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Steuerklärung Deutschland - welche Anlage bei AirBnB einer Mietwohnung?

Kristina747
Level 1
Karlsfeld, Germany

Steuerklärung Deutschland - welche Anlage bei AirBnB einer Mietwohnung?

Hallo zusammen,

 

wir haben in 2023 unsere Mietwohnung während unseres Sommerurlaubs über AirBnB vermietet. Den Gewinn müssen wir nun ja in der Steuererklärung angeben - ich habe bei meiner Internetrecherche allerdings keine eindeutige Antwort darauf gefunden, welche Anlage ich hierfür in Elster online verwenden muss: die Anlage V oder Anlage V Sonstige? Soweit ich das verstehe, ist die Anlage V eigentlich nur für Vermietung von Eigentum vorgesehen, in der Anlage V Sonstige kann man allerdings keine Werbungskosten aufführen. Oder kann ich einfach den Gewinn selbst berechnen (Einnahmen minus Werbungskosten) und dann nur diesen in der Anlage V Sonstiges eintragen?

 

Danke vorab für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Kristina

4 Antworten 4
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Kristina747 

 

Bei dem Thema schwirrt mir immer gleich der Kopf und ich bin froh, so etwas nicht machen zu müssen als Nicht-Gastgeber. 😁

 

Anlage V habe ich jetzt aber auch öfter gehört/gelesen hier. Hast du dazu hier im CC auch schon gestöbert? Hier eine Liste der Suchergebnisse, chronologisch sortiert.

 

Steuerfragen sind ja immer so eine Sache und man sollte sich allgemein da eher auf die Behörden oder Steuerberater und ähnliches verlassen. Wie es damit ausschaut bei deiner Frage, kann ich auch nicht beurteilen.

 

Jetzt mit Daumen und plapperigem Kommentar, vielleicht stößt so der ein oder andere etwas fachkundigere darauf und hat noch einen Tipp für dich. 😊

 

Falls du fündig wirst, lass es uns hier auch gerne wissen. 

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Juliane
Community Manager
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@Kristina747 

 

Jetzt gab es ja leider keine weiteren Antworten zu deiner Frage, aber ich denke (hoffe), dass du für dich eine Lösung finden konntest? Vielleicht könnte dies anderen Suchenden in Zukunft auch weiterhelfen. Aber vielleicht hattest du auch in den Suchergebnissen etwas entdeckt. 🤔

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Kristina747
Level 1
Karlsfeld, Germany

Liebe Juliane, bitte entschuldige - ich hatte ganz vergessen auf deinen ersten Kommentar zu antworten. Ich hatte tatsächlich das Forum durchsucht, bevor ich meine Frage gestellt hatte, aber wurde nicht so recht fündig.

Letztendlich habe ich der Einfachheit halber die Anlage V Sonstige genommen und meinen Gewinn selbst berechnet und nur das Ergebnis dort eingetragen. Inzwischen wurde unsere Steuererklärung auch schon bearbeitet und es wurde daran nichts bemängelt.

@Kristina747 

 

Danke für deine Rückmeldung! Da bin ich dann doch erleichtert, dass du einen Weg gefunden hast und es keine Bemängelung gab. 👍

 

(Und wieder einmal bin ich froh, dass ich keine Steuererklärung in Deutschland machen muss 😅)

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