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Hallo Community, bin jetzt durch Vermietung eines Zimmers in Berlin per Anfang Nov in 2024 bei ca. 21.000 EUR Einnahmen. Ich ...
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu steuerlichen Themen.
Ich habe diese Woche einen Gast, der eine Rechnung benötigt, um die Übernachtungskosten als Geschäftsausgabe geltend machen zu können.
Der Beleg, der vom System automatisch erstellt wurde, reicht meinem Gast nicht aus,
da dort die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist.
Er hat mir die Frage gestellt, ob aufgrund der Kleinunternehmerregelung evtl. keine MwSt. ausgewiesen werden muss.
Könnt ihr mir hier vielleicht etwas über die Hintergründe erklären?
Ist es tatsächlich nur möglich, die Kosten als Geschäftsausgaben geltend zu machen, wenn die MwSt ausgewiesen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Der Gast kann sich seine Rechnung selber Ausdrucken siehe in seiner Buchung , falls ihm dies nicht genügt hat er sich an airbnb zu wenden , Du bist nicht für die Steuerlichen Belange deines Gastes verantwortlich , und ich Rate dir auch dringend ab irgendetwas in dieser Sache deinem Gast was zu versprechen oder sich darum zu kümmern . oder bist Du Steuerberaterin ?
Der Gast kann sich vorher informieren bevor er Bucht , also Vorsicht !
Nur komisch ein Geschäftsreisender sollte des eigentlich wissen .
@Raoul3 Das ist so nicht richtig. Selbstverständlich müssen wir unseren Gästen auf Wunsch eine Rechnung ausstellen. Airbnb verwaltet das Geld schließlich nur und kann eigentlich nur eine Rechnung über die Servicegebühr ausstellen. Dass das vom System her auch anders geht, ist etwas anderes.
@Julia254 Wenn Du im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gastgibst, kannst Du natürlich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Absetzen kann der Gast das trotzdem, er bekommt bloß die Umsatzsteuer nicht zurück.
Ich würde gerne immer auf meiner Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen. Weiß jemand, wie das geht?
@Thomas580 Du musst die Rechnung ganz normal selber schreiben. Mit der Steuernummer; MwSt berechnen und dann mit dem Finanzamt abklären, wie oft Du was einreichen musst. Per System geht das wohl nicht.
Hallo Florian&Theresa,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin umsatzsteuerpflichtig und muss laut meinem Steuerberater Mehrwertsteuer erheben. Ich hab mich nun hier schon durch alle Themen zwecks Mehrwertsteuer geklickt, weiß aber immer noch nicht wie das hier im System funktioniert diese dem Gast zu berechnen. Wisst ihr da mehr?
LG Judith
Hallo Judith
Ich habe das selbe Problem und werde auch nicht schlau. Hat sich jemand zu dem Thema geäußert Oder hast du vielleicht schon eine Erleuchtung bekommen.
LG Axel
@Thomas580, welche Rechnung meinst du? Normalerweise stellen wir Gastgeber keine Rechnungen aus (außer der Gast verlangt eine solche für seine Einkommenssteuererklärung). Als Kleinunternehmer bist du üblicherweise von der Umsatzsteur befreit.
Ja natürlich geht das. Du meldest Dein Gewerbe an und sofern Du unter die "Kleinunternehmerregelung" fällst, weil Deine gewerblichen Umsätze im ersten Jahr € 17500 nicht übersteigen, kannst Du für die Umsatzsteuer beim Finanzamt optieren. Dann zahlt Du auf Deine Umsätze die Umsatzsteuer, kannst aber auch bei Anschaffungen die Vorsteuer (Mehrwertsteuer aus Rechnungen) absetzen. Du bekommst eine Umsatzsteuer-Identnummer und kannst auf Deinen Rechnungen die angefallene Umsatzsteuer ausweisen.
Hallo
Ich habe auf meinem Rechnungsformular unten den Satz stehen :
"Da Privatvermietung , ist in der Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten "
Ich mache das schon seit 5 Jahren , und das reicht jeder Firma. Mein Steuerberater hat mir das empfohlen.
auch ohne Ausweisung einer MWST.
Gruß Uwe
Hallo Jarg,
in den Richtlinien geht es ja nur um die MWst, die in der Servicegebühr von Airbnb enthalten ist....
Gruss Brigitta
Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann weise ich die MwsSt. aus.
Mir ist nun aufgefallen, dass Airbnb bei dem Gast vorher die MwSt. aufschlägt, uns aber nur den Netto Betrag abzgl. Servicegebühr auszahlt.
Von dem Nettobetrag geht dann noch einmal die MwSt. runter.
Wie seht Ihr das ?
Beste Grüße Monika
Hallo @Monika-and-Eckard0 ,
AirBnb behält für Euch in Deutschland weder die Umsatzsteuer ein, noch führt es sie ans Finanzamt ab.
Ob Ihr nun einfach den Mietpreis veranschlagt oder im Inserat die USt mit % hinterlegt. Das Brutto abzüglich AirBnb-Gebühr landet immer bei Euch.
Poste doch mal bitte einen Screenshot von dem, was Dir aufgefallen ist, damit ich das auch beurteilen kann.
Und bitte setz mich mit @ ins CC, damit ich darüber eine Benachrichtigung erhalte.
Herzlichen Dank
Denis
Hallo Denis,
anbei die 2 Screenshots.
Oben steht unsere Auszahlungssumme und unten, was die Kunden an Airbnb bezahlt hat.
Wie kann man hier screenshots einfügen ?