Servicegebühr mit Mehrwertsteuer, obwohl Steuerpflicht im Ausland

Servicegebühr mit Mehrwertsteuer, obwohl Steuerpflicht im Ausland

Hallo,

 

ich habe das Problem, dass mir auf die 15,5% Servicegebühr zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.

 

In meinem Fall hat die Steuerhoheit ein Nicht-EU Land und ich bin gesetzlich verpflichtet sämtliche Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Unterkunft als Gewerbebetreibender dort zu versteuern.

 

Airbnb verweist darauf, dass die Mehrwertsteuer entsprechend der Wohnanschrift maßgeblich sind und damit wird mein Gewerbe im Ausland mit mir als privaten Steuerzahler in Deutschland willkürlich vermischt.

 

Hat schon jemand das selbe Problem gehabt?

 

Muss ich meinen Account anders einstellen, damit das Reverse-Charge verfahren im Nicht-EU Ausland greift?

 

Ich habe meinen Account als Einzelunternehmer mit einer Rechnungsanschrift eingestellt, aber es wird trotzdem stets nach meinen privaten Steuerangaben verlangt, wodurch eben eine Versteuerung und Vermischung mit mir als Privatperson stattfindet, welche eigentlich nicht stattfinden darf.

 

Über nützliche Hinweise würde ich mich sehr freuen, denn ich bin ratlos warum mir Airbnb hier nicht weiterhelfen will. 

10 Antworten 10
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Milan297 

 

Ich gebe mal Däumchen und Kommentar, das erhöht die Sichtbarkeit.

Vielleicht hat da noch jemand einen Tipp oder, besser noch, eigene Erfahrungen und kann helfend eingreifen. 😊

 

Konntest du da schon mit einem Steuerberater oder ähnlichem sprechen?

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Hallo Juliane,

 

vielen Dank für den kleinen Push! 🙂

 

Ich habe mit einem Steuerberater und Mitarbeiter vom Finanzamt gesprochen und beide haben mir bestätigt, dass ich lediglich den Gewinn meines ausländischen Gewerbes als Welteinkommen bei der Steuererklärung angeben muss, was ich selbstverständlich machen werde.

 

Es gibt überhaupt keine sachliche und rechtliche Begründung, dass die Kosten (in diesem Fall die Servicegebühr von Airbnb) zusätzlich versteuert werden, da es sich um ein ausländisches Gewerbe handelt, dessen Einnahmen und Ausgaben bereits zu 100% im Nicht-EU Ausland versteuert werden. 

 

Außerdem werde ich von Airbnb gleich doppelt bestraft, da ich nicht die Split-Fee-Option (wie von Airbnb gewünscht und empfohlen) gewählt habe, sondern die gesamten Gebühren selbst trage + völlig zu unrecht noch 19% Steuern von Airbnb obendrauf berechnet werden. Bei der Split-Fee-Option hätte ich lediglich auf die 3% zusätzlich 19% gezahlt. Was auch falsch wäre, aber zumindest finanziell nicht ins Gewicht fallen würde. 

 

Ich bin nur noch enttäuscht und sauer, da der Kundenservice von Airbnb nicht helfen will meine ausländische Steuernummer meines Gewerbes zu hinterlegen. Das Land wo sich mein ausländisches Gewerbe befindet steht schlichtweg nicht zur Auswahl, es stehen lediglich ca. 55 Länder zur Auswahl. Mein Anliegen das fehlende Land und die ausländische Steuernummer manuell zu erfassen, damit ich nicht doppelt besteuert werde, werden bislang komplett ignoriert und ich komme mir vielmehr wie ein ungewollter Bittsteller als ein Kunde vor. 

 

@Milan297, nur mal so laut nachgedacht und ohne es durchdacht zu haben. Was wäre, wenn du in deinem Account eine deutsche Umsatzsteuer ID hinterlegst. Dann würde doch Airbnb keine MwSt. auf die Gebühren aufschlagen (für zukünftige Buchungen) und sich die Steuerschuldnerschaft umkehren. 


Wäre das eine Idee?

Hallo Udo,

 

danke für deine Idee.

 

Ich habe hier keine Umsatzsteuer ID und möchte in Deutschland normaler berufstätiger Steuerzahler bleiben. 

 

Meine gewerbliche Vermietung im Ausland ist komplett unabhängig davon und soll nicht mit mir als deutschen Steuerzahler vermischt werden.

