schreiben. 

 

@Michel9970 

 

Das hast du gut formuliert! Dann bin ich mal gespannt, ob sich da noch etwas tut. Darf die Hausverwaltung einen solchen Antrag auch einfach ignorieren? 🤔

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