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Hallo in die Runde!Ich benötige einmal einen hilfreichen Tipp:Um dem Finanzamt die Umsatzsteuer zu belegen, muss ich ja, wie ...
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Hallo Miteinander,
ich habe ein großes Problem mit der Rechnungsstellung seitens Airbnb.
Ich habe mich als Vermieter richtigerweise mit meinen deutschen Adressdaten bei Airbnb eingetragen.
Mein Ferienhaus, was ich vermiete, steht aber in Kroatien. Da es zwischen Deutschland und Kroatien aber ein Doppel- Besteuerungsabkommen gibt, muss ich meine Einnahmen vom Ferienhaus in Kroatien versteuern. So weit, so gut!
Mein kroatischer Steuerberater macht also meine Steuererklärung gegenüber dem kroatischen Finanzamt.
Jetzt gibt es ein Problem bei der Rechnungsstellung der Kosten von Airbnb. Airbnb stellt mir eine Rechnung der Vermittlungskosten inkl. Mwst. an meine deutsche Adresse, obwohl meine Leistung in Kroatien erbracht wird.
Das kroatische Finanzamt akzeptiert Kosten von Airbnb nur in zwei Varianten.
1.) als Reverse-Charge Rechnung an meine Adresse, allerdings ohne Mwst. und mit Angabe meiner kroatischen Steuernummer. Reverse-Carge Rechnung wir hier gut erklärt (https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/umsatzsteuer/umkehrung-der-steuerschuld)
2. Eine Rechnung an die kroatische Adresse des Ferienhauses mit Angabe der kroatischen Mwst. (25%) und der kroatischen Steuernummer.
Ich hatte mehrmals Kontakt mit dem Airbnb Service. Bisher konnte mir aber vom Service niemand helfen das Problem zu lösen. Auch kein Tipp zu entsprechenden Einstellungsmöglichkeiten um solch eine Rechnung (Variante 1 oder 2) zu erhalten.
Da ich die Airbnb Rechnungen nicht beim kroatischen Finanzamt einreichen kann, geht mir dadurch natürlich sehr viel Geld verloren!
Da ich bestimmt nicht der einzige bin, der das Problem hat, suche ich dringende Lösung!
Meine Rechnungsadresse kann ich, so zumindest mein Wissensstand, nicht auf Kroatien ändern. Airbnb, so wurde mir gesagt, möchte die postalische Adresse haben, an der ich gemeldet bin. In Kroatien bin ich natürlich, leider, nicht postalisch gemeldet!
Freue mich auf Lösungen!
Hallo @Vesna96, ich beschäftige mich in letzter Zeit auch viel mit dem Thema, da ich beabsichtige in Kroatien eine Wohnung zu vermieten.
Leider findet man im Netz keine eindeutige Antwort, da alle Seiten etwas anderes schreiben.
Das man eine Pauschale Bettensteuer zahlt (vergleichbar mit der Einkommensteuer) ist mir klar.
Jetzt schreiben manche, dass man 13% USt auf die Vermietung zahlen muss, da es in Kroatien keine sogenannte Kleinunternehmerregelung (hier in DE) mehr gibt.
Ist das so korrekt oder gibt es eine Grenze wie du oben erwähnst, dass man dann wie in Deutschland als Kleinunternehmer behandelt wird und keine Umsatzsteuer zahlen muss?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG
@Vesna96 hat sich jetzt wahrscheinlich nicht direkt bei dir gemeldet, oder?
Im Hilfe-Center gibt es einen Artikel zum Thema "Verantwortungsvolles Gastgeben in Kroatien". Dort ist auch ein Abschnitt "Nationale Steuern" mit weiterführenden Links. Vielleicht hilft das etwas weiter? 🤔
Vielleicht hat @Oliver837 ansonsten da noch einen Rat für dich. 😊
Nachschlag! Kurz danach bin ich auf deinen Kommentar in einem anderen Thread gestoßen. Wolltest du eventuell dahin verlinken? 🤔
Nein,
das war eine extra Antwort!
Ah, okay! Danke aber, dass du deine Lösung jetzt hier auch gepostet hast. 👍