 

Was Airbnb jedoch willkürlich macht, da sie meine privaten Steuerdaten verwenden und mir keinerlei Möglichkeit anbieten die ausländischen Steuerdaten zu erfassen.

 

Es ist zum Verzweifeln, insbesondere da es den Kundenservice bisher überhaupt nicht interessiert. Ganz Nach dem Motto: "Friss oder stirb".

Beitrag gelöscht

Wollte schon "Schade, warum??" sagen, dann hab ich's aber auch begriffen. 😅

Ich kann's auch ganz hier rausnehmen, dann ist das Konto nicht sichtbar hier im Thread. Sag Bescheid!

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Es gibt ein Update zu meiner Anfrage und eine (leider gewohnt) super kundenunfreundliche Antwort von Airbnb. Der Chat wurde sofort beendet, damit ich keinerlei Möglichkeit habe mich als Kunde über die Argumentation und Behandlung zu beschweren.

 

Die Unstimmigkeiten zusammengefasst:

 

Ich musste bei der Anmeldung bei Airbnb als ausländischer Einzelunternehmer zwanghaft auch meine Privatanschrift und meine privaten Steuerdaten eingeben und genau das wird jetzt als Argumentation für die falsche Handhabung genommen. Wahnsinn!

 

Es wird mit Standardregeln für digitale Dienstleistungen argumentiert, wobei es klare und unmissverständliche Regeln für Geschäftskunden gibt, über welche sich Airbnb einfach hinwegsetzt (ich zitiere die Handelskammer):

 

"Befindet sich der Unternehmenssitz des Kunden im Drittland (außerhalb der EU) gilt ebenfalls, dass keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Es empfiehlt sich im Voraus eine Prüfung der Besteuerung nach lokalem Recht des Sitzlandes durchzuführen."

 

Es wird mit Formatanforderungen argumentiert, welche selbstverständlich nichts daran ändern, dass ich mich als gewerblicher Kunde eines ausländischen Gewerbes bei Airbnb angemeldet habe und deshalb nicht einfach doppelt besteuert werden darf, nur weil man willkürlich meine privaten Steuerdaten heranzieht, anstatt meine gewerblichen Steuerdaten aus dem Ausland. Ich werde also zwanghaft als Privatperson bei Airbnb behandelt und nicht als ausländischer Gewerbetreibender. Und das obwohl sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu 100% im Ausland und nicht am Wohnort in Deutschland versteuert werden müssen. Interessiert aber niemanden bei Airbnb und es gibt auch keinen Support für eine Problemlösung!

 

Hier ist die offizielle Mitteilung der Airbnb-Fachabteilung, dass gewerbliche Kunden wie ich zwanhaft und zusätzlich mit den Steuern vom Wohnort besteuert werden (wegen Formatanforderungen!):

 

Hallo,

Danke, dass du dich wegen deiner Bedenken bei uns gemeldet hast. Wie gewünscht haben wir deinen Fall und seine Details überprüft.

Wie bereits erwähnt, richtet sich die Mehrwertsteuer auf die Servicegebühren von Airbnb nach dem Wohnsitzland deines Kontos (Deutschland) und nicht nach dem Standort deiner Unterkunft. Gemäß den Standardregeln für digitale Dienstleistungen wird die deutsche Mehrwertsteuer korrekt erhoben. Da deine Vermietungstätigkeit in Montenegro als separate Angelegenheit behandelt wird, können wir diese Rechnungen nicht neu ausstellen oder korrigieren. Die Mehrwertsteueranwendung bleibt basierend auf deinen Nutzerkonto-Einstellungen gültig.

In Montenegro dient deine PIB als deine allgemeine Steuerzahler-ID. Der Grund, warum das System deine PIB im Feld „MwSt.“ wahrscheinlich ablehnt, liegt an den am 1. Januar 2026 eingeführten Formatanforderungen. Montenegro ist nicht im MIAS. Digitale Plattformen wie Airbnb können deine Nummer nicht „automatisch“ anhand der EU-Datenbank verifizieren. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Mehrwertsteuerrechnungen Informationen zum Konto oder zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten und nicht die Steuerdetails, die im Abschnitt „Steuerzahler“ des Kontos hinzugefügt wurden.

Derzeit unterstützt Airbnb zwar das Hinzufügen von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für bestimmte Länder, um Mechanismen wie die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zu ermöglichen, aber für Gastgeber in Montenegro ist diese Funktion derzeit nicht verfügbar. Daher ist Airbnb verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gemäß den für elektronisch erbrachte Dienstleistungen geltenden lokalen Vorschriften Mehrwertsteuer auf seine Servicegebühren zu erheben, und zwar auf der Grundlage des im Nutzerkonto angegebenen Wohnsitzlandes.

