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Hallo,
mir ist aufgefallen, dass Airbnb auf vielen Rechnungen keine Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr ausweist, während sie auf anderen Rechnungen wiederum ausgewiesen wird.
Heißt das, dass ich bei den Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss und bei den Rechnungen, auf denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, die Vorsteuer direkt geltend machen kann?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand einmal verständlich erklären könnte.
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@Bünyamin5es ist völlig unmöglich, dass airbnb bei Dir zwei unterschiedliche Rechnungen ausstellt.
So etwas kann nur in einem einzigen Monat vorkommen.
- Ohne Hinterlegung der USt.-ID bei airbnb wird auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen, und du kannst diese im Vorsteuerabzug geltend machen
- mit Hinterlegung der USt.-ID bei airbnb musst du nach reverse-charge-Verfahren die USt. abführen
Du hast vermutlich vermietet, und dann die USt ID später hinterlegt, und es kam zum Wegfall der MwSt Ausweisung.
Das passiert aber nur ein einziges Mal.
@Bünyamin5 Kann ich dir nicht erklären, aber ich bekomme immer(!) die Umsatzsteuer ausgewiesen. Vielleicht lohnt es sich einmal nachzufragen, warum das bei dir anders ist?
Von meinem Grundverständnis her hätte ich erwartet, dass bei selbem Lieferanten (Airbnb), selbem Kunden (du) und bei der selben Dienstleistung (die Vermittlung) die Besteuerung identisch ist. Oder hast du mehrere Unterkünfte und Airbnb hat da verschiedene Informationen drüber?
Interessante Frage! Ich kenne mich da wahrscheinlich am wenigstens aus und habe im Hilfe-Center da jetzt auch keine knackigen Artikel gefunden, aber vielleicht beantworten sie deine Frage doch ein wenig?
Artikel zur Mehrwertsteuer
Der Formulierung nach, würde die Nichtauflistung bedeuten, dass keine berechnet wurde. Aber warum? Gerade weil du ja auch sagst, dass es doch ab und zu aufgelistet wird. 🤔
Danke @Ralf243 für die Hilfestellung. Vielleicht können da Antworten von Bünyamin zu mehr Klarheit führen. 😁
@Bünyamin5es ist völlig unmöglich, dass airbnb bei Dir zwei unterschiedliche Rechnungen ausstellt.
So etwas kann nur in einem einzigen Monat vorkommen.
- Ohne Hinterlegung der USt.-ID bei airbnb wird auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen, und du kannst diese im Vorsteuerabzug geltend machen
- mit Hinterlegung der USt.-ID bei airbnb musst du nach reverse-charge-Verfahren die USt. abführen
Du hast vermutlich vermietet, und dann die USt ID später hinterlegt, und es kam zum Wegfall der MwSt Ausweisung.
Das passiert aber nur ein einziges Mal.
>> Ohne Hinterlegung der USt.-ID bei airbnb wird auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen, und du kannst diese im Vorsteuerabzug geltend machen
Bedeutet das in diesem Zusammenhang aber auch, dass wenn Airbnb die MwSt auf der Servicegebühr Rechnung ausweist, diese mittlerweile dann auch an den deutschen Fiskus weiterleitet?
Ich kann mich noch an frühere Foren Beiträge (2019-2021) erinnern, in denen geschrieben wurde, dass Airbnb zwar die MwSt ausweist, aber nicht abführt und man zwingend nach Reverse Charge Verfahren die Umsatzsteuer abführen muss (wovon ich weiterhin ausgehe). Der Vorsteuerabzug würde ja auch nur gehen, wenn die MwSt auch abgeführt bzw. innerhalb der selben Umsatzsteuererklärung auch angegeben wurde.
Aktuell habe ich die USt-ID noch nicht hinterlegt, bin aber schon seit Jahren umsatzsteuerverpflichtet. Mein Steuerberaters hat bisher nicht nach Reverse Charge die Umsatzsteuererklärung gemacht.
@Jörg8 Ich markiere Dich mal direkt in diesem Beitrag, da Du bereits in früheren Beiträgen wertvollen Input gegeben hast. Ich hoffe das ist in Ordnung.
Danke im Vorraus für eine Antwort 🙂
Mit Sicherheit nur auf Grund von Änderungen deinerseits bei den Einstellungen bzw. hinterlegten Daten. Siehe Jörg8 post! Völlig korrekt beschrieben. 😉
Danke für deine Antwort dazu.
Beruhigend zu lesen, dass es eigentlich kein Systemfehler sein kann. Nun aber doch die Frage: @Bünyamin5 wie schaut es aus? 🤔