Steuerberater in München gesucht

Beantwortet!
Stefan3805
Level 1
Munich, Germany

Steuerberater in München gesucht

Ich suche einen Steuerberater, der mich in Sachen Zimmervermietung in eigens genutzter Wohnung beraten kann. 

Kann mir da jemand einen Kontakt nennen? 

Danke vorab und beste Grüße 

Stefan 

Beste Antwort
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Stefan3805, einen Steuerberater kann ich Dir zwar nicht empfehlen. Ich denke auch nur wegen der Vermietung brauchst Du auch nicht unbedingt einen. 

 

In Deiner Steuerklärung musst nur die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) mit einreichen und Deine Einnahmen deklarieren. 

 

Kennst Du diesen Link hier? Hier ist eigentlich alles sehr gut erklärt, auch die Berechnung für die anteilige Wohnfläche bei Gemeinschaftsräumen.

Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe

Vielleicht hilft Dir das weiter?

 

Die Zweckentfremdungssatzung für München betrifft Dich ja nicht, da Du in Deiner eigenen Wohnung ausschließlich 1 Zimmer zeitweise an Gäste vermietest. Du kennst sicher die Satzung.

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)

 

Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt, sonst würdest Du zwingend auch das Einverständnis des Vermieters für Untervermietung an wechselnde Gäste benötigen. Ansonsten riskierst Du die fristlose Kündigung. 

 

 

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6 Antworten 6
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Stefan3805, einen Steuerberater kann ich Dir zwar nicht empfehlen. Ich denke auch nur wegen der Vermietung brauchst Du auch nicht unbedingt einen. 

 

In Deiner Steuerklärung musst nur die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) mit einreichen und Deine Einnahmen deklarieren. 

 

Kennst Du diesen Link hier? Hier ist eigentlich alles sehr gut erklärt, auch die Berechnung für die anteilige Wohnfläche bei Gemeinschaftsräumen.

Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe

Vielleicht hilft Dir das weiter?

 

Die Zweckentfremdungssatzung für München betrifft Dich ja nicht, da Du in Deiner eigenen Wohnung ausschließlich 1 Zimmer zeitweise an Gäste vermietest. Du kennst sicher die Satzung.

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)

 

Ich gehe davon aus, dass es sich um Deine eigene Wohnung handelt, sonst würdest Du zwingend auch das Einverständnis des Vermieters für Untervermietung an wechselnde Gäste benötigen. Ansonsten riskierst Du die fristlose Kündigung. 

 

 

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Stefan3805 

Konnten dir da @Christa0s Tipps weiterhelfen und vielleicht die Notwendigkeit eines Steuerberaters beseitigen? Oder konntest du anderweitig fündig werden? 🤔

-----

 

Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Die Antworten waren sehr hilfreich. Vielen Dank 😊

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Stefan3805 

Oh, was für ein toller Kater, ein Britisch Kurzhaar?

 

@Gerlinde0 

Das hatte mich jetzt auch interessiert, schaut aber danach aus. Ich habe einmal im Inserat geschaut und Bobby hat dort auch ein eigenes Foto (und du lagst natürlich richtig mit deiner Vermutung)! 😸

(Hoffe der Link funktioniert?)

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Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Juliane 

Danke! Was für ein Prachtkerl! 👍👍👍

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