Der deutsche Bundestag hat heute das vierte Bürokratieabbaug...
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Der deutsche Bundestag hat heute das vierte Bürokratieabbaugesetz verabschiedet. Jetzt dürfte es nur noch eine reine Formsach...
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In Wien wird es ja ab nächstem Jahr, genauer gesagt ab dem 1.7.2024 nicht mehr erlaubt sein, die nicht selbst genutzte Wohnung über Airbnb oder sonstige Plattformen zu vermieten. Möglich wäre dies nur, wenn sich die Wohnung in keiner Wohnzone befindet und vor allem alle EigentümerInnen mittels Unterschriften zustimmen. In diesem Fall wäre eine befristete Ausnahmegenehmigung für bis zu fünf Jahre möglich. Mich würde interessieren, wie ihr damit umgeht?
Ich gebe da @Katharina411 mal einen Tag, damit sie auch eine Benachrichtigung erhält.
Vom allerersten Post habe ich das so verstanden, dass man dazu Unterschriften sammeln muss. Würde die Behörde da ein Formular vorgeben?
Jetzt würde mich das aber auch interessieren, wie dieser Teil auszusehen hat. 😁
@Irine55 ich habe die Miteigentümer persönlich angesprochen und einen Brief vorbereitet, in dem steht:
“ich, xxx, gebe hiermit Frau xxx die uneingeschränkte Erlaubnis zur Kurzzeitvermietung von Objekt xxx
Mit Kopfzeile und Fußzeile versehen dass es ein gutes Bild ergibt
Danke für deine Antwort! 😊
Bezieht sich das "nur" auf das Haus, wo auch die Wohnung ist, oder müsste man zum Beispiel bei einem gemeinsam genutzten Innenhof, auch andere Einheiten mit einbeziehen? Fiel mir gerade ein, als ich mich an den Kommentar mit dem Rollkofferlärm erinnerte. 🤔
Bei einem Gebäudekomplex mit mehreren Stiegen erwartet sich die Baubehörde die Zustimmung aller Stiegen.
Danke für deine schnelle Antwort. Das ergibt ja auch Sinn. Auch wenn es aufwendiger für den angehenden Gastgeber ist, ist es schon richtig die "wirklich" betroffenen zu fragen.
Allerdings wenn da nur eine Partei "Nein!" sagt, dann steckt man fest. 😬