Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungsze...
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Hallo, gibt es die technische Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt an der Ende einer Buchung oder an das Ende des Monats zu ...
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Hallo Zusammen
Ich bin Vermieter auf Airbnb. Meine Frage wäre zur Kur Taxe Tourismusabgabe. Bezahlt der Gast diese bereits bei der Buchung oder muß ich die Kurtaxe vor Ort erheben?
Danke Roman [...]
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Entweder du preist das in deinen Übernachtungspreis ein - und erwähnst, dass die obligatorische Kurtaxe schon inbegriffen ist.
Oder du kannst die Kurtaxe bei deinen Gebühren als zusätzliche Kosten einstellen. Dort ist aber nur prozentual oder pro Buchung möglich.
Oder du kassierst vor Ort.
Egal wie du es machst: Erwähne das am besten im Inserat.
@Roman402 Da gibt es keine generelle Regelung, sondern Airbnb schließt mit manchen Gemeinden individuelle Vereinbarungen ab.
Hierzu gibt es Hilfetexte, die meist anfangen mit "Verantwortungsvolles Gastgeben in ..."
Du bietest eine Unterkunft in Slowenien an - geht's um die?
Ja genau Urlaub für die Seele-Ferienhaus in Rucmanci Slowenien....Was ich weis beträgt die Kur Taxe 1,50€ pro Person und Nacht..
Indemfall muß ich die Kur Taxe vor Ort einbeziehen ist das richtig ....soll ich da im Inserat was erwähnen
Entweder du preist das in deinen Übernachtungspreis ein - und erwähnst, dass die obligatorische Kurtaxe schon inbegriffen ist.
Oder du kannst die Kurtaxe bei deinen Gebühren als zusätzliche Kosten einstellen. Dort ist aber nur prozentual oder pro Buchung möglich.
Oder du kassierst vor Ort.
Egal wie du es machst: Erwähne das am besten im Inserat.
leider ist das Airbnb System zu unflexibel, um die Kurtaxe über die Preis-Einstellungen im Inserat zu hinterlegen.
Bei meiner Gemeinde zahlen Erwachsene 2,10 und Kinder bis 16 Jahre 1,00 pro Nacht, Kinder unter 6 Jahren sind frei, dann gibt es noch saisonbedingte Ermäßigungen für den Monat November und ggf. auch Ermäßigungen für Behinderte, Tagungsteilnehmer und ähnliche Personenkreise.
Deswegen kann ich nicht pauschal 2,10 pro Nacht aufschlagen, sondern kassiere die Kurtaxe üblicherweise in bar vor Ort, wenn es vergessen wurde auch mal im Nachhinein über das Mediations-Center. Bei längeren Aufenthalten mit mehreren Personen kommt da mitunter schon mal eine 3-stellige Summe zusammen, da biete ich auch Zahlung per Überweisung an, ist aber eher die Ausnahme.
Da Gäste bekanntlich nicht immer alles lesen, vor allem, wenn es mit "Mehr" erst noch aufgeklappt werden muss, habe ich im Inserat an 3 verschiedenen Stellen explizit erwähnt, dass die Kurtaxe in bar vor Ort zu zahlen ist:
- in der Inseratsbeschreibung,
- unter sonstige wichtige Informationen (neuerdings heißt dieser Punkt weitere mögliche Angaben - noch so eine unnötige Verbesserung seitens der Airbnb Programmierer)
- und in den Hausregeln, diesen muss der Gast bei Abschluss der Buchung zustimmen.
Genau so ist es am besten....Danke für das Feedback....Liebe Grüße Roman
Hallo
Ich habe hier viel über Touristabgabe gelesen. Leider ist es mir noch immer nicht genau klar wie ich meinem Gast es am besten erkläre, weil für Wien prozentuelle Abgabe gilt d.h. 3,2 % von Brutto Einnahme, ohne Frühstück, vermindert um 11 % , von diesem Gast ?? Und gleich Frage: Sind Provisionsabgaben an AirBnb, was der Gast zahlt direkt an AB zahlt, auch dabei zu berücksichtigen? Reinigungsgebühr auch oder doch nicht?
Weil derzeit gibt es keine Möglichkeit über AB direkt bei der Reservierung/ Buchung, als z.B. zusätzliche Abgaben, vom Gast gleich KurTaxe zu kassieren, ist es eh klar dass wir sollen doch im Voraus über
"City tax" dem Gast Bescheid geben. Hat jemand einen guten Textbeispiel dafür? Hat jemand schon eine richtige Lösung für das "Kur-Taxe Problem " gefunden? Vielen Dank für Rückmeldung. LG
@Bati32, zum Unterschied von vielen anderen Städten und Gemeinden ist die Nächtigungsabgabe in Wien sehr gering, weil sie nicht pro Kopf und Nacht errechnet wird, sondern von dem erzielten Einkommen. D .h. Buchungssumme ( ohne Abzug deiner Servicegebür an airbnb) + Reinigungsgebühr.
Dann minus der 11% und davon die 3,2 % als Ortstaxe.
Wenn ich bei euch für 4 Personen 3 Nächte buche, würde die Ortstaxe €8,70 ausmachen. Das ist viel geringer als übliche Ortstaxen, die bei einer Gebühr von angenommenen € 2,00 gesamt € 24, 00 ausmachen würde.
