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Hallo zusammen,kann mich mal einer aufklären wer jetzt alles Handlungsbedarf bei der Umstellung der Preise hat? Im Hilfetext ...
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Hallo, wir müssen nun das erste Mal für unsere Mieteinnahmen von 2025 eine italienische Steuererklärung abgeben.
Beim Hinterlegen der Steuerinformationen ist es jedoch nur möglich, eine Steuernummer anzugeben, wir sind jedoch zwei Eigentümer mit einem jeweiligen Eigentumsanteil von 50%.
Welche Lösung gibt es für dieses Problem? Wir brauchen zwei seperate Steuerbescheinigungen.
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Ciao @Marcel3521 , bei einer Kurzzeitvermietung in Italien ist Airbnb verpflichtet, Anfang März eine Steuerklärung (CU2026 für Mieteinnahmen in Italien im Jahr 2025) auf die im Inserat angegebene Steuernummer über den gesamten Bruttobetrag der Mieteinkünfte auszustellen. Airbnb muss 21% von deinen Bruttoeinnahmen an den italienischen Staat abführen und diese Angaben findest du in deiner Steuererklärung. Du hast also 100% dieser ritenuta fiscale schon bezahlt und hast einen Steuerkredit von 50% den du eventuell mit anderen Steuerforderungen verrechnen könntest oder du musst einen Antrag auf Erstattung stellen.
Der Miteigentümern muss, unabhängig von den schon auf deinen Namen eingezogenen 21% Steuer auf 100% der Mieteinnahmen, seine Steuer über 50% der Mieteinnahmen erklären und zahlen.
Hallo @Marcel3521 Die Frage kommt mir bekannt vor; ich hatte sie im ital. CC auch schon mal gesehen.
Leider scheint es keine einfache Lösung zu geben. Es scheint nur eine interne Verrechnungsmöglichkeit zu bestehen, und das dann rutscht das wohl ins falsche Steuerjahr.
Wir werden unsere Mieteinnahmen splitten und schauen, ob das Italienische Finanzamt mitmacht.
Hoffentlich implementiert AirBnb bald eine Lösung die dieses Problem behebt.
Ciao @Marcel3521 , bei einer Kurzzeitvermietung in Italien ist Airbnb verpflichtet, Anfang März eine Steuerklärung (CU2026 für Mieteinnahmen in Italien im Jahr 2025) auf die im Inserat angegebene Steuernummer über den gesamten Bruttobetrag der Mieteinkünfte auszustellen. Airbnb muss 21% von deinen Bruttoeinnahmen an den italienischen Staat abführen und diese Angaben findest du in deiner Steuererklärung. Du hast also 100% dieser ritenuta fiscale schon bezahlt und hast einen Steuerkredit von 50% den du eventuell mit anderen Steuerforderungen verrechnen könntest oder du musst einen Antrag auf Erstattung stellen.
Der Miteigentümern muss, unabhängig von den schon auf deinen Namen eingezogenen 21% Steuer auf 100% der Mieteinnahmen, seine Steuer über 50% der Mieteinnahmen erklären und zahlen.
@Marcel3521 Ciao, ich habe gerade gelesen, dass eure Unterkunft auf Airbnb mit „Casa vacanze“ bezeichnet ist. Eine „casa vacanze“ ist ein Beherbergungsbetrieb genauso wie Bed&Breakfast, affittacamere (Zimmervermietung) usw. und gehört in Italien nicht zu den Kurzzeitvermietungen sondern ist eine Aktivität, die ist anders geregelt und Airbnb darf dafür die 21% Vorsteuer nicht einbehalten.
Wenn ihr private Gastgeber seid, euch mit einer SCIA (Segnalazione Certificata di Inizio Attività) bei der zuständigen Gemeinde eingetragen habt, euern Betrieb die für private Gastgeber eines Beherbergungsbetriebes vorgeschriebenen 90 Tage im Jahr geschlossen haltet, dann könnt ihr eure Bruttomieteinnahmen zu je 50% versteuern und Airbnb erteilt euch auch keine CU.
Allerdings habt ihr einen CIN erhalten wo die Ziffer C2 eine Kurzzeitvermietung angibt. Bei einem Beherbergungsbetrieb müsste da statt C ein B stehen.
Es ist alles ein wenig kompliziert in Italien. Wenn ihr der Einbehaltung der 21% Steuer durch Airbnb zugestimmt habt, bekommt ihr eine CU und müsst euch dementsprechend verhalten, wie in meinem ersten Beitrag angegeben. Wenn ihr nicht zugestimmt habt und keine CU erhaltet, könnt ihr wie gesagt anteilmäßig versteuern.
Danke den "Italienern" hier, @Till-and-Jutta0 und vor allem @Angela1056!
Das sollte doch schon mal weiterhelfen, oder @Marcel3521? 🤔