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BHG-Urteil: Entwarnung auch für Airbnb-Gastgebende: das Zeigen von Fototapeten in Fotos im Internet (also auch im Inserat) st...
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Wir sind Gastgeber mit strengen Stornierungsbedingungen. Wir vermieten umsatzsteuerlich. Erstmals hat bei uns ein Gast kurz vor dem Mietbeginn storniert. Wir bekamen daher die volle Auszahlung von Airbnb, als wäre keine Stornierung erfolgt. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir diese Einnahme verbuchen sollen: Als Mieteinnahme inklusive 7% USt., die wir ans FA abführen, abzüglich Servicegebühr (Werbungskosten)? Oder als umsatzsteuerfreier Schadenersatz? Ich habe mit Airbnb telefoniert und wollte wissen, wie Airbnb diesen Betrag als Ausgabe verbucht. Mein Gesprächspartner hat diese Frage offenbar nicht verstanden und das Gespräch freundlich abgewürgt.
Hinzu kommt, dass ein Teil der stornierten Zeit (6 von 7 Tagen) zu einem niedrigeren Preis wieder vermietet werden konnte. Wir haben also zwei Auszahlungen von Airbnb für die sich überschneidenden 6 Tage erhalten.
Müssen wir nun den Überzahlungsbetrag an den Gast, der storniert hat, zurückzahlen. Gerecht wäre das auf jeden Fall. Wie seht Ihr das?
Stefan
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@Udo6, @Kerstin-Ritschel0 , vor Jahren war es üblich dass Gastgeber Geld zurücküberwiesen haben, wenn für stornierte Zeit eine neue Buchung kam.
Zwischenzeitlich denke ich, dass vielleicht doch so mancher Gast eine Stornoversicherung hat und ohnedies seine Buchung erstattet bekommt.
Dann profitiert er von der Großzügigkeit des Gastgebers.
@Kerstin-Ritschel0, spannende Frage, bei der ich nur spekulieren kann.
M.E. ist es ein Schadenersatz.
Da aber der Schadenersatz höher ausgefallen ist, als der tatsächlich entstandene Schaden (da ihr neu vermieten konntet), steht dem Gast, der storniert hat, eine entsprechende Rückzahlung zu.
Anders wär's m.E. bei einer Gutschrift in Form eines Gutscheins. Vielleicht mag der Gast, der storniert hat, ja ein anderes Mal bei euch buchen? Dann könntet ihr den zu viel gezahlten Schadenersatz (den Gutschein) anrechnen (z.B. über ein Gastgeberangebot) anstatt jetzt was zurückzuerstatten.
@Udo6, @Kerstin-Ritschel0 , vor Jahren war es üblich dass Gastgeber Geld zurücküberwiesen haben, wenn für stornierte Zeit eine neue Buchung kam.
Zwischenzeitlich denke ich, dass vielleicht doch so mancher Gast eine Stornoversicherung hat und ohnedies seine Buchung erstattet bekommt.
Dann profitiert er von der Großzügigkeit des Gastgebers.
Stornierungen und Steuern....oh ha!
Danke für @Udo6 und @Monika--Elisabeth0 für die Kommentare dazu. Konnte da etwas weiterhelfen? Wie hast du dich entschieden oder wirst du etwas daran ändern, wie es in Zukunft abgewickelt wird? 🤔