Kleinunternehmer

Sabine1067
Level 2
Oberderdingen, Germany

Kleinunternehmer

Hallo ich habe mich zuerst als Privater Anbieter eingetragen.

Habe jetzt zu Kleinunternehmer gewechselt. Wo trage ich das jetzt ein.

Beim Inserat kann ich nichts finden.

7 Antworten 7
Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

Hallo Sabine,

 

solange Du kein Gewerbe angemeldet hast, bist Du weiterhin ein privater Anbieter. Die s.g. Kleinunternehmerregelung hat lediglich steuerliche Gründe (insbesondere in Hinsicht auf die Umsatzsteuer - z.B. kein Vorsteuerabzug und Du darfst keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen). 

[nach bestem Wissen und keine Rechtsberatung]

 

Grüsse - Harald

Sabine1067
Level 2
Oberderdingen, Germany

Hallo Harald,

Ein Kleingewerbe habe ich jetzt angemeldet weil ein Gast eine Rechnung von mir benötigt für seinen Arbeitgeber.

Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

 
 
Da ich kein gewerblicher Anbieter bin, kann ich nur mutmaßen, dass Du lediglich unter "Konto ->Tools für professionelles Gastgeben -> Unternehmen -> Geschäftliche Angaben" die Daten des Unternehmens ergänzen musst.
Ohne Umsatzsteuer-Id (weil Kleingewerbe) sollte die alte Steuernummer gleichgeblieben sein und somit in den Kontoeinstellungen nicht geändert werden.
 
Bitte lass das aber bestätigen und Dich auch über weitere Konsequenzen informieren. 
 
Im Übrigen, kann man auch als Privatperson eine Rechnung erstellen (ohne Umsatzsteuer wie auch als Kleinunternehmer).
 
Vorlagen für eine Rechnung findest Du im Internet. Suche einfach mal nach "vorlage rechnung ferienwohnung"
Alternativ dazu gibt es z.B. vom Schafberger Verlag Rechnungsblöcke zu händischen Ausfüllen "Rechnungsblock für Fewo-Vermietungen".
Dort gibt es auch extra ein Kästchen zum Ankreuzen "ohne Mehrwertsteuerausweis gemäß Klein-Unternehmerregelung § 19 UStG"
 
Auch hier gilt "keine Rechts- und Steuerberatung"
Michael3255
Level 8
Berlin, Germany

Hallo, darf ich fragen in welchem Zusammenhang du das gemacht hast bzw. was du dir davon versprichst? Der Unterschied liegt hier hauptsächlich in der form der Steuererklärung vorher Privat Anlage V und nun EÜR als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer. (dies ist keine Steuer oder Rechtsberatung!) einen operativen bzw. steuerlichen Vorteil sehe ich nicht? Für Airbnb macht nur der Steueraspekt einen Unterschied. Anders ist es bei einer Gewerbeanmeldung (die wenn du explizit nicht mehr Privat bist) Vorgeschrieben ist mit allen sonstigen Pflichten eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs (Brandschutz, Nutzungsänderung, Zweckentfremdungs-Lizenz-Änderung=Genehmigung anstatt Anzeige) Die Gewerbepflicht und auch Kleinunternehmer-Regelung hängt dann vor allem vom Umsatz ab. Auch eine gewerbliche "Infizierung" Bei Immobilienbesitz kann greifen mit alles folgen.... der Hauptvorteil liegt wenn richtig "konstruiert" liegt dann eigentlich in dem Umsatzsteuer-"Game" und macht in weiser Voraussicht bei größeren Investitionen Sinn, dann aber als Einzelunternehmer eher auf Grund der Haftung doch gleich UG / GmbH wenn "Nicht Privat"

 

Aber ich gehe hier schon wieder auf Dinge ein die nicht gefragt wurden 🙂 Ich bitte um Nachsicht...

 

Frohes Hosting

 

 

 


@Michael3255  schrieb:

Aber ich gehe hier schon wieder auf Dinge ein die nicht gefragt wurden 🙂 Ich bitte um Nachsicht...

 


Also, ich hab da nix gegen... 😁

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Sabine1067
Level 2
Oberderdingen, Germany

Danke Michael

Für die ausführliche Ausführung bzw. Darstellung.

 

Vielleicht kannst du mir noch sagen wie genau die Rechnungsstellung aussehen soll.

 

 

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Sabine1067 

 

Konnten dir da @Harald93 und @Michael3255 schon einmal etwas weiterhelfen? 🤔

 

Danke euch beiden! 😊

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