Es ist wohl Geschmacksache, aber ich finde die Gastgeberseit...
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Es ist wohl Geschmacksache, aber ich finde die Gastgeberseiten nicht sonderlich intuitiv, brauche deshalb öfter mal einige Ze...
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Ich habe eine Unterkunft gebucht und als "Dies ist eine Geschäftsreise" markiert, um auch eine Rechnung gem. §§ 14, 14a UStG zu erhalten. Diese kann ich nicht direkt über die Plattform abrufen. Im Support wurde ich nun an den 5. Agenten weitergeleitet, es werden widersprüchliche Aussagen getätigt, die ich alle dokumentiert habe und auch Versprechungen gemacht, an die sich nicht gehalten wird oder man schließt einfach das Ticket.
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Guten Morgen @Serge893, Leistungserbringer für die Vermittlung (120,96€ Airbnb-Servicegebühr) ist/war Airbnb.
Leistungserbringer für die Beherberungsleistung (Übernachtungen 670€ und Reinigung 50€) ist/war dein Host.
Für die Airbnb Leistungen holst du dir am besten die sog. Mehrwertssteuerrechnung mit USt. Ausweis (120,96€).
Für die Übernachtungen und Reinigung muss dir dein Host eine entsprechende (gesetzteskonforme) Rechnung (Quittung) mit der Endsumme 720€ ausstellen.
Viele der privaten Hosts sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig und stellen daher eine "Kleingewerberechnung" aus.
Hast du deinen Host schon nach einer Rechnung (über 720€) gefragt?
@Serge893, die Suche nach Inseraten mit der Angabe "Dies ist eine Geschäftsreise" bedeutet bei Airbnb nicht, dass du dann ausschließlich nur diejenigen Inserate zur Buchung angezeigt bekommst, wo dir Hosts Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausstellen.
Was ist denn dein Anliegen? Hast du vom Host keine Rechnung bekommen?
Hi @Udo6 ich habe folgende Leistungen über Airbnb bezogen und beim Buchen "Dies ist eine Geschäftsreise" aktiviert:
3 Nächte für 670,00 €
Reinigungsgebühr für 50,00 €
Airbnb-Servicegebühr für 120,96 €
Von meinem Konto sind 840,96 € abgebucht.
Nun bekomme ich eine "Quittung" von Airbnb mit der meine Buchhaltung nun wirklich nichts anfangen kann, da bspw. kein Rechnungsempfänger oder Ausweis der Umsatzsteuer.
Es gibt noch die Möglichkeit der sog. Mehrwertssteuerrechnung - Nomenklartur lasse ich unkommentiert - die lediglich die Airbnb-Servicegebühr mit USt. ausweis.
Nun ist nicht klar, wer ist der Leistungserbringer der Übernachtungen, wer der Reinigungsgebühr? Sind diese USt. pflichtig? Wer ist eigentlich Empfänger dieser Leistungen?
Mein Anliegen, simpel: Ich benötige 1 oder meherere Rechnungen mit denen ich nach deutschen Vorschriften die Ausgabe iHv 840,96 € belegen kann, damit diese gebucht werden kann und die USt. im Rahmen der UStVA abgeführt wird.
Die finale Aussage war "das können unsere Tools nicht" und man hat mir versprochen, der sich ein "Vorgesetzer" melden wird.
Um auf deine Frage "Hast du vom Host keine Rechnung bekommen?" einzugehen: nein.
Guten Morgen @Serge893, Leistungserbringer für die Vermittlung (120,96€ Airbnb-Servicegebühr) ist/war Airbnb.
Leistungserbringer für die Beherberungsleistung (Übernachtungen 670€ und Reinigung 50€) ist/war dein Host.
Für die Airbnb Leistungen holst du dir am besten die sog. Mehrwertssteuerrechnung mit USt. Ausweis (120,96€).
Für die Übernachtungen und Reinigung muss dir dein Host eine entsprechende (gesetzteskonforme) Rechnung (Quittung) mit der Endsumme 720€ ausstellen.
Viele der privaten Hosts sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig und stellen daher eine "Kleingewerberechnung" aus.
Hast du deinen Host schon nach einer Rechnung (über 720€) gefragt?
