Werbungskosten Steuererklärung.

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Stefan2593
Level 2
Munich, Germany

Werbungskosten Steuererklärung.

Hallo zusammen, 

 

ich habe für meine Steuererklärung einenauflistung gemacht welche Werbungskosten ich habe. Als Feedback habe ich vom Finanzamt erhalten „die Werbungskosten konnten lediglich zu 30% anerkannt werden da eine ausschließliche Nutzung zur Vermietung als unglaubwürdig erscheint und nicht nachgewiesen wurde.“

 

nun ist es so, dass ich direkte Kosten gesammelt habe wie Handtücher, Hygieneartikel, Gebühren für die Platform die den Preis festlegt, Dekoration.

mich überrascht die Annahme des Finanzbeamten bzw. der 30% Schlüssel. Hat jemand Erfahrungen wie man diese Logik schlüssig widerlegen kann?

viele Grüße,

stefan IMG_0070.jpeg 

Beste Antwort
Ralf243
Top Contributor
Cologne, Germany

@Stefan2593 Wenn du nur 30% der Zeit vermietest und 70% leer steht oder du selbst nutzt, klingt es logisch, wenn das Finanzamt bei den meisten Ausgaben nur 30% akzeptiert.

Für die Airbnb/smartpricing-Gebühren natürlich nicht, das wäre nicht korrekt.

 

Der Nachweis, dass du die Handtücher ausschließlich für die Gäste nutzt, obwohl du zu 70% die Räume selbst nutzt, ist wahrscheinlich schwer oder gar nicht zu führen.

Mich wundert, dass du einen Ikea Korb für 177,88€ kaufst und direkt am nächsten Tag für den exakt gleichen Betrag Ikea Bettwäsche.

Oder ist es so, dass du 31% deiner Wohnfläche vermietest und z.B. der Teppichboden ausschließlich in den vermieteten Zimmern ist und nie privat genutzt wird?

PS: Du machst mir gerade Angst, denn das Finanzamt wollte zum ersten Mal auch meine Liste sehen. Mal schauen, was sie da zurück melden, ich habe das nämlich ähnlich gemacht. Manches pro Fläche (z.B. Strom) und manches 100% Vermietung (z.B. Bett für die Gäste).

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5 Antworten 5
Ralf243
Top Contributor
Cologne, Germany

@Stefan2593 Wenn du nur 30% der Zeit vermietest und 70% leer steht oder du selbst nutzt, klingt es logisch, wenn das Finanzamt bei den meisten Ausgaben nur 30% akzeptiert.

Für die Airbnb/smartpricing-Gebühren natürlich nicht, das wäre nicht korrekt.

 

Der Nachweis, dass du die Handtücher ausschließlich für die Gäste nutzt, obwohl du zu 70% die Räume selbst nutzt, ist wahrscheinlich schwer oder gar nicht zu führen.

Mich wundert, dass du einen Ikea Korb für 177,88€ kaufst und direkt am nächsten Tag für den exakt gleichen Betrag Ikea Bettwäsche.

Oder ist es so, dass du 31% deiner Wohnfläche vermietest und z.B. der Teppichboden ausschließlich in den vermieteten Zimmern ist und nie privat genutzt wird?

PS: Du machst mir gerade Angst, denn das Finanzamt wollte zum ersten Mal auch meine Liste sehen. Mal schauen, was sie da zurück melden, ich habe das nämlich ähnlich gemacht. Manches pro Fläche (z.B. Strom) und manches 100% Vermietung (z.B. Bett für die Gäste).

@Ralf243 

 

Danke dir für's Einspringen!

 

Weniger schön zu hören, dass die Angst mitgekommen ist. Ich hoffe, es geht alles glatt mit der Liste. Gerne natürlich berichten! Glück und Nerven wünsche ich aber schon mal.  😊

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Juliane
Community Manager
Community Manager

@Stefan2593 

 

Gut, dass ich da keine Ahnung habe(n darf). 😅

 

Ich gebe aber mal einen Daumen mit auf den Weg, das erhöht die Sichtbarkeit.

 

Ansonsten empfehle ich auch Fachleute wie Steuerberater. Aber mal schauen, was Gastgeber hier für Tipps dazu haben. 😊

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Michael3255
Top Contributor
Berlin, Germany

Dem kann man gut vorbeugen, wenn für alle Kosten betreffend der Vermietung zur Zahlungsabwicklung ein extra Konto/Kreditkarten etc. zugewiesen sind. Auch kann es Sinn machen alle umgelegten Kosten (ähnlich wie bei einer Hausverwaltung) gesammelt z.B. als Sonstige Raumkosten als Betriebskosten (z.B. monatliche Abschlagszahlung oder mit Betriebskostenabrechnung) abzurechnen und zu buchen. Bezahlt wiederum von dem "Fewo" Konto. Das alles hilft natürlich nicht, wenn man nur zeitweise vermietet und das auch so angibt.  Ich habe davon abgesehen schon öfter diesen "move" vom FA erlebt. Ich glaube das ist so der "interne Kompromiss" so ala " eigentlich müsste ich das genau prüfen, aber mal pauschal nur einen Teil akzeptieren und wenn es keinen großen Wiederspruch gibt dann belasse ich es dabei" Das ist mir in diversen Fallstricken schon bei "privaten" Vermietern begegnet, sei es bei Handwerkern, oder sonstigen Nebenkosten/Betriebskosten. Vor allem bei selbst erstellten Tabellen, Anlage V und dann noch regional abhängig vom FA und der "Art" (also z.B. ob mit anerkannter Software oder nicht etc.) der Erklärung. Denn innerhalb einer Software (sofern richtig verwendet) die Positionen richtig in entsprechende T-Konten gebucht werden. Hier gibt es dann einfach eine gewisse Plausibelitätsprüfung. Manchmal wird auch die Ortsübliche Belegung als Referenz herangezogen. In einem Beispiel von mir in Berlin ist die Belegung deutlich höher als üblich (85%+) bei den Feldern "selbstgenutzt,  Leerstand,  unendgeldlich vermietet  etc." überall nein angekreuzt. Es gibt auch einiges (vor allem bei Anschaffungen) welche zwar nicht gemeinsam genutzt werden aber "könnten" eine Umlage durch "Mieter, Parteien, Bewohner etc. " geteillt werden muss und sonst nicht akzeptiert werden "kann".

 

 

Beste Grüße und frohes Gastgeben!
Michael

Airbnb Host Community Berlin
https://www.facebook.com/groups/2065165687142297

Danke dir, @Michael3255 für den informativen Nachschlag! Du kennst dich da viel zu gut aus! Aber gut für uns (und dich auch, hoffe ich)! 😁 

 

@Stefan2593 Wie schaut's denn da jetzt so aus? Konntest du das für dich mittlerweile regeln? 🤔

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