Vermietung einer AirBnb Wohnung in Gewerbegebäude

Victor2232
Level 1
CO, Germany

Vermietung einer AirBnb Wohnung in Gewerbegebäude

Schönen Guten Tag an alle!

 

Ich besitze eine Büro und Lagerhalle in Deutschland. Diese befindet sich in einem Mischgewerbe. Auf dem Dach also im 1.OG befinden sich 2 Räume mit Schlaf/Wohn und Badezimmer mit wunderschöner Aussicht die man zur Vermietung auf AirBnb nutzen kann.

 

Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig an Privatpersonen eine Private Unterkunft in einer Gewerbeimmobilie zu vermieten? 

 

Vielen Dank für die Antworten schonmal im Voraus 🙂

 

LG

 

3 Antworten 3

@Victor2232  meinst du dauerhaft vermieten oder Airbnb ?

 

Grundsätzlich ist es nicht generell verboten Wohnungen in Gewerbegebieten an Privatpersonen zu vermieten... (vor allem nicht in Mischgebieten).

Nähere Auskunft kann dir aber nur die Gemeinde geben, da es sehr darauf ankommt wie diese Wohneinheit im Bau- und Bebaungsplan deklariert ist... Stichwort >Zweckentfremdung< oder >Emmisionsschutz (zB nicht geeignet zu privaten Wohnzwecken)<

Blitz0
Level 1
Pliezhausen, Germany

@Victor2232: Ich habe eine ähnliche Frage. Da meine Kunden dank Corona meine Produkte nicht mehr benötigen habe ich einen brachliegenden Gewerberaum der bis jetzt als Showroom genutzt wird mit Betriebsküche und Sanitäreinrichtung. Um überhaupt noch Einkommen zu haben würde ich diesen Bereich, geschätzt 50m², gerne als Übernachtungsmöglichkeit, im Mischgebiet, gewerblich vermieten.

 

Wir haben ein Hotel in der Nähe und andere gewerbliche nicht über Airbnb Vermieter, allerdings in Privathäusern. Ich gehe davon aus, daß die Gemeinde mit aller Gewalt versuchen wird "ihr" Hotel zu schützen (wegen meiner 50m²). Können die das?

 

Danke für die Meinungen.

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Warum sollte die Gemeinde überhaupt versuchen, das Hotel "zu schützen"? Es befindet sich ja wohl kaum in kommunaler Trägerschaft. Ob dein Vorhaben zulässig ist oder nicht, ist eine bauplanungsrechtliche Fragestellung und kann ohne Kenntnis der konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht beurteilt werden. Sofern du dich nicht an die Gemeinde wenden möchtest, kann dir ein (guter) Anwalt weiterhelfen.

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