Nach sorgfältiger Prüfung haben wir festgestellt, dass das ursprüngliche Ergebnis beibehalten werden sollte. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies vielleicht nicht das ist, was du dir erhofft hast, aber wir sind in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen und geltenden Richtlinien zu diesem Ergebnis gekommenDa die weitere Kommunikation das Ergebnis dieses Falls nicht ändern wird, müssen wir uns respektvoll von einer weiteren Diskussion distanzieren. Nochmals danke für dein Verständnis, deinen unschätzbaren Beitrag und die Zeit, die du für diesen Fall aufgewendet hast. Solltest du jedoch weitere Fragen zu deinem Nutzerkonto haben, wende dich an uns.

Es gibt ein Update zu meiner Anfrage und eine (leider gewohnt) super kundenunfreundliche Antwort von Airbnb. Der Chat wurde sofort beendet, damit ich keinerlei Möglichkeit habe mich als Kunde über die Argumentation und Behandlung zu beschweren.

 

Die Unstimmigkeiten zusammengefasst:

 

Ich musste bei der Anmeldung bei Airbnb als ausländischer Einzelunternehmer zwanghaft auch meine Privatanschrift und meine privaten Steuerdaten eingeben und genau das wird jetzt als Argumentation für die falsche Handhabung genommen. Wahnsinn!

 

Es wird mit Standardregeln für digitale Dienstleistungen argumentiert, wobei es klare und unmissverständliche Regeln für Geschäftskunden gibt, über welche sich Airbnb einfach hinwegsetzt (ich zitiere die Handelskammer):

 

"Befindet sich der Unternehmenssitz des Kunden im Drittland (außerhalb der EU) gilt ebenfalls, dass keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Es empfiehlt sich im Voraus eine Prüfung der Besteuerung nach lokalem Recht des Sitzlandes durchzuführen."

 

Es wird mit Formatanforderungen argumentiert, welche selbstverständlich nichts daran ändern, dass ich mich als gewerblicher Kunde eines ausländischen Gewerbes bei Airbnb angemeldet habe und deshalb nicht einfach doppelt besteuert werden darf, nur weil man willkürlich meine privaten Steuerdaten heranzieht, anstatt meine gewerblichen Steuerdaten aus dem Ausland. Ich werde also zwanghaft als Privatperson bei Airbnb behandelt und nicht als ausländischer Gewerbetreibender. Und das obwohl sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu 100% im Ausland und nicht am Wohnort in Deutschland versteuert werden müssen.

 

Interessiert aber niemanden bei Airbnb und es gibt auch keinerlei Support für eine Problemlösung!

 

@Milan297 

 

Danke fürs Update!

 

Könnte man eigentlich wenigstens die doppelt gezahlten Steuern zurückfordern? 🤔

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Moin Juliane,

 

leider gibt es keinerlei Möglichkeiten die Steuern zurück zu holen, da ich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Unterkunft im Ausland (in meinem Fall Montenegro) versteuern muss und zu Unrecht erhobene Steuern von Airbnb dort nicht erstattet werden. 

 

In Deutschland darf ich diese Steuern nicht angeben, da ich ansonsten das Gewerbe im Ausland mit mir als Privatperson in Deutschland vermischen würde.

 

Ich habe den Sachverhalt dem Kundenservice mehrfach ausführlich geschildert und der Fachbereich hat mich mehrfach abgewatscht. Mein Wohnort sei maßgebend, da Sie meine gewerbliche Steuernummer aus Montenegro nicht erfassen können bzw. wollen. 

 

Es bliebe jezt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt, da es absolut rechtswidrig ist mich als Privatperson abzurechnen, nur weil Airbnb meine gewerblichen Steuerdaten aus dem Ausland nicht erfassen kann bzw. will. 

 

Aktuell habe ich eine Account-Löschung vorgezogen, da mir mehrfach unmissverständlich zu verstehen gegeben wurde, dass man mir in diesem Fall schlichtweg nicht weiterhelfen will.

 

Die Falschbehandlung ist schließlich nicht das Problem von Airbnb (ganz im Gegenteil, so wird schließlich noch mehr Umsatz erzielt) und man scheint genug Kunden zu haben, so dass es auf einen weniger offensichtlich nicht ankommt. Kundenservice gibt es eh nicht. 

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