Danke @Udo6 und das verstehe ich. Du hast es richtig dargestellt, hier handelt es sich um 2 Tatbestände:
a) Vorsteuerabzugsfähige Rechnung von Airbnb für die Vermittlungen
b) ggf. vorsteuerabzugsfähige Rechnung vom Leistungserbringer der BeherberungsleistungEN
a) die Leistungen wurden als "Dies ist eine Geschäftsreise" während des Buchungsprozesses markiert. Die sog. Mehrwertssteuerrechnung ist nicht vorsteuerabzugfähig, da diese auf mich (Vorname, Nachname, PLZ und Land) ausgestellt wurde. Airbnb weigert sich eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung auszustellen. Daraus entsteht nachweißlich ein Schaden für das Unternehmen! Und die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB besteht.
b) eine Rechnung vom Host zu bekommen ist wie Glücksspiel... aber darauf könnte ich sogar noch verzichten, wenn ich eine entsprechend Darstellung von Airbnb bekommen würde. Die Quittung reicht dabei nicht aus, weil auch hier der Empfänger fehlt. Auch hierzu weigert sich Airbnb und kommentiert am Telefon, dass sie keine Tools dazu haben. Im Support Chat wird das Ticket als gelöst geschlossen ohne auf meine Frage einzugehen.
Ich habe eine Verbraucherbeschwerde eingereicht und parallel das Streitbeilegungsverfahren eingeleitet.
Vollstes Verständnis, wenn ein Case nicht in den Tools berücksichtigt wurde. Ich bin kooperativ und für jede zielführende Lösung dankbar. Nun werde ich seit 5 Tagen von einem Support-Agenten zum nächsten weitergereicht ohne dass eine Lösung in Sicht ist. Gleichzeitig durchlaufe ich wiederholt die gleichen Schritte, die mir als Lösung verkauft werden. Eine Weiterleitung an einen Vorgesetzten wird mir verweigert bzw. ich habe nun eine Support Chat Message mit der "Signatur" eines Vornamens und dem Zusatz "Supervisor" bekommen... ich weiß nicht was das bedeutet.
Während ich diesen Beitrag verfasse wurden im Support Chat Mitteilungen entfernt, die ich zuvor bereits gescreenshotet habe. Auch wird mir nun der Zugriff auf die Mehrwertssteuerrechnung untersagt. Gut, dass ich gestern alles gescreenshottet und dokumentiert habe. Zwischenzeitlich sind die Chat Mitteilungen wieder verfügbar, da ich das im Chat transparent gemacht habe. Ich habe alle Zustände dokumentiert.
Ehrlich gesagt verstehe ich es auch nicht, warum manche Hosts keine Rechnung ausstellen wollen.
Vielleicht ist es Marketing-suggeriert? "Erstelle jetzt ganz einfach dein Inserat und empfange Gäste aus der ganzen Welt" klingt ja wirklich easy. Gastgeben bzw. Beherbergen ist aber so vieles mehr, als nur ein Inserat erstellen, die Bude herrichten, ein paar (automatisierte) Nachrichten zu verschicken und dafür Kohle bekommen.
Geschäftsreisende, die oft nur zum Übernachten da sind, sind meiner Erfahrung nach äußerst willkomme Gäste. Warum manche Hosts sie durch solche Aktionen (keine Rechnung) verärgern und womöglich vergraulen, ist mir ein Rätsel.
Doch genug lamentiert 😀
Bei Airbnb ist der Besteller automatisch auch der Rechnungssempfänger, d.h. wenn du mit deinem Privataccount @Serge893 gebucht hast, werden für die Airbnb Rechnung die Informationen aus deinem Airbnb Profil herangezogen.
Anders wäre es wohl bei einer "Airbnb for Work" Buchung, wo die Airbnb Rechnung dann auf deine Firma/Arbeitgeber ausgestellt werden würde:
Airbnb suggeriert in diesem Fall dem Verbraucher, dass er über den Toggle "Dies ist eine Geschäftsreise" die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um eine "Geschäftsreise" zu buchen. Es gibt keinen weiteren Hinweis, man kann keine Rechnungsadresse o.ä. eingeben. Folglich bekommt man eben auch keine vorsteuerabzugsfähige Rechnung.
Gut zusammengefasst, @Udo0 !
Vielleicht sollten wir darüber mal eine FAQ schreiben; das Thema taucht ja öfters auf. Ich bislang einfach nur zu faul.
Muss ich hoffentlich nicht erwähnen, aber meine volle Unterstützung habt ihr! 😏