Wir behelligen den Gast damit nicht, sondern bezahlen das von uns aus und nehmen es als Ausgabe wieder in die Einkommenssteuererklärung auf. Ob andere Gastgeber die Gebühr vor Ort erheben kann ich nicht sagen. Wir machen es jedenfalls seit Beginn so und für uns passt es gut.
Vielen Dank für diese Schilderung.
Ja, Stadt Wien verrechnet nicht so viel wie viele andere Städten.
Mir scheint dieser Art, wie Sie machen ,eine gute und einfache Lösung um mit dem Gast die eventuelle Unklarheiten zu beseitigen. Trotzdem, bitte um Erklärung wie Sie es genau rechnen weil wir hier zwei Aspekten haben:
Gast zahlt Nächtigungskosten und Reinigungsgebühr und Zuschlag ( Service Gebühr ) von 14,2 % davon
Gastgeber bekommt Netto-Betrag: von Nächtigungskosten und NOCHEINMAL von Reinigungsgebühr verrechnet AirBnB Provision ( Service Gebühr) von 3 % UND davon noch 20% MWST und bezahlt Rest von Betrag an uns.
Warum ist es so wichtig ? Nicht nur weil AB nimmt eigentlich 14,2 %+3,6% vom Betrag sondern weil in dem Betrag von meinem Servicegebühr ist schon 20% MWST verrechnet ( und sollte an Wiener Finanzamt abgeführt werden). Den Teilbetrag kann ich als Vorsteuer abziehen bzw. bei Steueranmeldung berücksichtigen.
Sie haben ein Beispiel Ortstaxe-Berechnung hier geschildert.
Darf ich Sie bitten bei folgendem Beispiel es nochmal zu verrechnen ( da ich das erste Beispiel nicht nachvollziehen kann).
Gast bleibt 9 Nächten, je 40,5 ( ist 364,5€) und zahlt 39.-€ für Reinigung und
noch 14,2 % (von 403,5 €) als Servicegebühr ( ist 56,96 €) also 460,46 € zahlen muss.
(Den Betrag von 460,46 zahlt der Gast an AirBnB SOFORT bei der Buchung, obwohl wäre möglich an Gastgeber direkt zu bezahlen und Gastgeber an AB 56,96 € überweisen soll. Dafür muss aber AB eine Rechnung ausstellen.)
Für Gastgeber die Überweisung sieht so aus: Euro 364,5 + 39.- ist 403,5 MINUS 3,6 %
( 3 % Servicegebühr und 20 % davon MWST ist 12,1 + 2,42 = 14,53 €) bleibt also 388,97 €. Den Betrag bekommt der Gastgeber erst ein paar Tage nach erfolgreichen Check in.
Meine Frage: welcher Betrag ist hier als Einnahme-Betrag zu nehmen um 11 % abzuziehen und dann 3,2 % für Kurtaxe zu berechnen. Wie hoch wäre hier Touristenabgabe in Wien ?
Vielen Dank für Ihr Zeit und Geduld.
Vielen Dank für die sehr gute und klare Erklärungen insbesondere über Preisgestaltung.
Sehr hilfreich.
LG.Bati
@Bati32, du vermischt da einiges und dann wird ein "Kuddelmuddel" draus.
1. Die Servicegebühr, die airbnb dem Gast verrechnet steht nur zur Info für uns im Transaktionsverlauf und hat nichts mit der Verrechnung für uns Gastgeber zu tun.
2. Airbnb verlangt für die Bereitstellung der Plattform bzw. für die Abwicklung einer Buchung (Geld vom Gast einfordern und an uns dann zu überweisen) eine Servicegebühr, die sie der Einfachheit halber gleich von unseren Einnahmen abzieht. Die Mehrwertsteuer, die für die 3% Servicegebühr verrechnet werden ist eine andere Geschichte (Abführung an das Finanzamt) und hat nichts mit der Berechnung der Ortstaxe zu tun.
3. Berechnung der Ortstaxe: Als Einnahmen gelten die Buchungssumme + einer Reinigungsgebühr (wenn sie eingepreist ist und somit auch gezahlt wird). Die Servicegebühr die für eine Buchung verlangt wird bleibt völlig unberücksichtigt, sie vermindert nicht die Einnahme, sondern ist ein Ausgabeposten wie z.B. auch Betriebskosten etc.
Beispielrechnung: 9 Nächte á € 49 = € 441,00. Minus deinem Wochenrabatt von € 44,00 ergibt es eine Buchungssumme von 397,00. Mit der Reinigungsgebühr von € 39,00 ergibt sich für dich eine Einnahme von € 436,00.
Das ist der Betrag von dem die Ortstaxe zu berechnen ist.
436,00 abzüglich 11% = 388,04 und davon dann die 3,2% = € 12,41. Dieser Betrag ist dann an die Stadt Wien zu überweisen.
Ich nehme an, dass das kein Betrag ist, um den man sich noch mit einem Gast auseinandersetzen muss, zumal du das als Ausgabe in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen kannst und somit auch dein Gewinn verringert wird.
Ist das jetzt klarer für dich???
@Monika--Elisabeth0 nur weils mich interessiert.. was sind die 11 % Abzug ? einfach eine Pauschale ?
@Sabine-Ingrid0, nachdem ich gerade festgestellt habe, dass die Berechnung etwas verändert wurde, stelle ich gleich den Link zur Wiener Ortstaxe ein. Damit ist dann auch gleich deine Frage beantwortet.
https://www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/wiener-ortstaxe.pdf